Angelika Glauninger

Kosmetika


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      Sollten die Angaben gemäß INCI-System auf der Ware bzw. deren Verpackung nicht möglich sein, so müssen sie auf einem Schild in unmittelbarer Nähe des Kosmetikproduktes im Geschäft angebracht werden.

      Bei Gehalten der Inhaltsstoffe von mehr als 1 % im Fertigerzeugnis hat die Deklaration in mengenmäßig absteigender Reihenfolge zu erfolgen. Anschließend sind die Inhaltsstoffe, die zu weniger als 1 % vorhanden sind, in ungeordneter Reihenfolge anzuführen.

      Am Schluss werden die Farbstoffe angefügt. Bei Schminkpräparaten, die in einer Palette von verschiedenen Farben verkauft werden, dürfen alle in der Palette eingesetzten Farben auf dem einzelnen Produkt angeführt werden, sofern die Worte "kann ... enthalten" oder das Symbol "+/-" hinzugefügt werden.

      Als Bestandteile gelten nicht Verunreinigungen von verwendeten Rohstoffen sowie technische Hilfsstoffe, die bei der Herstellung verwendet wurden und im Fertigerzeugnis nicht mehr vorhanden sind und Stoffe, die in den unbedingt erforderlichen Mengen als Lösemittel verwendet werden.

      Somit wurde ein EU-weit einheitliches System geschaffen, jedoch sind nur Fachkundige imstande zu erkennen, welche Stoffe sich hinter den Bezeichnungen verbergen, denn INCI ist eine Mischung aus Englisch und Latein.

      Im Beschluss der Kommission 96/335/EG (geändert durch 2006/257/EG) haben die Mitgliedsstaaten die Konventionen zur Nomenklatur nach INCI festgelegt:

      Chemische Bezeichnungen werden in englischer Sprache angeführt (z. B. SODIUM CHLORIDE = Natriumchlorid = Kochsalz).

      Einige Stoffbezeichnungen aus dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) werden in lateinischer Sprache deklariert (z. B. CERA ALBA = Bienenwachs).

      Auch pflanzliche Inhaltsstoffe werden in lateinischer Sprache nach Carl von Linné angegeben (z. B. BETULA ALBA = Birke), gegebenenfalls gefolgt vom verwendeten Pflanzenteil sowie der Art der Zubereitung – dies jedoch in englischer Sprache (z. B. Weizenkeimöl = TRITICUM VULGARE GERM OIL). Wird aber ein Stoff pflanzlicher Herkunft chemisch weiterverarbeitet, findet sich in der INCI-Bezeichnung die englische Bezeichnung der Pflanze (z. B. hydriertes Weizenkeimöl = HYDROGENATED WHEAT GERM OIL).

      Farbstoffe werden als CI (Color-Index)-Nummer angegeben (z. B. CI 75130 = Carotin) und auch Parfüm- und Aromastoffe werden verschleiert, indem man sie pauschal als solche deklariert (PARFUM, AROMA); lediglich 26, häufig allergieauslösende Duftstoffe müssen einzeln angeführt werden.

      Ein Nachteil für den Verbraucher ist, dass bei Verwendung von vorkonservierten Rohstoffen die dabei verwendeten Konservierungsmittel am Endprodukt nicht angeführt werden müssen.

      Auszug aus dem Beschluss der Kommission 2006/257/EG:

      10. Eine Mehrfachsubstitution wird normalerweise mit dem geeigneten Präfix beschrieben, wie etwa ‚di-‘, ‚tri-‘ oder ‚tetra-‘, z.B. Glyceryl distearate.

      15. Verzweigtkettige Alkylgruppen werden normalerweise mit dem Präfix ‚iso‘, gefolgt von dem gemeinsamen Stammnamen der vergleichbaren geradkettigen Gruppe (z.B. Isostearyl alcohol, Isocetyl alcohol) beschrieben — siehe auch Regel 17. Die große Ausnahme zu dieser Regel ist die Nomenklatur für die 2-Alkyl- oder Guerbet-Alkohole. Diese Materialien werden nach allgemeinen chemischen Regeln benannt (z.B. Ethylhexanol, Octyldodecanol, Decyltetradecanol). Derivate werden in Anlehnung daran benannt (z. B. Ethylhexyl myristate, Cetyl ethylhexanoate, Diethylhexylamine, Triethylhexanoin, Butyloctanoic acid).

      17. Die nachstehende Tabelle beschreibt die Nomenklatur, die auf unverzweigte Säuren und Alkohole angewandt wird. Verzweigtkettige Säuren und Alkohole verwenden die in dieser Tabelle aufgelisteten Namen mit der Vorsilbe ‚iso‘ (z. B. Isostearic acid). Guerbet-Alkohole werden allerdings mit besonderen Namen bezeichnet (z. B. Octyldodecanol). (Siehe auch Regel 15).

      Kettenlänge - Acid (Säure) - Alcohol (Alkohol)

      Gesättigt:

      C6 - Caproic - Hexyl

      C7 - Heptanoic - Heptyl

      C8 - Caprylic - Caprylyl

      C9 - Pelargonic - Nonyl

      C10 - Capric - Decyl

      C11 - Undecanoic - Undecyl

      C12 - Lauric - Lauryl

      C13 - Tridecanoic - Tridecyl

      C14 - Myristic - Myristyl

      C15 - Pentadecanoic - Pentadecyl

      C16 - Palmitic - Cetyl

      C17 - Margaric - Heptadecyl

      C18 - Stearic - Stearyl

      C20 - Arachidic - Arachidyl

      C22 - Behenic - Behenyl

      Ungesättigt:

      C11 - Undecylenic - Undecylenyl

      C16 - Palmitoleic - Palmitoleyl

      C18 - Oleic - Oleyl

      C18 - Linoleic - Linoleyl

      C18 - Linolenic - Linolenyl

      C20 - Arachidonic - Arachidonyl

      C22 - Cetoleic - Cetoleyl

      C22 - Erucic – Erucyl

      18. Die Nomenklatur für Inhaltsstoffe, die aus Mischungen ähnlicher Materialien (z. B. Fettsäuren, Fettalkohole) bestehen, wird auf der Grundlage der chemischen Identität des Ausgangsmaterials, bezogen auf den Kaufzustand, festgelegt. Mischungen, welche die ursprüngliche Verteilung von Komponenten aufgrund ihrer natürlichen Quelle (z. B. Kokosnuss) widerspiegeln, werden unter Verwendung des Quellenstamms benannt (z. B. coconut alcohol). Wenn die ursprüngliche natürliche Verteilung beträchtlich beschnitten oder angereichert worden ist, wird die Mischung auf der Grundlage der dominierenden Komponente benannt.

      20. Alkanolamide werden aufgrund der weit verbreiteten Verwendung dieser Bezeichnungen mit dem Stamm- Alkylamid und der entsprechenden Abkürzung des Amins bezeichnet, z. B. Cocamide MEA.

      21. Der Begriff Dimethyl wird weggelassen und in allen Alkyl-Dimethyl-Aminoxid-Namen angenommen (z. B. Stearamine oxide). Tertiäre Aminoxide mit unterschiedlichen Substituentengruppen werden vollständig benannt (z. B. Dihydroxyethyl stearamine oxide).

      25. Begriffe mit gemeinsamem Fettstamm werden verwendet, um den Alkylanteil der Alkyl-Imidazolin-Verbindungen anzugeben (z. B. Lauryl Hydroxyethyl Imidazoline), selbst wenn ein Kohlenstoffatom des Fettradikals während der Herstellung der Materialien Glied des heterozyklischen Rings wird.

      Chemische Grundbegriffe

      Zum Verständnis der INCI-Bezeichnungen ist ein Grundwissen in Chemie von Vorteil:

      Die einfachsten organischen Verbindungen sind Alkane. Sie enthalten nur Kohlenstoff und Wasserstoff und sind Bestandteile des Erdgases bzw. Erdöls. Dazu zählen z. B. Methan, Ethan, Propan, Butan, die in Kosmetika zum Teil als Treibgase Verwendung finden.

      Wenn die Kohlenstoff-Atome ringförmig verbunden sind, werden sie als Cycloalkane (z. B. Cyclohexan) bezeichnet.

      Alkanreste in Verbindungen werden als Alkyle bezeichnet wie z. B. METHYL-, ETHYL-, PROPYL-, BUTYL-, PENTYL-, HEXYL-, HEPTYL-, OCTYL-, NONYL-, DECYL-, UNDECYL- , DODECYL- usw., die zusätzlich Sauerstoff enthalten können wie z. B. METHOXY-, ETHOXY- etc.

      Alkene (Olefine) sind Kohlenwasserstoffe mit Doppelbindung. Alkene wie z. B. Ethen (Ethylen), Propen (Propylen) sind Ausgangsstoffe für die Herstellung von z. B. Alkoholen, Ketonen und Kunststoffen.

      Alkine sind Kohlenwasserstoffe mit Dreifachbindung. Das wichtigste Alkin, das Ethin (Acetylen) ist Ausgangsstoff zur Herstellung von Kunststoffen.

      Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK, PAH) wie Benz(a)pyren, Naphthalin, Anthracen und Pyren entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material (Verbrennen fossiler Brennstoffe, Autoabgase, gegrillte und geräucherte Nahrungsmittel). Daher finden sie sich auch in Kokosöl, das über offenem Feuer getrocknet wurde. Einige PAK sind krebserregend, andere gelten als fruchtschädigend und das Immunsystem