Malte Wietfeld

Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung


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Nr. 1 AO, § 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB)

       A.Tatbestandshandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

       I.Kommunikationstheoretische Vornahme der Tatbestandshandlung

       1.Ausdrückliche Angaben

       2.Konkludente Angaben

       a)Konkludente Angaben durch sozialtypisches Verhalten

       b)Konkludente Angaben durch schlüssiges Miterklären von Tatsachen

       II.Zwischenfazit zur Tatbestandshandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

       B.Sinnerfassende Betrachtung der Tatbestandshandlung innerhalb typischer Fallkonstellationen

       I.Ausdrückliche Angaben unter Anwesenden

       II.Ausdrückliche Angaben unter Abwesenden

       III.Konkludente Angaben unter Anwesenden

       IV.Konkludente Angaben unter Abwesenden

       V.Fazit zu der Analyse typischer Fallkonstellationen

       C.Kritische Würdigung des Kriteriums der Handlungsherrschaft im Hinblick auf unmittelbare Täterschaft bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

       I.Vorwurf der Konkretisierungsbedürftigkeit der Definition von Handlungsherrschaft

       II.Vorwurf des Verlusts des objektiven Tatbezugs

       III.Vorwurf der Missachtung der Relativität des Tatherrschaftsbegriffes

       IV.Vorwurf der Zirkelschlüssigkeit der Tatherrschaftslehre

       V.Vorwurf mangelnder normativer Begründung des Tatherrschaftsbegriffs

       VI.Normative Herleitung von Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

       1.Parallele zu Urkundsdelikten

       2.Unterschiede in der Tatbestandskonzeption von § 267 Abs. 1 Alt. 1 StGB und § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

       3.Übertragung der Grundsätze des Herstellers einer unechten Urkunde auf die Tatherrschaft bei der Steuerhinterziehung

       a)Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Grundsätze über die Abgabe einer Willenserklärung auf die Steuerhinterziehung

       b)Zwischenfazit und Konsequenz für die Tatherrschaftslehre

       c)Einwände gegen die Übertragbarkeit der Grundsätze über die zivilrechtliche Abgabe einer Willenserklärung

       D.Fazit zur Tatherrschaft bei der unmittelbaren Täterschaft gemäß §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB

       Teil 8 Tatherrschaft bei der mittelbaren Täterschaft (§§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB)

       A.Nötigungsherrschaft

       B.Irrtumsherrschaft

       I.Kritische Würdigung des Tatherrschaftsprinzips „Irrtumsherrschaft“ bei der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

       1.Finale Überdetermination des Kausalverlaufs als Kriterium der Irrtumsherrschaft

       2.Die Kritik an der finalen Überdetermination des Kausalverlaufes als Tatherrschaftskriterium