Matthias Müller

Kommunalrecht Baden-Württemberg


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_481585b5-ad80-5b25-a7dc-a58d895c93a5">Klagebefugnis

       IV.Feststellungsinteresse

       V.Beteiligtenfähigkeit

       VI.Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen

       B.Begründetheit der Klage

       I.Passivlegitimation

       II.Rechtsverletzung

       C.Einstweiliger Rechtsschutz

       D.Übungsfall Nr. 4

       15. Teil Besondere Verwaltungsformen

       A.Ortschaftsverfassung

       I.Allgemeines, Begriff

       II.Ortschaftsrat

       III.Ortsvorsteher

       B.Bezirksverfassung – § 64 ff. GemO

       I.Allgemeines

       II.Bezirksbeirat

       16. Teil Landkreise

       A.Rechtsstellung

       B.Verfassungsmäßige Garantie des Art. 28 Abs. 2 GG

       C.Aufgaben

       D.Organe

       I.Kreistag

       II.Landrat

       E.Aufsicht

       17. Teil Überblick: Interkommunale Zusammenarbeit

       A.Zweckverband

       B.Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalten

       C.Öffentlich-rechtliche Vereinbarung bzw. Zweckvereinbarung

       D.Verwaltungsgemeinschaften

       I.Gemeindeverwaltungsverband

       II.Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft

       18. Teil Überblick: Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

       Sachverzeichnis

      Tipps vom Lerncoach

      Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

      Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

      Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

      Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

      Wie lernen Menschen?

      Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können.