Malte Wietfeld

Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung


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D.Zwischenfazit zur neuesten Kritik an der Tatherrschaftslehre

       E.Fehlende normative Begründung des Tatherrschaftsbegriffs

       F.Kritik an der Herleitung von Mittäterschaft im Rahmen der Tatherrschaftslehre

       G.Verlust des objektiven Tatbezuges der Tatherrschaftslehre

       H.Zwischenfazit zur neuesten Kritik an der Tatherrschaftslehre

       I.Tatherrschaft bei „Verursachungsdelikten“

       J.Zirkelschluss der Tatherrschaftslehre

       K.Zwischenfazit zur neuesten Kritik an der Tatherrschaftslehre

       L.Fazit zur neuesten Kritik an der Tatherrschaftslehre

       Teil 4 Grundsätzliches zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Steuerhinterziehung

       Teil 5 Der Deliktscharakter des § 370 Abs. 1 AO

       A.§ 370 Abs. 1 AO als reines Pflichtdelikt

       B.§ 370 Abs. 1 AO als reines Allgemeindelikt

       C.Stellungnahme

       I.Interpretation als reines Pflichtdelikt

       II.Interpretation als reines Allgemeindelikt

       III.Fazit zum Deliktscharakter des § 370 Abs. 1 AO

       Teil 6 Täterschaft und Tatbeherrschung im Rahmen des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

       A.Täterwille

       B.Tatherrschaftslehre

       C.Pflichtdeliktslehre

       D.Differenzierung nach der Art der Pflicht

       E.Stellungnahme

       I.Einwände gegen das Kriterium des Täterwillens

       II.Einwände gegen die Differenzierung nach der Art der Garantenpflicht

       III.Einwände gegen das Kriterium der Tatherrschaft

       1.Grundsätzliche Teilnahme des Unterlassenden bei aktivem Handeln eines anderen

       2.Annahme von Tatherrschaft aufgrund von Verhinderungsmacht

       a)Grundsätzliche Einwände

       b)Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme

       aa)Bedürfnis für Unterscheidung

       bb)Unterscheidbarkeit

       3.Fazit zur Tatherrschaft aufgrund von Verhinderungsmacht

       IV.Argumente für ein Abstellen auf die Pflichtdeliktslehre

       F.Fazit zur Täterschaft und Tabeherrschung im Rahmen des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

       Teil 7 Tatherrschaft