Das heißt, die Verelendung der Industriearbeiter durch gesundheitsschädigende Arbeitsbedingungen und ausbeuterische Entlohnung rief staatliches Handeln auf den Plan. Zu den Hauptforderungen gesetzlicher Eingriffe zugunsten der Arbeiterschaft gehörten die Beseitigung der Sonntagsarbeit, Einschränkung der Kinderarbeit und eine Arbeiterversicherung. Die ersten administrativen Eingriffe galten dem technischen und gesundheitlichen Arbeitsschutz.
Staatliche Interventionen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts legten den Grundstein für die Entwicklung sozialer Sicherungssysteme, die sich bis heute bewähren. Zahlreiche Institutionen und NPO verdanken ihren Gründungszusammenhang Gesetzesinitiativen jener Jahre.
Nach dem »Gründerfieber« hatte die »große Depression« zur Betonung nationalwirtschaftlicher Schutz- und Subventionsbestrebungen geführt. Sie war Ausgangsituation der ersten Schutzzölle (1879), weiterer staatlicher Hilfsmaßnahmen sowie der Verstaatlichung der preußischen Eisenbahn. Seit 1876 begann Bismarck, die liberale Handelspolitik aufzugeben. Seine Hinwendung zum Gedanken eines schützenden Wirtschaftsstaates stand in enger Verbindung mit sozialpolitischen Maßnahmen, die dann folgten.
Die seit 1880 vorbereitete Bismarck’sche Sozialreform umfasste drei epochemachende Gesetzeswerke zur Absicherung gegen die Risiken Krankheit (1883), Berufsunfall (1884) und Invalidität (1889). Gemeinsame Merkmale dieser Versicherungen waren die Versicherungspflicht, die Finanzierung durch Beiträge sowohl der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer, eine selbstständige Organisation der Versicherungen in Form von Körperschaften des öffentlichen Rechts und ein Rechtsanspruch auf die ihrer Höhe nach gesetzlich festgelegten Leistungen. Das 1884 verabschiedete Gesetz zur Berufsunfallversicherung sah die Einrichtung von Berufsgenossenschaften vor.
Der mit den Bismarck’schen Sozialreformen geschaffene Typus öffentlich-rechtlicher Sozialversicherungen, die vom öffentlichen Budget getrennte Verwaltungseinheiten bildeten, gelten weltweit als vorbildlich und sind bedeutende Prototypen nicht-profitorientierter Organisationen.
Die Bismarck’schen Sozialversicherungen bildeten also die Basis der sozialen Sicherung innerhalb des Deutschen Reiches. Der Ausbau der Sicherungssysteme ließ dann den Non-Profit-Sektor speziell im Bereich der sozialen Dienste weiter wachsen. Die Krankenkassen verbesserten ihre Leistungen parallel zum medizinischen Fortschritt und bezogen in ihren Leistungskatalog die Zahlung von Krankengeld ein. Die Berufsgenossenschaften entschädigten neben Betriebsunfällen auch Berufskrankheiten und erweiterten ihre Aktivitäten in die Bereiche der Rehabilitation und Prävention. Ab 1911 wurden die Alters- und Invaliditätsversicherung sowie die Hinterbliebenenfürsorge eingeführt – und in der Weimarer Republik schließlich dann auch die Arbeitslosenversicherung.
Der Erste Weltkrieg und der anschließende Währungszusammenbruch schufen neue Notlagen, die weit in den Mittelstand hineinreichten. Mit der Hyperinflation von 1921/23 verloren die bürgerlichen Mittelschichten den Rest ihrer Finanzvermögen und damit auch ihre Altersvorsorge. Um die Betroffenen nicht der Armenfürsorge zu überlassen, entstanden neue staatlich regulierte Fürsorgeformen für Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Währungsgeschädigte. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Weimarer Zeit führten zu vermehrten Interventionen des Staates, die auch die Lohnpolitik betrafen. Das nationalsozialistische Dritte Reich setzte diesen Kurs verstärkt fort. Allerdings mündete die nationalsozialistische Politik schließlich in eine weitgehend verstaatlichte Kriegswirtschaft.
Nach der militärischen Überwindung des Dritten Reiches wurden in Westdeutschland früh die Weichen für ein marktwirtschaftliches System gestellt. Im ersten Bundestag der Bundesrepublik Deutschland fand sich eine knappe Mehrheit für das durch Wirtschaftsminister Erhard propagierte Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft (s. o.: 2. Paradigmenwechsel von der Bedarfs- zur Marktorientierung).
Der Zusammenhang zwischen Schulbildung und wirtschaftlichem Fortschritt war frühzeitig erkannt worden. So wurde in Preußen schon 1888 die Schulgeldfreiheit des Volksschulunterrichts eingeführt. Die allgemeine Schulpflicht war im 18. Jahrhundert zunächst in den sächsischen Fürstentümern Weimar und Gotha, dann 1716/17 in Preußen eingeführt worden. Auch die Entwicklung des Bildungsbereichs wurde vornehmlich von staatlicher Seite vorangetrieben. Das Bildungswesen gilt in Deutschland traditionell als Aufgabe der Länder (Kulturhoheit). Von den drei Gliedern des Schulsystems (Volksschule, Realschule, Gymnasium) wurde die gymnasiale Bildung in staatliche Regie genommen. Die Real- und Volksschulen blieben kommunale Angelegenheit, aber die Qualifizierung der Lehrer wurde auch hier durch staatliche Lehrerseminare durchgeführt. Unter dem nationalsozialistischen Regime kam das allgemeinbildende Schulwesen vollständig unter staatliche Kontrolle.
Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es in Westdeutschland zu einer Wiederbelebung des Bildungsföderalismus und auch des freien, insbesondere konfessionellen Schulwesens, das jedoch nur einen Bruchteil des Bildungsangebots ausmacht. In der DDR unterstand das zentral organisierte Bildungswesen der Sozialistischen Einheitspartei (SED). Kultus-, Bildungs- oder vergleichbare Ministerien sind für alle Lehrer an staatlichen Schulen zuständig. In den »alten« Bundesländern der früheren Bundesrepublik Deutschland sind die Lehrer fast durchweg Beamte, in den neuen Bundesländern fast ausschließlich Angestellte.
Die berufliche Ausbildung, die im deutschen Sprachraum von alters her eine große Bedeutung hatte, wurde vielerorts durch staatliche Lehrabschlussprüfungen geregelt. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts befindet sich die Berufsausbildung im Zuständigkeitsbereich der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere der Industrie-, Handels- und Handwerkskammern. Die Grundstruktur des dualen Systems von betrieblicher Lehre und begleitender Berufsschulbildung hat sich bis heute erhalten.
Die Erwachsenenbildung ist sehr vielfältig und vergleichsweise wenig staatlich reguliert, aber teilweise öffentlich finanziert oder subventioniert. Abgesehen von Universitäten und kommunalen Volkshochschulen stehen die Weiter- und Fortbildungsangebote fast ausschließlich in privater Trägerschaft. (Zur historischen Entwicklung der sozialen Sicherung und des Bildungswesens vgl. Kaufmann 2003.)
Das Bildungssystem in Deutschland ist also weitgehend staatlich geprägt und reguliert. Im Unterschied dazu ist das US-amerikanische Bildungswesen, auch der Primar- und Sekundarbereich, in großen Teilen von privaten Trägern organisiert.
Auch der oben umrissene Entwicklungspfad sozialer Sicherung in Deutschland unterscheidet sich von Institutionalisierungen in anderen Staaten. Im internationalen Vergleich gibt es in diesem Punkt wesentliche Unterschiede. Der britische Liberalismus vertrat ganz andere Ideale als der französische Liberalismus. Die Entwicklung in Großbritannien – und erst recht in den USA – ist weit weniger staatlich »gerahmt« als in Frankreich und in Deutschland.
In Frankreich prägten Kampfbegriffe wie »Solidarité« und »Fraternité« (Französische Revolution 1789-1799) die Gesellschaftsauffassung. Die liberalen Ansprüche auf Freiheit waren dort mit der Notwendigkeit staatlicher Interventionen zum Schutz dieser Freiheit verbunden.
In Großbritannien, dem ersten Land mit kapitalistischer Marktwirtschaft, prägten wirtschaftsliberale Grundsätze die Gesellschaft. Der Dominanz individualistischer Vorstellungen von Wohlfahrt standen Forderungen nach politischen Eingriffen zur Lösung sozialer Probleme entgegen: »Government shall not interfere.«
Stärker noch als in Großbritannien ist das Misstrauen gegen staatliche Interventionen in den USA. Der klassische amerikanische Liberalismus und Individualismus hat geringe oder keine Erwartungen an staatliche Regulation. Und ein starker Staat wird dort geradezu als Bedrohung der Freiheit erlebt.
Dem unterschiedlichen Verständnis der Regierungsfunktion entsprechen auch unterschiedliche Verwaltungstraditionen. Bis weit in das 19. Jahrhundert blieb in Großbritannien die Verwaltung eine ehrenamtliche Angelegenheit wohlhabender Bürger, während auf dem Kontinent etwa in Frankreich und in Preußen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts die Idee des professionellen Staatsdieners aufkam.
In den Vereinigten Staaten hat sich bis heute keine einheitliche Verwaltungskultur entwickelt. Auch hier war die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben ursprünglich ehrenamtlich. Da mit solchen Aufgaben Macht und Einfluss verbunden sind, entstand auf nahezu natürliche Weise ein parteipolitisches Patronagesystem mit kaum kontrollierbaren Einflussmöglichkeiten von Interessengruppen. Die Finanzierung teurer Wahlkampagnen durch politische Klientel aus