Jörg Reinhardt

Grundkurs Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeit


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       9.2.1 Belastender Verwaltungsakt

       9.2.2 Begünstigender Verwaltungsakt

       9.3 Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung

       9.4 Rückerstattungspflicht

       9.5 Verfahren bei der Aufhebung

       10 Der öffentlich-rechtliche Vertrag

       10.1 Begriff des öffentlich-rechtlichen Vertrags

       10.2 Arten öffentlich-rechtlicher Verträge

       10.2.1 Koordinationsrechtliche Verträge

       10.2.2 Subordinationsrechtliche Verträge

       10.3 Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags

       Anhang

       Überblick über die Bücher des Sozialgesetzbuchs

       Musterlösungen

       Literatur

       Literaturempfehlungen zum Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Praxis

       Juristische Lehrbücher zum (Sozial-)Verwaltungsrecht

       Kommentare zu den Gesetzen des Allgemeinen Sozialverwaltungsrechts

       Sachregister

      Abkürzungen

AdVermiGAdoptionsvermittlungsgesetz
AdVermiStAnKoVVerordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten
AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AGAusführungsgesetz
AGKJHGLandesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
AGSGBayer. Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch
AGSGB XIILandesausführungsgesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
AOAbgabenordnung
ASDAllgemeiner Sozialdienst
AsylVfGAsylverfahrensgesetz
AufenthGAufenthaltsgesetz
AGSGAusführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch
BAföGBundesausbildungsförderungsgesetz
BayVwVfGBayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BDSGBundesdatenschutzgesetz
BEEGBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
BGBBürgerliches Gesetzbuch
BImSchGBundesimmissionsschutzgesetz
BKGGBundeskindergeldgesetz
BSGBundessozialgericht
BSHGBundessozialhilfegesetz
BVerfGBundesverfassungsgericht
BVerwGBundesverwaltungsgericht
DSGVODatenschutz – Grundverordnung
EUEuropäische Union
GastGGaststättengesetz
GdBGrad der Behinderung
GewOGewerbeordnung
GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
i.V.m.in Verbindung mit
JVAJustizvollzugsanstalt
KiTaKindertagesstätte
KKGGesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
LSGLandessozialgericht
NRWNordrhein-Westfalen
OEGOpferentschädigungsgesetz
OVGOberverwaltungsgericht
RDGRechtsdienstleistungsgesetz
SchKGSchwangerschaftskonfliktgesetz
SchwbAwVSchwerbehindertenausweisverordnung
SGB (IXII)Sozialgesetzbuch (Die römische Zahl gibt den Namen des jeweiligen Buchs an)
SGGSozialgerichtsgesetz
StGBStrafgesetzbuch
StVOStraßenverkehrsordnung
StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
UVGUnterhaltsvorschussgesetz
VAVerwaltungsakt
VGHVerwaltungsgerichtshof
VwGOVerwaltungsgerichtsordnung
VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
VwVGVerwaltungsvollstreckungsgesetz
VwZGVerwaltungszustellungsgesetz
VwZVGVerwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz
WoGGWohngeldgesetz
ZPOZivilprozessordnung

      Vorwort zur zweiten Auflage

      Die vielen positiven Rückmeldungen zur ersten Auflage haben mich ermutigt, das Konzept des vorliegenden Grundkurses fortzuführen. Allerdings machen einige Gesetzesnovellen – vor allem das Bundesteilhabegesetz und die Neuregelungen im Bereich des Datenschutzes, aber auch neue Bestimmungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Verwaltung – eine Aktualisierung erforderlich. Zudem wurden einige Fälle und Grafiken überarbeitet. Der Rechtsstand der vorliegenden zweiten Auflage ist nun der 31.10.2018.

      Für weitere Anregungen bin ich offen und dankbar.

      München, im Oktober 2018 Jörg Reinhardt

      Vorwort zur ersten Auflage

      Das Sozialverwaltungsrecht spielt in vielen Bereichen der Sozialen Arbeit und des Sozialmanagements eine zunehmend wichtige Rolle. Von der Begleitung von Arbeitssuchenden über die Jugendhilfe bis hin zur Tätigkeit in den Allgemeinen Sozialen Diensten überlagern Zuständigkeiten und Verfahrensfragen immer wieder die fachlich-inhaltlichen Aspekte. Den Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Akte der Verwaltung kommt in Zeiten knapper Kassen eine immer größere Bedeutung zu.

      Der vorliegende Grundkurs soll den Einstieg in das abstrakte und wenig griffige Thema des Sozialverwaltungsrechts anhand vieler Beispiele, vor allem aus dem Kinder- und Jugendhilferecht, erleichtern. Wie bei jedem juristischen Lehrbuch ist es für das Verständnis des Textes unerlässlich, dass die darin zitierten Gesetzesbestimmungen parallel mitgelesen werden.

      Die einschlägigen Landesgesetze und die strukturellen Rahmenbedingungen der sechzehn – teilweise grundverschiedenen – Landesverwaltungen machen es leider unmöglich, im Rahmen eines Grundkurses die Situation in den einzelnen Bundesländern umfassend darzustellen. Zudem bitte ich um Nachsicht, dass ich zumeist die männliche Form von Personenbezeichnungen verwende. Dies soll zur Lesbarkeit des Grundkurses beitragen – auch das Gesetz verwendet oftmals nur die männliche Form.

      Schließlich danke ich meinem Sohn Jan für die Idee und wichtige Hinweise zu diesem Buch, Frau Sandra Möbius für ein erstes kritischkonstruktives „Gegenlesen“ aus studentischer Sicht sowie Rolf P. Bach, Iris Egger-Otholt und Antje Krebs für ergänzende Informationen zu den Verwaltungsstrukturen außerhalb Bayerns. Für Hinweise auf Fehler oder Anregungen zur Verbesserung bin ich jederzeit dankbar.

      München, im Juli 2014 Jörg Reinhardt

      1 Grundbegriffe

      1.1 Verwaltung

      Die Verwaltung ist die Exekutive im Sinne der klassischen Staatstheorie, die von den drei Staatsgewalten Legislative (Gesetzgebung), Judikative (Rechtsprechung) und eben der Exekutive (Verwaltung) ausgeht. Aufgabe der Verwaltung ist der Vollzug und die Durchsetzung der Gesetze.

      Da das staatliche und gesellschaftliche Zusammenleben in nahezu allen Bereichen durch normative Regelungen geordnet ist, sind die staatlichen und kommunalen Behörden mit der Umsetzung von Bestimmungen aus den verschiedensten