und seine Küste. Das sei eure Grenze nach Westen. 7Die Grenze nach Norden zu soll diese sein: Ihr sollt sie ziehen von dem großen Meer bis an den Berg Hor 8und von dem Berge Hor bis dahin, wo es nach Hamat geht, dass die Grenze weitergehe bei Zedad 9und auslaufe nach Sifron und ihr Ende sei bei Hazar-Enan. Das sei eure Grenze nach Norden.
10Und ihr sollt die Grenze nach Osten ziehen von Hazar-Enan nach Schefam 11und die Grenze gehe herab von Schefam nach Ribla östlich von Ajin. Danach gehe sie herab und ziehe sich hin längs der Höhen östlich vom See Kinneret 12und komme herab an den Jordan, dass ihr Ende sei das Salzmeer. Das sei euer Land mit seiner Grenze ringsumher.
13Und Mose gebot den Israeliten: Das ist das Land, das ihr durchs Los unter euch teilen sollt, wie der HERR geboten hat, es den neun Stämmen und dem halben Stamm zu geben. 14Denn der Stamm der Söhne Ruben nach seinen Sippen und der Stamm der Söhne Gad nach seinen Sippen und der halbe Stamm Manasse haben ihr Erbteil bekommen.15Die zwei Stämme und der halbe Stamm haben schon ihr Erbteil diesseits des Jordans gegenüber Jericho nach Osten zu.
Namen der Männer, die das Land austeilen sollen
16Und der HERR redete mit Mose und sprach: 17Dies sind die Namen der Männer, die das Land unter euch austeilen sollen: der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns. 18Dazu sollt ihr nehmen von einem jeden Stamm einen Fürsten, um das Land auszuteilen. 19Und dies sind die Namen der Männer: Kaleb, der Sohn Jefunnes, vom Stamm Juda; 20Schemuël, der Sohn Ammihuds, vom Stamm Simeon; 21Elidad, der Sohn Kislons, vom Stamm Benjamin; 22Bukki, der Sohn Joglis, Fürst des Stammes der Söhne Dan; 23Hanniël, der Sohn Efods, Fürst des Stammes der Söhne Manasse, von den Söhnen Josef; 24Kemuël, der Sohn Schiftans, Fürst des Stammes der Söhne Ephraim; 25Elizafan, der Sohn Parnachs, Fürst des Stammes der Söhne Sebulon; 26Paltiël, der Sohn Asans, Fürst des Stammes der Söhne Issachar; 27Ahihud, der Sohn Schelomis, Fürst des Stammes der Söhne Asser; 28Pedahel, der Sohn Ammihuds, Fürst des Stammes der Söhne Naftali.
29Das sind die, denen der HERR gebot, dass sie den Israeliten das Erbe austeilten im Lande Kanaan.
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Von den Städten der Leviten und den Freistädten
4. Mose 35
Und der HERR redete mit Mose im Jordantal der Moabiter gegenüber Jericho und sprach: 2Gebiete den Israeliten, dass sie von ihren Erbteilen den Leviten Städte zur Wohnung geben. Auch Weideland um die Städte her sollt ihr den Leviten geben,3dass sie in den Städten wohnen und auf den Weiden ihr Vieh und ihre Herden und alle ihre Tiere haben. 4Das Weideland aber vor den Städten, die ihr den Leviten gebt, soll sich tausend Ellen weit draußen um die Stadtmauer herum erstrecken. 5So sollt ihr nun abmessen außerhalb der Stadt auf der Seite nach Osten zweitausend Ellen und auf der Seite nach Süden zweitausend Ellen und auf der Seite nach Westen zweitausend Ellen und auf der Seite nach Norden zweitausend Ellen, dass die Stadt in der Mitte sei. Das soll ihnen als Weide bei den Städten gehören.
6Und von den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs zu Freistädten bestimmen, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat. Dazu aber sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, 7dass alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihrem Weideland. 8Ihr sollt mehr geben an Städten vom Besitz derer, die viel besitzen unter den Israeliten, und weniger vom Besitz derer, die wenig besitzen; ein jeder soll nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, den Leviten Städte geben.
9Und der HERR redete mit Mose und sprach: 10Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11sollt ihr Städte auswählen, dass sie für euch Freistädte seien, wohin fliehen soll, wer einen Totschlag aus Versehen tut. 12Und es sollen unter euch diese Städte eine Zuflucht sein vor dem Bluträcher, dass der nicht sterben muss, der einen Totschlag getan hat, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13Und die Städte, die ihr zu Freistädten bestimmt, sollen sechs sein. 14Drei sollt ihr bestimmen diesseits des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15Das sind die sechs Freistädte für die Israeliten und für die Fremdlinge und die Beisassen unter euch, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat aus Versehen.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16Wer jemand mit einem Eisen schlägt, dass er stirbt, der ist ein Mörder und soll des Todes sterben. 17Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand getötet werden kann, dass er daran stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben. 18Schlägt er ihn mit einem Holz, mit dem jemand totgeschlagen werden kann, dass er stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben. 19Der Bluträcher soll den Mörder zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20Stößt er jemand aus Hass oder wirft er etwas auf ihn mit Hinterlist, dass er stirbt, 21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, dass er stirbt, so soll der des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.
22Wenn er ihn aber aus Versehen stößt ohne Feindschaft oder wirft irgendetwas auf ihn ohne Absicht 23oder wirft irgendeinen Stein auf ihn, woran man sterben kann, aber er hat's nicht gesehen, sodass jener stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch nichts Böses antun wollen, 24so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsordnungen. 25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten aus der Hand des Bluträchers und soll ihn zurückbringen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war. Und er soll dort bleiben, bis der Hohepriester stirbt, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 26Geht aber der Totschläger über die Grenze seiner Freistadt, in die er geflohen ist, 27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters und nach dem Tod des Hohenpriesters in das Land seines Erbbesitzes zurückkehren. 29Das soll euch Gesetz und Recht für immer sein, überall, wo ihr wohnt.
30Wer einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund von Zeugen hin. Ein einzelner Zeuge aber soll keine Aussage machen, um einen Menschen zum Tode zu bringen. 31Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für das Leben des Mörders; denn er ist des Todes schuldig und soll des Todes sterben. 32Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, dass er zurückkehren darf, um im Lande zu wohnen, bis der Priester stirbt. 33Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnt; denn wer des Blutes schuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann nicht entsühnt werden vom Blut, das darin vergossen wird, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.34Macht das Land nicht unrein, darin ihr wohnt, darin auch ich wohne; denn ich bin der HERR, der mitten unter den Israeliten wohnt.
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Erbtöchter sollen nicht außerhalb des väterlichen Stammes heiraten
4. Mose 36
Und die Häupter der Sippen der Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, der Manasses Sohn war, von den Geschlechtern der Söhne Josef, traten heran und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Sippen Israels, 2und sprachen: Der HERR hat geboten unserm Herrn, dass man das Land den Israeliten durch das Los zum Erbteil geben sollte. Auch wurde ihm geboten von dem HERRN, dass man das Erbteil Zelofhads, unseres Bruders, seinen Töchtern geben soll. 3Wenn diese jemand aus den Stämmen Israels zur Frau nimmt, so wird das Erbteil unserer Väter weniger werden, und so viel sie haben, wird zu dem Erbteil des Stammes kommen, in den sie einheiraten; also wird das Los unseres Erbteils verringert. 4Wenn denn nun das Erlassjahr der Israeliten kommt, so wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes kommen, in den sie eingeheiratet haben; also wird das Erbteil des Stammes unserer Väter um das verringert, was sie haben.
5Mose gebot den Israeliten nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Söhne Josef hat recht geredet.