Simon Schafer

Antikorruptions-Compliance


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E. Ausblick

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      Zumal auf schwierigen Märkten im globalen Süden befinden sich Unternehmen häufig in Problemlagen: Beamte fordern Bestechungszahlungen für Alltagshandlungen, auf die das Unternehmen im Grunde Anspruch hat (Verzollung, Aushändigung von Frachtgut, Bewilligungen, Steuerbescheide, Transport von Gütern etc.). Bezahlt das Unternehmen, riskiert es nicht nur lokal rechtliche Schwierigkeiten, es kann neuerdings auch zu Hause vor Gericht gestellt werden. Verweigert das Unternehmen, der erpresserischen Forderung nachzukommen, wird es Aufträge an weniger skrupulöse Konkurrenten verlieren und es riskiert, die Geschäftsbasis im betreffenden Land insgesamt einzubüßen.

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      Multinationale Unternehmen haben in der Vergangenheit bei Großaufträgen direkt den Kontakt zum Staatspräsidenten des betreffenden Landes gesucht, unter Umständen gar mit der Drohung des Abzugs aus dem Land (wie z.B. Ikea in Russland). Das können sich KMU aber in der Regel nicht leisten.

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      Es ist darauf verwiesen worden, dass Compliance ein offenes Gefäß ist. Neben den klassischen Risikofeldern wie Korruption, Geldwäsche, Preisabsprachen und Risiken am Arbeitsplatz, können die etablierten Compliance Programme mit weiteren Inhalten gefüllt werden.

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      Anmerkungen

       [1]

      Heimann/Pieth S. 94; Hoven S. 16 f., S. 548.

       [2]

      Vgl. etwa die Aufzählung bei Trechsel/Pieth Art. 322septies Rn. 5.

       [3]

      Hoven S. 15.

       [4]

      Heimann/Pieth S. 222.

       [5]

      Machiavelli Il Principe, 1513.

       [6]

      Hobbes Leviathan, 1651.

       [7]

      Bueno de Mesquita/Smith S. 1 f., S. 128.

       [8]

      Richter S. 64.

       [9]

      Bueno de Mesquita/Smith S. 4 f., S. 119.

       [10]