Peter Schmidt

Das Baustellenhandbuch Bauwerksabdichtung


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Der Durchwurzelungsschutz wird von einer separaten Schutzlage sichergestellt, wenn die Abdichtung diese Funktion nicht übernehmen kann.

      An- und Abschlüsse:

      Ein ausreichender Durchwurzelungsschutz ist auch im Bereich von An- und Abschlüssen erforderlich. Geeignete Maßnahmen können größere An- und Abschlusshöhen und/oder die Anordnung von Abdeckungen (z. B. Bleche) im Bereich der An- und Abschlüsse sein.

      

Lagesicherung

       {Lagesicherung}

      Maßnahmen der Lagesicherung sind aus folgenden Gründen erforderlich:

beim Auftreten möglicher horizontaler Kräfte
Abgleiten des Dachaufbaus bei geneigten Dächern
zur Aufnahme von Windsogkräften

      

Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte

      Erforderlich in folgenden Fällen:

bei lose verlegter Abdichtung
bei Unterkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen
bei Dachaufbau ohne schweren Oberflächenschutz und Wärmedämmstoffen aus Hartschaum (mit Kaltklebstoff verklebt)

      Maßnahmen:

mechanische Verbindung der Abdichtung an den Rändern, allen aufgehenden Bauteilen, Rinnen, Bewegungsfugen, Lichtbändern und -kuppeln und ähnlichen Bauteilen mit der Tragkonstruktion
Befestigung durch eine Linienbefestigung mit Metallbändern, Metallprofilen oder Verbundblech
Alternativ ist auch eine lineare Befestigung mit punktweise angeordneten Einzelbefestigungselementen (mind. drei Stück je Meter) möglich.

      Das Einbinden oder Einklemmen der Abdichtung in höher liegende Randprofile oder Randabdeckungen sowie Verklebungen mit diesen Bauteilen gelten nicht als Befestigung.

      

Lagesicherung bei Dächern mit einer Neigung über 3°

      Bei Dächern mit einer Neigung > 3° können die Schichten des Dachaufbaus bei Erwärmung (Sonneneinstrahlung) in Richtung des Gefälles abrutschen.

      Maßnahmen:

Befestigung der Dachbahnen am oberen Rand durch Nägel (versetzte Anordnung, Nagelabstand max. 100 mm)
Verlegung der Bahnen über den First und Fixierung
Befestigung der Schichten des Dachaufbaus mit Metallbändern bzw. Verbundblechen oder Sicherung durch Stützkonstruktionen
Bei Dächern mit einem Gefälle von mehr als 3° sollten Abdichtungsbahnen mit hoher Wärmestandfestigkeit und hoher Zugfestigkeit verwendet werden.
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      Bild 13: Lagesicherung der Bahnen (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

      

Maßnahmen zur Sicherung gegen Abheben durch Windkräfte

      Flachdächer sowie flach geneigte Dächer werden durch Windsogkräfte beansprucht, die insbesondere an den Dachrändern sowie im Eckbereich Maximalwerte erreichen.

      Für geschlossene Gebäude bis zu einer Höhe von 25 m werden in der Norm (DIN 18531-3) sowie in der Flachdachrichtlinie verschiedene Maßnahmen zur Sicherung gegen Abheben durch Windsog angegeben:

Auflast (z. B. Gesteinsschüttung der Korngröße 16/32, Mindestdicke 50 mm)
Verkleben mit dem Untergrund
mechanische Befestigung (z. B. mit Breitkopfstiften)

      Sicherung durch Auflast {Auflast}

      Sicherung durch Auflast nur geeignet für Dächer mit einer Dachneigung bis 3°.

      Geeignete Maßnahmen:

Schüttungen aus Kies (Korngröße 16/32 nach DIN EN 13242; Mindestdicke 50 mm)
Plattenbeläge aus Beton oder gleichwertig
Betonformsteine oder Vegetationssubstrate

      Bemessung:

In der Norm (DIN 18531) finden sich keine Angaben.
Konkrete Angaben sind in der Flachdachrichtlinie enthalten.
Die Mindesthöhe der Kiesschüttung hängt u. a. von der Windzone, der Gebäudehöhe, der Ausbildung der Traufe (scharfkantig oder mit Attika) sowie dem Bereich auf dem Dach ab.
Insbesondere in den Rand- und Eckbereichen eines Flachdachs (Bereiche F und G) treten hohe Windsogspitzen auf. Hier ist daher eine entsprechend größere Auflast zur Windsogsicherung anzuordnen. Außerdem wird empfohlen, in den Rand- und Eckbereichen des Dachs Plattenbeläge als Auflast zu verwenden, da bei losen Kiesschüttungen Verwehungen auftreten können.
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      Bild 14: Bereiche auf einem Flachdach (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Gebäudehöhe < 10 m
Mindesthöhe der Kiesschüttung als Auflastcm
Windzone 1
BereichFGHI
scharfkantiger Traufbereich10,58,45,05,0
mit Attikahp/h = 0,0259,27,55,05,0
hp/h = 0,058,46,75,05,0
hp/h = 0,107,55,95,05,0
Windzone 2 (Binnenland)
BereichFGHI
scharfkantiger Traufbereich13,610,96,55,0
mit Attikahp/h = 0,02512,09,86,55,0
hp/h = 0,0510,98,76,55,0
hp/h = 0,109,87,66,55,0
Windzone 2 (Küste und Inseln der Ostsee)
scharfkantiger Traufbereich17,814,28,55,0
mit Attikahp/h = 0,02515,612,88,55,0
hp/h