Peter Muller

Religiöse Bildung am Bayerischen Untermain


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       4. Kapitel

       Thesen für eine ganzheitliche, lebenswelt- und sinnorientierte elementare und ko-konstruktive religiöse Frühpädagogik

4.1. 1. These: Kinder haben ein Recht auf religiöse Fragen und einen Anspruch auf altersgemäße Entwicklung eines Sinn- und Wertehorizonts.
4.2. 2. These: Kinder haben nicht nur ein Recht auf Religion im Sinne einer Entwicklung eines individuellen Sinn- und Wertehorizonts. Sie haben auch ein Recht auf aktive Förderung in diesem Bereich.
4.3. 3. These: Religiöse Frühpädagogik ist an einer kulturellen Vielfalt interessiert und sucht den Dialog mit den jeweils anderen Religionen und deren kulturellen Entfaltungsformen.
4.4. 4. These: Religiöse Frühpädagogik sucht die intensive Auseinandersetzung mit den Eltern.
4.5. 5. These: Religiöse Frühpädagogik setzt vor dem Hintergrund einer multireligiös geprägten Lebenswelt auf offene Auseinandersetzung in der Teamarbeit.
4.6. 6. These: Religiöse Frühpädagogik ist nicht identisch mit kirchlicher Erziehung.

       5. Kapitel

       Sozialwissenschaftliche Grundlegung der empirischen Vorgehensweise

5.1. Erhebungsdesign
5.2. Grundgesamtheit und Stichprobendesign
5.3. Erhebungsinstrumente
5.4. Datenerhebung
5.5. Rücklaufkontrolle
5.6. Repräsentativität und Struktur der Stichprobe

       6. Kapitel

       Die Fragebögen – Grundlage der Untersuchung

6.1. Einleitung des Fragebogens
6.2. Der Leitungsbogen
6.3. Der Gruppenbogen
6.4. Das Erinnerungsschreiben

       7. Kapitel

       Auswertung der Untersuchung und kritische Überprüfung der Thesen

7.1. These: Kinder haben ein Recht auf religiöse Fragen und sie haben einen Anspruch auf eine altersgemäße Entwicklung eines Sinn- und Wertehorizonts.
7.1.1. Ergebnisse der Befragung der Leiterinnen (Mantelbogen)
7.1.2. Ergebnisse der Erzieherinnen (Gruppenbogen)
7.1.3. Zusammenfassung der 1. These
7.2. Kinder haben nicht nur ein Recht auf Religion im Sinne einer Entwicklung eines individuellen Sinn- und Wertehorizonts. Sie haben auch ein Recht auf aktive Förderung in diesem Bereich
7.2.1.