will gesehen haben, dass sich darin die Konturen des Kindes abgezeichnet hätten. Der blaue Sack sei dann
kurz darauf von den Angeklagten Andrea M. und Dieter S. sowie der Hauptangeklagten Christa W. weggebracht worden.
Im Gegensatz zu den Zeugenaussagen von Erika K. und Andrea M. schilderte Sigmund D. die Geschehnisse in der Tosa-Klause weitgehend zusammenhängend. Und er beschrieb auch Details von Christa W.'s Rolle. Sie habe dem Kind Süßigkeiten
gegeben, die Musik lauter gedreht, als das Kind geschrien habe, und sie habe den blauen Sack mit weggebracht.
In Bezug auf seine eigene Rolle verstrickte er sich allerdings in Widersprüche. Während er bei ersten Vernehmungen noch ausgesagt hatte, es habe eine Absprache mit Christa W. gegeben, Pascal in die Tosa-Klause zu locken, zog er diese Aussage während der Verhandlung zunächst zurück. Im Kreuzverhör räumte er aber die Absprache wieder ein. Der Anwalt von Christa W. zweifelt die Glaubwürdigkeit von Sigmund D. an: Die Frage sei, ob man einem Mitangeklagten glauben könne, zumal
wenn er sich in solche Widersprüche verwickle.
Bereits am Vormittag hatte Sigmund D. in der Verhandlung vier Mitangeklagte beschuldigt, den Spielkameraden des vermissten Pascal im Hinterzimmer der Tosa-Klause sexuell missbraucht zu haben. In der Gaststätte habe mehrmals pro Woche sexueller Missbrauch stattgefunden. Die Wirtin der Tosa-Klause, die Angeklagte Christa W., habe dafür gesorgt, dass die Gaststätte abgeschlossen war, und von dem
Beteiligten anschließend Geld genommen.
Er selbst habe aber keinen Kindesmissbrauch begangen. Vielmehr hätte er gegenüber der Wirtin von einer „Sauerei“ gesprochen, woraufhin er bedroht worden sei. Er habe dann aus Angst geschwiegen.
Am achten Verhandlungstag im Fall Pascal, am 14. Oktober 2004 wurden erstmals auch Zeugen gehört. Die Zeugin Tanja K. hat die Hauptangeklagte Christa W. in der
Vernehmung des achten Prozesstages schwer belastet.
Die 28-jährige Hausfrau, die gelegentlich in der Tosa-Klause als Bedienung gearbeitet hatte, war nach eigenen Angaben am Abend des 30. September 2001 in der Gaststätte - an dem Tag also, an dem der kleine Pascal verschwunden ist. Vor Gericht sagte sie aus, dass an jenem Abend in der Tosa-Klause schlechte Stimmung gewesen sei. Man habe sogar versucht, sie gar nicht erst in die Kneipe hinein zu lassen. In der Nähe des Tresens will sie den blauen Müllsack gesehen haben, in dem laut Anklage die Leiche Pascals gesteckt haben soll. Außerdem erklärte die Zeugin, dass die Hauptangeklagte Christa W., die Wirtin der Tosa-Klause ihr gedroht habe.
Tanja K. solle über den blauen Müllsack schweigen, andernfalls würde ihren Kindern
etwas zustoßen. Zu Beginn des achten Prozesstages war zudem ein 50-jähriger Mann, Peter S., befragt worden, der bereits wegen Missbrauch von Pascal zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war. Zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Mordes an dem Jungen befand er sich jedoch nicht in der Tosa-Klause. Die Aussage des Mannes musste nach kurzer Zeit unterbrochen werden, da ein Zeugenbeistand hinzugezogen werden sollte.
Bereits zwei Tage zuvor, am 12. Oktober war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Saargemünd im Umfeld des Falls Pascal gegen einen französischen Staatsbürger ermittelt. Nach SR-Informationen soll der Mann den Sohn der ebenfalls angeklagten Andrea M. sexuell misshandelt haben. Im März dieses Jahres kam es zur Anklage. Der Verdächtige bestreitet alle Tatvorwürfe. Er befindet sich zurzeit gegen Meldeauflagen auf freiem Fuß. Nach Angaben des Saargemünder Staatsanwalts ist derzeit nicht vorgesehen, dass er im Saarbrücker Prozess aussagt. Eine entsprechende Anfrage liege nicht vor.
Der Hinweis auf den Verdächtigen war von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gekommen.
Sie war im Rahmen ihrer Ermittlungen im Fall Pascal auf den Franzosen aufmerksam geworden. Der Mann ist in einer Grenzgemeinde unter derselben Adresse gemeldet wie einer der Hauptangeklagten im Fall Pascal.
Die Staatsanwaltschaft scheint mit den Aussagen der ersten acht Prozesstage nicht unzufrieden und sieht sich in ihren Vorwürfen von Mord und sexuellem Missbrauch
bestätigt. Ähnlich sieht das auch die Anwältin der Nebenklage, Claudia Wilger-Lambert. Sie vertritt den Freund des kleinen Pascal, der ebenfalls missbraucht worden
war, das Martyrium allerdings überlebte. "Ich denke, hier haben die unterschiedlichen
Angeklagten Angaben gemacht, und die hätten sie nicht gemacht, wenn hier keine wirklichen Anhaltspunkte vorgelegen hätten", so Wilger-Lambert.
Allerdings könnte genau hier auch ein Problem auf Kläger-Seite liegen - in einem Mordprozess, bei dem es weder Leiche noch objektive Beweismittel gibt: Die Angeklagten, die im Fall ausgesagt haben, sind offensichtlich geistig minderbemittelt oder sogar durch langjährigen Alkohol- oder Drogenmissbrauch retardiert. Prozessbeobachter konnten den Eindruck haben, da werde etwas "nachgeplappert", da ein Großteil der Angeklagten zu Äußerungen selbst gar nicht in der Lage schien.
Der neunte Verhandlungstag
Am 18. Oktober 2004 standen mit der Mutter, dem Stiefvater und den beiden Stiefschwestern Pascals die nächsten Verwandten des wohl getöteten Jungen im Zeugenstand.
Drei von ihnen verweigerten zumindest teilweise die Aussage.
Der Stiefvater des vermutlich ermordeten Fünfjährigen, Heinz C. (49) hat vor dem Saarbrücker Landgericht ausgesagt. Seine Aussagen beschränkten sich auf knappe Schilderungen des Tagesablaufs vom 30. September 2001 - dem Tag, an dem der Junge wohl in der Tosa-Klause missbraucht und getötet worden war.
Demnach soll der Junge am Vormittag des 30. September 2001 in der Kirche gewesensein. Nach dem Mittagessen habe Pascal einen Kindergeburtstag besucht, bevor er gegen 16.00 Uhr mit dem Fahrrad in Burbach unterwegs gewesen sei. Gegen 18.30 Uhr will der Stiefvater die Suchaktion nach dem vermissten Jungen selbst in Gang gebracht haben. Auf weiter gehende Fragen verweigerte Heinz C. die Aussage.
Gegen ihn läuft zurzeit ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Beteiligung an dem Verbrechen.
Pascals Mutter, Sonja Z. (45) bestätigte die Aussagen ihres Lebensgefährten weitgehend. Außerdem gab sie an, nie etwas von einem möglichen Missbrauch ihres Kindes bemerkt zu haben. Der Junge habe mit ihr nie über derartige Vorgänge gesprochen.
Wenn etwas stattgefunden hätte, hätte sich der Junge ihr aber bestimmt anvertraut. Sonja Z. gab ebenfalls zu Protokoll, dass ihr Lebensgefährte Heinz C. Gast in der Tosa-Klause gewesen sei, auch zusammen mit Pascal.
Die beiden erwachsenen Stiefschwestern Pascals, Melanie und Manuela, verweigerten nach ihren früheren Selbstbezichtigungen vor dem Landgericht nun vollständig die Aussage. Von diesem Recht konnten sie Gebrauch machen, da zurzeit gegen ihren Vater ermittelt wird.
Eine der beiden Stiefschwestern war zuletzt erneut ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, weil eine der Angeklagten im Verlauf des Prozesses ausgesagt hatte, dass diese Stiefschwester den Knaben mehrfach eigenhändig in der Tosa-Klause abgeliefert und nach den Schändungen durch Wirtschaftsgäste wieder abgeholt haben soll.
Die Verteidigung der Angeklagten werteten die Aussagen der Familienangehörigen Pascals als positiv. Besonders die Aussage der Mutter, nach der Pascal in den Tagen
und Wochen vor seinem Verschwinden weder durch sein Aussehen noch durch Worte Anlass zu Befürchtungen gegeben haben soll, stelle die Version von den wochenlangen Misshandlungen des Kindes sehr in Frage.
Der zehnte Verhandlungstag
Im Pascal-Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht sind am 21. Oktober 2004 rund
ein Dutzend Bekannte und Nachbarn des Jungen angehört worden, die Pascal noch
am Tag seines Verschwindens gesehen haben sollen. Die Zeugen wurden zum Teil
im Fünf-Minuten-Takt vorgeladen.
Unterm Strich kam dabei nicht viel Verwertbares heraus: Widersprüche, Unklarheiten
und Erinnerungslücken prägten die Aussagen. Viele Einlassungen, die die kurz nach