Max Schwerdtfeger

Kartell Compliance


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beachten.

      Verkaufsbeschränkungen, Art. 4 lit. c Vertikal-GVO

      155

      156

      157

      158

      Beschränkungen von Querlieferungen, Art. 4 lit. d Vertikal-GVO

      159

      160

zwischen Händlern derselben Handelsstufe;
zwischen Händlern verschiedener Handelsstufen, etwa des Einzelhändlers zurück an den Großhändler (Rücklieferungen) oder umgekehrt;
zwischen Händlern verschiedener Handelsstufen unter Auslassung der dazwischen liegenden Stufe wie Lieferungen des Importeurs an den Einzelhändler unter Umgehung des Großhändlers (Sprunglieferungen).

      161

      162

       Eckpunkte für Einzelfreistellung

      163