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Grundwissen Kommunikation


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in diesem Zusammenhang ist diejenige, dass Kommunikation die stärkste Waffe des Polizeibeamten und der Polizeibeamtin sei, z. B. noch vor Maßnahmen des Zwangs. Umso wichtiger ist eine diesbezüglich fundierte Ausbildung, um die Fähigkeiten für eine angemessene Kommunikation in den verschiedenen Situationen des polizeilichen Alltags zu schulen bzw. zu verbessern. In diesem Zusammenhang kann davon gesprochen werden, dass Polizisten Kommunikationsprofis sind. Sie werden für das Kommunizieren (z. B. Konfliktlösungen im weitesten Sinne) alimentiert.

      Dieser Beitrag verfolgt das Ziel, Basiswissen über Kommunikation darzulegen und beispielhaft auf polizeiliche Standardsituationen zu übertragen. Diese Vorgehensweise soll es der Leserin und dem Leser ermöglichen, kommunikative Theorien nachzuvollziehen und eigenständig auf ihn interessierende polizeiliche Sachverhalte anzuwenden. Zunächst wird in der Einleitung ein Verständnis für das Berufsbild des Polizeibeamten und der Polizeibeamtin geschaffen, indem unter anderem Hauptaufgaben und Schlüsselsituationen polizeilichen Handelns dargestellt werden. Ebenfalls in der Einleitung wird bereits der Bogen zur Kommunikation geschlagen, und es werden Grundgedanken zu kommunikativen Fähigkeiten als Teil der sozialen Kompetenz vorgestellt.

      In den Abschnitten 2 bis 5 werden dann die grundlegendsten Modelle bzw. Theorien der Kommunikation erläutert und ein Transfer auf polizeiliche Sachverhalte vorgenommen. Abschließend werden die einzelnen Kommunikationsmodelle in einem Fazit gewürdigt.

       1.1 Gedanken zum Berufsbild des Polizeibeamten und der Polizeibeamtin

      Der Polizeiberuf kann als sehr anspruchsvoll und inhaltlich breit gefächert angesehen werden und verlangt der handelnden Polizistin und dem handelnden Polizisten in der täglichen Aufgabenbewältigung eine Vielzahl von Kompetenzen ab. Diese können in fachliche, soziale, persönliche und methodische Kompetenzen unterteilt werden. Den Rahmen dafür liefert die Forderung nach verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteten sozialen Rechtsstaat.

      Die Polizei leistet wesentliche Beiträge zur Ermöglichung eines friedlichen Zusammenlebens der Bürgerinnen und Bürger und gewährleistet durch den Schutz der Grundrechte auch die Austragung von Konflikten in den durch Recht und Gesetz gezogenen Grenzen.

      Die polizeiliche Aufgabenbewältigung muss im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erfolgen und hat sich dabei nicht nur an der Sicherheitslage, sondern auch am Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu orientieren. Auch muss sie sich anlassunabhängig um Bürgernähe sowie Kontakte mit anderen Behörden und sonstigen Stellen bemühen.

      Die Aufgaben der Polizei ergeben sich aus Recht und Gesetz. Sie umfassen insbesondere:

       • Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr), einschließlich der Gefahrenvorsorge und der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

       • Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

       • Vollzugshilfe für andere Behörden

      Die Polizei hat die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in erster Linie durch vorbeugende Maßnahmen zu gewährleisten und soll zu diesem Zweck Initiativen ergreifen. Grundsätzlich geht die Gefahrenabwehr der Strafverfolgung vor. Darüber hinaus leistet die Polizei im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit wichtige Beiträge zum sicheren und umweltgerechten Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr. Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Polizei Hilfe und Unterstützung in Konfliktsituationen auch in den Fällen, deren Weiterbearbeitung in die Zuständigkeit anderer Behörden führt. Dabei verrichtet die Polizei ihren Dienst in einem Spannungsfeld oft sehr gegensätzlicher Interessen. Ihre Arbeit muss in hohem Maße auf Ausgleich und Entschärfung von Konflikten ausgerichtet sein. Es wird erwartet, dass sie ihre Aufgaben auch unter besonderen Belastungen erfüllt (hoher Entscheidungsdruck bei geringer Informationsdichte, Konfrontationen mit menschlichen Grenzsituationen, Gefahren für das eigene Leben bzw. die eigene Gesundheit etc.).

      Es lassen sich folgende Hauptaufgaben der Polizei unterscheiden:

       • Anzeigen- und Sachverhaltsaufnahme

       • Erster Angriff: Sicherungs- und Auswertungsangriff bei allen anfallenden Straftaten/Einsatzanlässen

       • Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sowie Verkehrsstraftaten und die Vorgangsbearbeitung bei Verkehrsunfällen

       • Verkehrsunfallaufnahme einschließlich der Sicherung der Unfallstelle und Veranlassung aller erforderlichen Eingriffs- und Folgemaßnahmen

       • Verkehrsicherheitsarbeit: Verkehrsüberwachung zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen; Verkehrsregelung und -lenkung; Beseitigung von Unfallhäufungsstellen

       • Einsätze des täglichen Dienstes (Standardeinsätze)

       • Einsätze aus besonderem Anlass (Bereitschaftspolizei, Wach- und Wechseldienst, Kriminalpolizei); eigenverantwortliche Lagebewältigung bei Einsatzanlässen, die keinen Aufschub dulden

      Als Schlüsselsituationen für das Berufsbild des Polizeibeamten und der Polizeibeamtin können folgende Situationen bezeichnet werden:

       Komplexe Situationen, mit denen der Polizeibeamte und die Polizeibeamtin in der alltäglichen Arbeit häufig konfrontiert wird und zu deren Bewältigung komplexe Verhaltensmuster unter Einbeziehung umfangreicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus den Bereichen Taktik/Eigensicherung, Kommunikation, Stressbewältigung, Eingriffstechniken, Eingriffsrecht und Nichtschießen/Schießen nötig sind.

       Situationen, die relativ selten auftreten, aber ein so hohes Gefährdungspotenzial für den Polizeibeamten und die Polizeibeamtin und andere Personen aufweisen und/oder eine so große Öffentlichkeitswirksamkeit beinhalten, dass jeder Beamte und jede Beamtin unbedingt auf sie vorbereitet sein muss.

      Innerhalb der ersten Rubrik sind verschiedene Standardlagen zu unterscheiden, zu denen u. a. der Streit (Familienstreit, häusliche Gewalt, Umgang mit Jugendlichen in der Einschreitsituation, Ruhestörung), die verdächtige Person (Täter vor Ort) und der Verkehrsverstoß gehören. Der Umgang mit diesen Lagen erfolgt durch Standardmaßnahmen wie z. B. die Sicherstellung, die Festnahme/Ingewahrsamnahme, die Personen- und Fahrzeugüberprüfung, der Platzverweis oder die Durchsuchung (u. a. Kugelmann, 2012).

       1.2 Grundgedanken zu Kommunikation

      Die Ausführungen zum Berufsbild der Polizeibeamtin und des Polizeibeamten zeigen einen deutlichen Zusammenhang zum Thema Kommunikation und insbesondere zur Forderung nach der Kommunikationsfähigkeit von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auf. Noch deutlicher wird dies, wenn die allgemeinen Ausführungen zu den Aufgaben von Polizistinnen und Polizisten auf einzelne konkrete Sachverhalte bezogen werden. Insofern lässt sich die Forderung aufstellen, wonach professionelles Handeln in der Polizei erst durch eine Reflektion über menschliche Kommunikation gewährleistet werden kann (vgl. Sticher, 2012).

       Kommunikation im polizeilichen Alltag

      Als Grundsätze des kommunikativen Handels der Polizei können die Achtung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, Konfliktvermeidung und Deeskalation, Transparenz sowie die Ökonomie und Wirkung des eigenen Handelns angesehen werden (Hesener, 2008). Typische polizeiliche Tätigkeiten mit einer hohen Bedeutung von Kommunikation und kommunikativer Kompetenz sind die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung (Organisatorische Kommunikationsprozesse, Konflikte mit Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten und Nachgeordneten), der Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern (Information, Verständigung und Beeinflussung, Konfliktregelung) oder die Vernehmung (Informationsgewinnung von Zeugen bzw. Zeuginnen und mutmaßlichen Täterinnen und Tätern). Darüber hinaus gibt es Situationen mit hoher kommunikativer Relevanz, in denen das Rechtliche nur eine untergeordnete Rolle spielt: Verbarrikadierung, Suizidanten oder das Überbringen von Todesnachrichten.

      Die Bedeutung der Kommunikation für das Handeln im polizeilichen Alltag lässt sich auch an der Beschäftigung mit dem Thema