Angelika Glauninger

Kosmetika


Скачать книгу

      Aryl-Reste sind aromatische Kohlenwasserstoffe, denen ein Wasserstoffatom entzogen wurde wie z. B. PHENYL-, NAPHTHYL-. Sind zwei Arylgruppen miteinander verknüpft, handelt es sich um Biaryle wie z. B. BIPHENYL-.

      Alkohole (Alkanole) sind Alkane, in denen ein, zwei oder drei Wasserstoffatome durch eine Sauerstoff-Wasserstoff-Gruppe ersetzt werden, danach unterscheidet man ein- und mehrwertige Alkohole. Die mehrwertigen Alkohole bezeichnet man auch als Polyalkohole. Die Namen der Alkohole werden durch das Anhängen der Bezeichnung "alkohol" an den Namen des Alkyls gebildet (z. B. Ethylalkohol) oder durch Anhängen der Endung -ol an den Namen des Alkans (z. B. Ethanol). Die zweiwertigen Alkohole erhalten die Endung -diol (z. B. Hexandiol), die dreiwertigen die Endung -triol (z. B. Hexantriol).

      Die einwertigen Alkohole ab 6 Kohlenstoff-Atomen werden als Fett- bzw. Wachsalkohole bezeichnet. Ihre Bezeichnung leitet sich von der entsprechenden Fettsäure ab (z. B. Stearylalkohol von Stearinsäure).

      Eine besondere Gruppe sind die Alkenole wie Ethenol (Vinylalkohol) und Propenol (Allylalkohol), die aus Alkenen entstehen.

      Durch Zufügen von Sauerstoff an Alkane entstehen Aldehyde (Alkanale) und Ketone (Alkanone), wie z. B. Formaldehyd (Methanal), Citral, Aceton, Campher und organische Säuren (Carbonsäuren) wie z. B. Ameisensäure (Methansäure). Dabei werden die Säuren ab vier Kohlenstoff-Atomen als Fettsäuren bezeichnet wie z. B. Buttersäure (Butansäure).

      Acyle entstehen, wenn bei Carbonsäuren, Aldehyden oder Carbonsäurechloriden eine Sauerstoff-Wasserstoff-Gruppe, ein Wasserstoff-Atom oder Chlorid durch einen Rest ersetzt wird wie z. B. ACETYL- (Acyl-Rest der Essigsäure).

      Carbonsäurechloride entstehen, wenn die Sauerstoff-Wasserstoff-Gruppe einer Carbonsäure durch Chlor ersetzt wird wie z. B. Laurinsäurechlorid (LAUROYL).

      Alkohole oder Phenole und Säuren bilden unter Wasserabspaltung Ester, bei Ethern ist ein Sauerstoff-Atom mit zwei organischen Resten verbunden.

      Salze sind Verbindungen aus Säuren mit Metallen. Zu den Metallen zählen z. B. Magnesium (MAGNESIUM), Strontium (STRONTIUM), Barium (BARIUM), Lithium (LITHIUM), Aluminium (ALUMINIUM), Ammonium (AMMONIUM), Calcium (CALCIUM), Kalium (POTASSIUM) und Natrium (SODIUM).

      Die INCI-Bezeichnung von Salzen setzt sich daher folgendermaßen zusammen: Metall + Stamm der Säure mit Endung -ATE wie z. B. das Natriumsalz der Benzoesäure (BENZOIC ACID) = Natriumbenzoat = SODIUM BENZOATE.

      Bedenkliche Stoffe in Kosmetika

      Im Blut und in der Muttermilch eines Europäers finden sich zahlreiche Chemikalien, die zum Teil aus Kosmetika stammen wie z. B. Phthalate oder Moschus-Duftstoffe. Die Gefährlichkeit vieler dieser Substanzen und ihr Zusammenspiel mit anderen Stoffen sind noch nicht eindeutig erforscht. Die meisten dieser Chemikalien lagern sich außerdem in der Umwelt und somit in der Nahrungskette ab.

      Eines der Ziele des Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung (August/September 2002) ist eine Minimierung der negativen Wirkungen von Chemikalien auf Mensch und Umwelt bis zum Jahr 2020.

      Im Jahr 2007 hat die Europäische Union die neue REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 verabschiedet. Sie regelt "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals". Alle Unternehmen, die Chemikalien in einer Menge von über einer Tonne pro Jahr herstellen oder vertreiben, müssen abhängig von der Menge des zu registrierenden Stoffes Daten zu diesen Substanzen erfassen, Sicherheitsinformationen für Abnehmer und Anwender bereitstellen und die Stoffe bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe ECHA registrieren. Ziel ist es, gefährliche Substanzen zu verbieten und durch umwelt- und gesundheitsverträglichere Stoffe zu ersetzen.

      Nachgestellte Anwender (z. B. Kosmetikhersteller) müssen entweder der Industrie Daten über die Verwendung der Substanz liefern, die diese in ihrem Bericht miteinbezieht oder müssen selbst einen Stoffsicherheitsbericht erstellen.

      REACH betrifft chemische Elemente und deren Verbindungen (einschließlich beigefügter Zusatzstoffe und Verunreinigungen) sowie Naturstoffe, wenn sie gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 gefährlich sind (z. B. explosiv, gesundheits- oder umweltgefährdend) oder chemisch verändert wurden. Medizinische Substanzen und Pflanzenschutzmittel sind u. a. von der REACH-Verordnung ausgenommen. Auf Tierversuche soll nach Möglichkeit verzichtet werden.

      Immer wieder wurden Substanzen, die jahrelang in Kosmetika eingesetzt wurden, im Nachhinein als gesundheitsgefährdend eingestuft und verboten (z. B. Hexachlorophen, Oxidationshaarfarben) oder in ihrer Einsatzmenge begrenzt (z. B. Formaldehyd). Doch immer wieder erscheinen einzelne Stoffe in der öffentlichen Diskussion.

      Gemäß Kosmetik-Verordnung müssen die auf dem Markt befindlichen kosmetischen Mittel „bei normalem oder vernünftigerweise voraussehbarem Gebrauch sicher sein“. Daher muss vor dem Inverkehrbringen eines kosmetischen Produkts eine Sicherheitsbewertung durch autorisierte Personen durchgeführt werden. Diese muss in einer Produktinformationsdatei bis 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen der letzten Charge aufbewahrt werden, die den Behörden und Giftnotrufzentralen zugänglich ist. Die Eingabe der Daten erfolgt auf elektronischem Wege in das CPNP (Cosmetic Products Notification Portal).

      Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS, vormals SCCP, SCCNFP) ist das wissenschaftliche Beraterkomitee der EU-Kommission, das für Fragen zu Kosmetika und deren Bestandteilen zuständig ist. Anstöße für einen Vorschlag des SCCS an die EU-Kommission können neben der Anpassung an den aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung auch Studien, Medienberichte oder Anfragen sein. Die Stellungnahmen sind auf http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/opinions/index_en.htm einsehbar. Sie sind nicht rechtsverbindlich, stellen lediglich eine Entscheidungsgrundlage für die Europäische Kommission dar und können nach Vorlage anderer Daten revidiert werden.

      Die Kosmetik-Verordnung sieht auch vor, dass die qualitative und quantitative Zusammensetzung des kosmetischen Mittels sowie vorhandene Daten über unerwünschte Wirkungen der Öffentlichkeit „leicht zugänglich“ gemacht werden. Die öffentlich zugänglich zu machenden quantitativen Angaben beschränken sich jedoch auf gefährliche Stoffe im Sinne von Artikel 3 der Verordnung (EG) 1272/2008, d. h. auf giftige Substanzen, physikalisch gefährliche Stoffe (z. B. explosive, leicht entzündliche) sowie umweltgefährdende Substanzen. Die Kontaktaufnahme mit der Herstellerfirma kann auf http://www.european-cosmetics.info/en/ erfolgen.

      Endokrin wirksame Stoffe, EAS

      sind Substanzen, die auf die menschlichen Hormone Einfluss nehmen. Dabei können sie eine hormonähnliche Wirkung entfalten bzw. die Wirkung, die Herstellung oder den Abbau körpereigener Hormone oder deren Transport beeinflussen. Besonders negativ wirkt sich das auf das Hormonsystem Ungeborener und Heranwachsender aus, auf bestimmte Krebstumore oder auf die Fruchtbarkeit.

      Dabei muss jedoch zwischen hormonell aktiven und hormonell schädlichen Stoffen unterschieden werden, denn nicht alle endokrin wirksamen Substanzen sind gesundheitsschädlich.

      Endokrin wirksame Stoffe stammen aus natürlichen Quellen (z. B. Sojaprodukte) oder sind Umweltgifte (z. B. Dioxine, Pestizide) bzw. Chemikalien (z. B. Phthalate). Dazu zählen in Kosmetika u. a. bestimmte UV-Filter, Phthalate, Resorcinol, Cyclotetrasiloxan und Parabene. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht von bis zu 800 endokrin wirksamen Substanzen aus.

      Seit dem Jahr 1999 verfolgt die Europäische Kommission (Generaldirektion Umwelt) die Durchführung der "Community Strategy for Endocrine Disrupters". Diesbezügliche Studien und Diskussionen sind international im Gange. Spätestens im Jahr 2015 sollen endokrin wirksame Stoffe auch in der Kosmetik-Verordnung geregelt werden.

      Weiterführende Informationen auf der Homepage der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/environment/index_en.htm.

      CMR-Stoffe

      sind