Angelika Glauninger

Kosmetika


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und/oder reproduktionstechnisch (die Fortpflanzung beeinträchtigend, fruchtschädigend) wirken.

      CMR-Stoffe der Kategorien 1A und 1B gelten als sicher karzinogen, mutagen und/oder reproduktionstoxisch.

      CMR-Stoffe der Kategorie 2 wirken beim Tier sicher und beim Menschen vermutlich karzinogen, mutagen und/oder reproduktionstoxisch.

      CMR-Stoffe der Kategorie 3 hingegen stehen nur im Verdacht, karzinogen, mutagen und/oder reproduktionstoxisch zu sein.

      Die Verwendung von Stoffen, die gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 als CMR-Stoffe der Kategorien 1A, 1B oder 2 eingestuft sind, ist in kosmetischen Mitteln verboten, das SCCS könnte jedoch eine solche Substanz zur Verwendung freigeben.

      Halogenorganische Verbindungen

      sind organische Stoffe mit mindestens einem Halogenatom (Fluor, Chlor, Brom, Jod). Sie entstehen wie z. B. Methylchlorid in der Natur, werden aber auch synthetisch erzeugt und belasten u. a. als Pestizide Böden und Wasser. Sie finden sich in Kosmetika vor allem als Konservierungsmittel und Farbstoffe.

      Halogenorganische Verbindungen zeichnen sich durch leichte Fettlöslichkeit und hohe Giftigkeit - vor allem im Bereich des Nervensystems - aus. Einige gelten als krebserregend und erbgutschädigend, andere als allergen. Ihre Produktion und Entsorgung stellen schwer kalkulierbare Umweltrisiken dar.

      Bei Verbindungen, die das hautreizende und lebergiftige Chlorphenol enthalten (z. B. Bromchlorophen, Chlorophen), können als Verunreinigung polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane enthalten sein. Wenn auch die Aufnahme dieser Dioxine über die Haut aufgrund der geringen Menge vernachlässigbar ist, trägt doch die Erzeugung der Chlorphenole unnötigerweise zur ohnehin allgegenwärtigen Dioxinbelastung von Mensch und Umwelt bei.

      Dioxine sind hochgiftige Substanzen, verursachen u. a. Leber- und Hautschäden (Chlorakne), wirken fruchtschädigend und krebserregend.

      Ethoxylate

      sind Verbindungen von Ethylenoxid mit Alkoholen, Aminen, Phenolen oder Säuren.

      Ethylenoxid ist ein reizendes, krebserregendes und im Tierversuch fruchtschädigendes Gas, das auch als Desinfektionsmittel für Lebensmittel und Gegenstände verwendet wird. Es ist in Kosmetika verboten.

      Ethoxylierte Stoffe sind in Kosmetika z. B. als Polyethylenglycol (PEG) und durch die Verbindungen von Ethylenoxid mit Fetten und Ölen vertreten und dienen als Tenside, Emulgatoren und Lösungsvermittler. Man erkennt sie in der INCI-Bezeichnung u. a. an der Wortendung -ETH (z. B. SODIUM LAURETH SULFATE). Die Zahl in der INCI-Bezeichnung gibt die Menge des angelagerten Ethylenoxids an (z. B. COCETH-10).

      Bei der Ethoxylierung bildet sich produktionsbedingt Dioxan (1,4-Diethylendioxid), das laut Kosmetik-Verordnung zwar verboten ist, sich aber als Rückstand im kosmetischen Mittel findet. Es gilt als vermutlich krebserregend und kann über die Haut aufgenommen werden.

      N-Nitrosoverbindungen (Nitrosamine und Nitrosamide)

      bilden sich in saurer oder neutraler Lösung aus sekundären und tertiären Aminen bzw. Amiden und stickstoffhaltigen Verbindungen (z. B. Nitrite, Stickstoffoxide).

      Amine werden je nachdem, ob sie 1, 2 oder 3 Kohlenwasserstoffreste besitzen, als primäre, sekundäre oder tertiäre Amine bezeichnet. Sie entstehen bei der Zersetzung organischen Materials, finden sich in Lebensmitteln (z. B. Käse, Fisch), Pflanzen (z. B. Betain), Tieren und Menschen (z. B. Aminosäuren, Adrenalin, Histamin).

      Amide sind in Kosmetika als Fettsäureamide vertreten. Diese entstehen, wenn ein, zwei oder drei Wasserstoff-Atome des Ammoniaks durch Fettsäurereste ersetzt werden (primäre, sekundäre und tertiäre Amide). Amide finden sich auch in der Natur (z. B. Harnstoff).

      Nitrite entstehen im Körper aus Nitraten, welche z. B. in Gemüse und als Folge der Überdüngung auch im Trinkwasser vorkommen, nitrose Gase wie Stickstoffoxide sind eine Folge der Luftverschmutzung.

      Je saurer die Lösung ist, desto leichter werden nitrosierende Substanzen gebildet - und Kosmetika sind in der Regel leicht sauer eingestellt! Gewisse Stoffe wie Brom, Jod, Chlor, Formaldehyd und (vermutlich) Farbpigmente beschleunigen die Nitrosaminbildung, während primäre Aminosäuren, Antioxidantien, bestimmte schwefelhaltige Verbindungen, Kaliumsorbat, Weinstein, Pflanzenphenole sowie die Vitamine C und E sie hemmen.

      (COLIPA: Technical Guidance Document on Minimising and Determining Nitrosamines in Cosmetics, 2009. https://www.cosmeticseurope.eu/publications-cosmetics-europe-association/guidelines.html).

      N-Nitrosoverbindungen wirken schon in niedriger Dosierung krebserregend und im Tierversuch leber- und erbgutschädigend. Gefährlich sind vor allem sekundäre Amine, tertiäre Amine weniger, weil sie langsamer nitrosiert werden. Primäre Amine werden zwar nitrosiert, zerfallen aber schnell in Stickstoff und Kohlenwasserstoffe.

      Die Kosmetik-Verordnung verbietet die isolierte Verwendung von (sekundären) Dialkylaminen und Dialkanolaminen (z. B. DICOCAMINE, DEA) und beschränkt bei Fettsäure-Dialkylamiden und Dialkanolamiden (z. B. COCAMIDE DEA, DIETHYL CAPRYLAMIDE) sowie bei Trialkylaminen und Trialkanolaminen (z. B. TEA-STEARATE, TIPA) den maximalen Gehalt an sekundären Aminen (5 % im Rohstoff; 0, 5 % im Endprodukt) und Nitrosaminen (50 μg/kg) und fordert die Aufbewahrung in nitritfreien Behältern. Dieselben Beschränkungen gelten für Monoalkylamine und Monoalkanolamine (z. B. COCAMINE, MEA-SULFATE, MIPA), die herstellungsbedingt - wie auch Trialkanolamine - einen Anteil an Dialkanolaminen enthalten können. Im Dezember 2011 hat sich das SCCS (1458/11) für die Beibehaltung dieser Rückstandsbegrenzung ausgesprochen, da dadurch ein "high degree of consumer protection" gewährleistet sei.

      Als Korrosionsinhibitoren für die Lagertanks oder Verpackungen von Kosmetika dienen Nitromethan (NITROMETHANE) und Natriumnitrit (SODIUM NITRITE). Auch für diese nitrosierenden Stoffe gibt die Kosmetik-Verordnung Höchstmengen vor und verbietet die Lagerung von Natriumnitrit zusammen mit Nitrosamine bildenden Substanzen.

      Theoretisch könnten Nitrosamine aber auch erst auf der Haut entstehen, wenn ein Produkt, das sekundäre Amine enthält (z. B. Pflanzenextrakt) und eines, das Nitrosaminbildner enthält, hintereinander auf die Haut gelangen.

      Nitrosamine - und auch deren Aufnahme über die Haut - sind noch nicht zur Gänze erforscht. Man geht aber davon aus, dass selbst bei auf der Haut verbleibenden kosmetischen Produkten bei Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte die Nitrosaminbelastung unter der Nitrosaminaufnahme durch Lebensmittel (z. B. Pökelfleisch und -fisch) liegt.

      BSE-Gefahr

      Vor einigen Jahren kursierte die Angst vor einer Ansteckung mit BSE (transmissible spongiforme Enzephalopathien) durch Kosmetika, der die Kosmetik-Richtlinie analog zur Verordnung (EG) 999/2001 mit einem Verbot des Risikomaterials begegnete.

      Im Jahr 2006 (2006/78/EG) wurde dieser Abschnitt der Richtlinie analog zur Verordnung (EG) 1774/2002 abgeändert und tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 verboten. Dazu zählen Risikomaterial, verendete, kranke oder vermutlich kranke Tiere sowie mit Schadstoffen belastete Tierkadaver.

      Da der BSE-Test eine Infektion erst im Spätstadium der Inkubationszeit nachweist und er seit 2013 nur mehr für auffällige Tiere vorgeschrieben ist, ist ein minimales Restrisiko nicht ausgeschlossen. Weil jedoch einerseits die in Kosmetika eingesetzten tierischen Rohstoffe unter hohen Temperaturen bzw. mit Alkalien weiterverarbeitet werden, die den Virus abtöten würden und andererseits eine Infektion über die intakte Haut als unwahrscheinlich gilt, kann eine Infektion mit BSE durch Kosmetika nahezu ausgeschlossen werden. Möglich wäre lediglich ein Eindringen der Prionen über geschädigte Haut oder Augen.

      Nanomaterialien

      finden in den letzten Jahren in vielen Bereichen vermehrt Einsatz, so z. B. als Nano-Silber in Textilien, Waschmitteln und Imprägniersprays