Max Schwerdtfeger

Kartell Compliance


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href="#ulink_4c2095f4-6c2d-55b9-9d7e-d968077c9499">Voraussetzungen für ein Settlement

       b)Ablauf des Settlementverfahrens

       c)Rechtsmittel gegen Kurzbußgeldbescheid

       IV.Kritische Würdigung von Settlementverfahren

       12. KapitelAmtshilfe und Informationsaustausch in Kartellverfahren

       I.Einleitung und Überblick

       II.Zusammenarbeit der Kartellbehörden auf nationaler Ebene

       III.Zusammenarbeit der Kartellbehörden im ECN

       1.Historische Entwicklung des ECN

       2.Rechtsgrundlagen und Grundsätze für die Zusammenarbeit im ECN

       3.Formen der Zusammenarbeit

       a)Koordinierung von Verwaltungs- und Bußgeldverfahren

       aa)Fallverteilung bzw. –umverteilung zu Beginn von Verfahren

       bb)Sicherung der kohärenten Rechtsanwendung in laufenden Verfahren

       cc)Informelle Maßnahmen zur Koordinierung von Verfahren

       b)Zusammenarbeit bei Ermittlungsmaßnahmen

       c)Austausch von Beweismitteln und anderen Informationen

       aa)Ermächtigungsgrundlage für den Informationsaustausch

       bb)Beschränkungen für die Verwendung der Informationen

       d)Gemeinsame Grundsatzarbeit und Ausarbeitung von Empfehlungen

       4.Ausblick: Anpassungsbedarf im GWB durch die RL (EU) 2019/1

       a)Hintergrund und Bedeutung der Richtlinie

       b)Allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit

       c)Zusammenarbeit bei Ermittlungsmaßnahmen

       d)Zustellung von vorläufigen Beschwerdepunkten und anderen Unterlagen

       e)Vollstreckung von Entscheidungen zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern

       IV.Zusammenarbeit mit Wettbewerbsbehörden aus Drittstaaten

       1.Austausch von Informationen zu konkreten Sachverhalten

       a)Möglichkeiten zur Übermittlung von Informationen

       b)Empfang von Informationen und Verwendungsbeschränkungen

       2.Rolle und Bedeutung des International Competition Network

       V.Zusammenarbeit mit nicht-kartellrechtlichen Behörden

       1.Kartellverfolgung in Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden

       2.Zusammenarbeit mit Regulierungs-, Datenschutz- und Verbraucherschutzbehörden

       3.Zusammenarbeit mit sonstigen Behörden

       VI.