als Feueropferspeise zum lieblichen Geruch für den HERRN, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Trankopfer. 25Am siebenten Tag aber soll heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr an diesem Tage tun.
26Und am Tag der Erstlinge, wenn ihr das neue Speisopfer dem HERRN opfert, an eurem Wochenfest, soll heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr an diesem Tage tun. 27Und ihr sollt dem HERRN als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Schafe 28samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zu je einem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder 29und je ein Zehntel zu je einem Schaf von den sieben Schafen 30und einen Ziegenbock, um für euch Sühne zu schaffen. 31Das alles sollt ihr darbringen außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Fehler soll's sein, dazu ihre Trankopfer.
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4. Mose 29
Und am ersten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr an diesem Tage tun; ein Tag des Posaunenblasens soll er für euch sein. 2Und ihr sollt als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Schafe ohne Fehler, 3dazu als Speisopfer: drei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder 4und ein Zehntel zu je einem Schaf von den sieben Schafen, 5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um für euch Sühne zu schaffen, 6außer dem Brandopfer des Neumondes und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, ihrer Ordnung gemäß, zum lieblichen Geruch als ein Feueropfer für den HERRN.
7Am zehnten Tag dieses siebenten Monats soll heilige Versammlung sein, und ihr sollt fasten und keine Arbeit an diesem Tage tun, 8sondern als Brandopfer dem HERRN zum lieblichen Geruch opfern: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Schafe ohne Fehler 9mit ihren Speisopfern: drei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder 10und ein Zehntel zu je einem der sieben Schafe, 11dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer außer dem Sündopfer zur Sühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern.
12Am fünfzehnten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr an diesem Tage tun und sollt dem HERRN das Fest sieben Tage feiern 13und sollt an Brandopfern darbringen, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler 14samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zu je einem der dreizehn jungen Stiere, zwei Zehntel zu je einem der zwei Widder 15und ein Zehntel zu je einem der vierzehn Schafe, 16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler 18mit ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
20Am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler 21mit ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 22dazu einen Bock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
23Am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler 24samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26Am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler 27samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 28dazu einen Bock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29Am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler 30samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 31dazu einen Bock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
32Am siebenten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler 33samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl, ihrer Ordnung gemäß, 34dazu einen Bock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
35Am achten sollt ihr Festversammlung halten; keine Arbeit sollt ihr an diesem Tage tun 36und sollt als Brandopfer opfern, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Schafe ohne Fehler 37samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem jungen Stier, zu dem Widder und zu den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 38dazu einen Bock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39Das alles sollt ihr dem HERRN darbringen an euren Festen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
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4. Mose 30
Und Mose sagte den Israeliten alles, was ihm der HERR geboten hatte.
Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden
2Und Mose redete mit den Häuptern der Stämme Israels und sprach: Dies ist's, was der HERR geboten hat:
3Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, dass er sich zu etwas verpflichten will, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles tun, wie es über seine Lippen gegangen ist.
4Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde tut und sich zu etwas verpflichtet, solange sie im Hause ihres Vaters und ledig ist, 5und ihr Vater hört von ihrem Gelübde und ihrer Verpflichtung, die sie sich auferlegt hat, und er schweigt dazu, so gelten alle ihre Gelübde, und jede Verpflichtung, die sie sich auferlegt hat, soll auch gelten. 6Wenn aber ihr Vater ihr's verwehrt an dem Tage, da er's hört, so gilt das Gelübde und die Verpflichtung nicht, die sie sich auferlegt hat, und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat.
7Wird sie aber eines Mannes Frau und liegt noch ein Gelübde auf ihr oder hat sie unbedacht etwas versprochen, durch das sie sich gebunden hat, 8und ihr Mann hört es und schweigt dazu an demselben Tage, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie sich auferlegt hat. 9Wenn aber ihr Mann ihr's verwehrt an dem Tage, da er's hört, so macht er sie ihres Gelübdes ledig, das auf ihr liegt, und ihres unbedachten Versprechens, durch das sie sich gebunden hat; und der HERR wird ihr gnädig sein.
10Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auferlegt hat, das gilt für sie.
11Wenn eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt und sich mit einem Eide bindet 12und ihr Mann hört es und schweigt dazu und verwehrt es ihr nicht, so gelten alle ihre Gelübde und alles, wozu sie sich verpflichtet hat. 13Macht aber ihr Mann sie ihres Gelübdes ledig an dem Tage, da er's hört, so gilt das nicht, was über ihre Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verpflichtet hat; denn ihr Mann hat sie ihres Gelübdes ledig gemacht und der HERR wird ihr gnädig sein. 14Alle Gelübde und alle Eide, mit denen sie sich verpflichtet hat zu fasten, kann ihr Mann bekräftigen oder aufheben, also: 15wenn er dazu schweigt von einem Tage zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verpflichtungen, die auf ihr liegen, weil er geschwiegen hat an dem Tage, da er's hörte; 16hat er's aber gehört und hebt es erst später auf, so soll er ihre Schuld tragen.
17Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen Mann