Markus Brinkmann

Tax Compliance


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_f49cce83-3aee-5180-b991-a27da66e3c7c">Wissenszurechnung analog § 166 BGB

       IX.Innergemeinschaftliche Lieferungen/Reihengeschäfte

       1.Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung

       2.Nachweispflicht unternehmerische Tätigkeit Vertragspartner

       3.Belegnachweis

       4.Buchnachweis

       5.Versagung der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen/Verschärfte EuGH-Rspr./Italmoda

       6.Zeugenbeweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

       7.Reihengeschäfte

       X.Umsatzsteuer-Nachschau

       XI.Umsatzsteuer-Sonderprüfung

       1.Allgemeines

       2.Selbstanzeige bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung

       3.Enge Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden

       4.Anfangsverdacht im Rahmen der Umsatzsteuer-Sonderprüfung

       5.Vorgehen bei Fortsetzung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung trotz Anfangsverdacht

       XII.Selbstanzeigen im Bereich der Umsatzsteuer (§ 371 Abs. 2a AO)

       1.Teilselbstanzeige bei Umsatzsteuervoranmeldungen

       2.Keine Erleichterung bei Umsatzsteuer-Jahreserklärungen

       3.Weitere Vereinfachungen im Bereich der Umsatzsteuer

       4.Zuschlag und Zinsen bei Umsatzsteuervoranmeldungen und -Jahreserklärungen

       5.Ausdehnung der Sperrwirkung

       6.Änderungen bei § 398a AO im Bereich der Umsatzsteuer

       XIII.Überkompensation/Berichtigung nach § 14c UStG

       26. KapitelTax Compliance für Anbieter von Sportwetten

       A.Einleitung

       B.Steuertatbestand

       I.Wette

       II.Sportereignis

       III.Steuerschuldner/Veranstalter

       IV.Territorialer Anknüpfungspunkt

       C.Steuerentstehung, Bemessungsgrundlage, Steuerverfahren

       I.Steuerentstehung

       II.Bemessungsgrundlage

       III.Steuerverfahren

       D.Vereinbarkeit der Sportwettensteuer mit höherrangigem Recht

       I.Verstoß gegen Art. 56 AEUV durch Auferlegung von Ermittlungspflichten bzgl. der Bemessungsgrundlage zu Lasten des Steuerpflichtigen

       II.Weiterer Verstoß gegen Art. 56 AEUV durch die Sportwettensteuer als Teil eines europarechtswidrigen regulatorischen Gesamtkonzepts für die Glückspielindustrie

       III.