Max Schwerdtfeger

Kartell Compliance


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rel="nofollow" href="#ulink_31cd7316-ff34-5980-9b41-87abca43c5fe">bb)Rolle und Rechte des Unternehmens nach gerichtlicher Anordnung der Beteiligung

       cc)Rechtsmittel

       b)Das selbstständige Verfahren

       III.Einziehung gem. §§ 73 ff. StGB bei Unternehmen und Einziehungsverfahren

       1.Einziehung von Vermögenswerten bei Unternehmen

       2.Das Einziehungsverfahren

       IV.Sanktionierung von Unternehmen in der Praxis

       C.Kooperation und Koordination durch den Unternehmensverteidiger

       I.Kooperation mit der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren

       1.Vor- und Nachteile einer Kooperation

       2.Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden

       II.Der Unternehmensverteidiger als Koordinator

       1.Das Unternehmensinteresse als Handlungsmaxime

       2.Zusammenarbeit mit Individualverteidigern sowie Grenzen der Sockelverteidigung

       10. KapitelKartellstraf- und Kartellbußgeldverfahren aus Sicht der Staatsanwaltschaft

       I.Zur Zuständigkeit von Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft in Kartellstraf- und -bußgeldverfahren

       1.Kartellstrafverfahren

       a)Klassische Kartellstraftaten (§§ 263, 298, 299, 331 ff. StGB)

       b)Sonstige Straftaten im Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Absprachen

       aa)Untreue (§ 266 StGB)

       (1)Beteiligung an Kartellordnungswidrigkeiten als Untreue?

       (2)Nichtgeltendmachung von Schadensersatzansprüchen als Untreue?

       (3)Übernahme von Bußgeldern bzw. Kosten der Strafverteidigung als Untreue?

       bb)Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

       cc)Strafbare Falschaussage vor Gericht (§§ 153 ff. StGB)

       dd)Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB)

       c)Ermittlungen bei Kartellstraftaten

       aa)Legalitäts- und Opportunitätsprinzip

       bb)Verdeckte Ermittlungen bei Kartellstraftaten

       (1)Vertraulichkeitszusage bei Informanten – Zusicherung der Geheimhaltung der Identität bei Vertrauenspersonen

       (2)Telekommunikationüberwachung, Innenraumüberwachung u.a. (§§ 100a ff. StPO)

       d)Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften grundsätzlich (nur) für natürliche Personen – Ausschließliche Zuständigkeit des Bundeskartellamts und der Landeskartellbehörden für Unternehmensgeldbußen gem. § 30 OWiG (§ 82 GWB)

       e)Zur Abgabepflicht der Kartellbehörde gem. § 41 OWiG und zur Strafbarkeit gem. §§ 258, 258a StGB

       f)Zur Diskussion um die Kriminalisierung von Hardcore-Kartellabsprachen

       2.