Bands“ für die deutschen Staaten.
Es erwies sich bald, dass die ursprüngliche Terminplanung, den großen Kongress in Wien Ende Juli 1814 zu beginnen, nicht zu halten war. Eine erste Verschiebung gab es Mitte Juni, denn der Zar wollte noch einmal zurück nach Russland und Castlereagh brauchte Zeit für die politische Vertretung seiner Anliegen im britischen Unterhaus. Um Organisation und Ablauf des Kongresses festzulegen, sollten die Bevollmächtigten der vier Mächte ab Anfang August zusammenkommen, aber auch dieser Termin wurde nochmals verschoben, da der Zar, der London am 22. Juni verließ, apodiktisch verkündete, er werde erst am 27. September in Wien erscheinen.
Metternichs Planung am Ende der Londoner Verhandlungen sah schließlich den 10. September als Termin für die Aufnahme der Vorgespräche zwischen Castlereagh, Hardenberg, Nesselrode und ihm selber vor, die Ankunft des Zaren, des Preußenkönigs und der übrigen Monarchen für Ende September und den Kongressbeginn mit 1. Oktober. Vorher wollte er mit Preußen „den Plan der deutschen Verfaßung ins Reine bringen“ und anschließend Hannover, Bayern und Württemberg zur Diskussion dieses Planes zuziehen. Diese Idee hatte Metternich von [<<43] Humboldt übernommen, der die Einsetzung eines „Vorbereitenden Komitees für die deutsche Verfassung“ in Wien empfohlen hatte, um schon zur Eröffnung des Kongresses einen Verfassungsentwurf für einen Deutschen Bund vorliegen zu haben. Darum sollte Humboldt sich im August in Wien kümmern. Mit weiterhin übertriebenem Optimismus hinsichtlich des Kongressverlaufs schrieb Metternich an den Kaiser: „Wenn der rußische Kaiser sich nicht ganz auf Abwegen verliert, so unterliegt es keinem Zweifel, daß wir dieses große Werk in weniger als 6 Wochen beendigen werden.“35
Zusammen mit Hardenberg unternahm Metternich zwischen dem 30. Juni und dem 2. Juli 1814 die Rückreise auf den Kontinent, die die beiden leitenden Minister zunächst nach Paris führte. Im Gespräch mit König Ludwig XVIII. warb Metternich für die Idee eines „unabhängigen Polen“ – gemeint war: möglichst unabhängig von Russland.36 Über das badische Bruchsal, wo er nochmals mit Alexander I. zusammentraf, Ludwigsburg und München kehrte Metternich am 20. Juli 1814 nach Wien zurück.
Außenminister Talleyrand konzipierte inzwischen, gewissermaßen an die eigene Adresse gerichtet, die französischen Instruktionen zum Kongress.37 Er spielte darin das Prinzip der Legitimität stark in den Vordergrund. Mit den Beispielen Frankreich und Spanien im Rücken und mit dem Eintreten für die Rechte weiterer alter Monarchien wie Neapel und Sachsen konnte Talleyrand „am unauffälligsten die spezifischen Interessen Frankreichs unter dem Regime der restaurierten Bourbonenherrschaft verteidigen.“38 Dabei half ihm auch die Tatsache, dass Frankreich keinerlei territoriale Ansprüche stellen und Talleyrand sich deswegen auch als Anwalt jener Staaten gerieren konnte, die wie Polen oder Sachsen im Fokus der Forderungen der Großmächte lagen, darüber hinaus als Fürsprecher der Interessen der Klein- und Mittelstaaten. [<<44]
Kontakte nach England erwiesen sich für die Franzosen dabei als besonders nutzbringend. Auf Empfehlung des Herzogs von Wellington lud Talleyrand Castlereagh ein, auf seiner Reise zum Wiener Kongress in Paris Station zu machen, und der britische Außenminister akzeptierte diese Einladung trotz einiger Bedenken. Man sprach über die Niederlande und Schweden, und Castlereagh versicherte sich des Rückhalts in Paris gegen die polnischen Pläne des Zaren. Aus der Sicht Frankreichs bedeuteten diese Gespräche, die Castlereagh Ende August 1814 mit Ludwig XVIII. und seinem Außenminister in Paris führte, einen ersten Schritt zur Anerkennung als Gesprächspartner im europäischen Mächtekonzert.
Metternich verbrachte den August und die erste Hälfte des September 1814 auf seinem Sommersitz in Baden südlich von Wien. Das in Aussicht genommene Vorbereitungstreffen mit seinen alliierten Kollegen kam nicht mehr zustande. Über den Berliner Gesandten Graf Zichy hielt er Verbindung mit Hardenberg und dachte über einen möglichen Kompromiss mit dem Zaren nach: Ein Anfall der Gebiete östlich der Weichsel an Russland schien ihm, unter der Voraussetzung, dass damit nicht ein Königstitel für Polen verbunden würde, vertretbar. Zu seiner Beunruhigung war man in Berlin nicht bereit, im Gegenzug eine Abschwächung des Anspruchs auf Sachsen auch nur zu erwägen. Auch die zwischen Berlin und Wien vereinbarte Erarbeitung eines Grundlagenplans für die Neugestaltung der Verhältnisse in Deutschland machte keine Fortschritte. Zwar war Wilhelm von Humboldt seit der zweiten Augustwoche in Wien, doch Hardenbergs „Entwurf der Grundlagen einer deutschen Bundesverfassung“ (die sog. „41 Artikel“ in ihrer zweiten Fassung)39 erreichten ihn dort erst Ende August und die offizielle Übergabe an Metternich in Baden verzögerte sich bis zum 9. September.
So beschäftigte sich der leitende Minister Österreichs im August mit der Reorganisation seiner Staatskanzlei, in der die Vorbereitungen auf den Kongress bereits auf Hochtouren liefen, und bestimmte den mit den deutschen wie mit den italienischen Verhältnissen vertrauten Diplomaten Johann Freiherr von Wessenberg zum zweiten Vertreter Kaiser [<<45] Franz’ I. auf dem Kongress, nachdem Johann Philipp Graf von Stadion diese Funktion abgelehnt hatte.
Als Metternich die Nachricht erhielt, dass der britische Außenminister Castlereagh und der Chefberater des Zaren Nesselrode am 13. September 1814 in Wien eingetroffen waren, machte er sich am 15. auf die kurze Reise von Baden in die Hauptstadt. Am 17. vervollständigte Hardenberg den Kreis der leitenden Minister der vier alliierten Mächte. Bis zur geplanten Kongresseröffnung am 1. Oktober blieben noch zwei Wochen, und in den kritischen Fragen Polen, Sachsen, Neuverteilung der Gebiete am Rhein sowie bei der Gestaltung des deutschen Staatenbundes war man noch keinen Schritt vorangekommen. [<<46]
1 Lieven, Russland gegen Napoleon, S. 349f.
2 Demel/Puschner, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß, Nr. 7, S. 60f.
3 Geheimartikel bei Angeberg, Congrès, S. 1f.
4 Demel/Puschner, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß, Nr. 8, S. 63.
5 Angeberg, Congrès, S. 9–12.
6 Angeberg, Congrès, S. 25f.
7 Sellin, Geraubte Revolution, S. 73.
8 Angeberg, Congrès, S. 50–52; Treichel, Quellen, Nr. 5, S. 25–36; Demel/Puschner, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß, Nr. 9, S. 65–68.
9 Treichel, Quellen, Nr. 7, S. 41–48; Demel/Puschner, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß, Nr. 10, S. 69–71. Art. 4 garantierte Bayern „la souveraineté pleine et entière“, der Geheimartikel 1 „l’indépendance entière et absolue“.
10 Webster, British Diplomacy, Nr. 3–31, S. 3–56, Nr. 54–60, S. 94–107.
11 Angeberg, Congrès, S. 73–82, v. a. S. 76f., 78f. (Deklaration); Sellin, Geraubte Revolution, S. 84 (Zitat).
12 Webster, British Diplomacy, Nr. 32–33, S. 56–63, Zitat S. 58; Instruktion für Castlereagh vom 26. Dezember 1813 ebd., Nr. 70, S. 123–128.
13 Fournier, Châtillon, S. 56–79, 286–288 (Zitat S. 287), 306–308; Demelitsch, Actenstücke, S. 240–252.
14 Fournier, Châtillon, S. 105–138.