Sabine Taubenheim

Wach auf, Dornröschen! Du verpennst die Liebe!


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mit uns teilt. Ein erfülltes Leben ist Freude. Wir teilen also die Freude mit dem Anderen und er teilt seine Freude mit uns. Leben, ist immer das Streben nach Glück!

      Die persönliche Entwicklung eines Menschen ist von zentraler Bedeutung. Menschen, die ihre Persönlichkeit nicht entfalten können, werden krank und depressiv.

       Und weil die persönliche Entwicklung, die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen so wichtig ist, ist die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen im Grundgesetz geschützt. Und so hat jeder das gesetzliche Recht auf die Entfaltung seiner Persönlichkeit.

       Damit sich ein Mensch voll und gesund entfalten kann, sieht das Grundgesetz die Volljährigkeit vor, die einem Menschen das volle Entscheidungsrecht über sich selbst einräumt.

       Das heißt, der Mensch ist voll verantwortlich für jede seiner Entscheidungen, für seine Handlungen, für seine Gedanken, für sein Verhalten. Bis zu seinem Lebensende, ob er will oder nicht!

       Was verstehen Sie unter Liebe?

      An dem Wort Liebe scheiden sich die Geister. Jeder hat seine eigenen Interpretation davon oder auch gar keine. Wir fühlen es, oder fühlen es nicht.

      Das, was sich dann nicht so ganz richtig anfühlt, sind die unterschiedlichen Auffassungen von Liebe, die dann zum Tragen kommen und Beziehungen zerstören oder das Wachstum in eine feste Beziehung verhindern.

      „Er gehört mir und darum darf er keine andere ansehen!“

      Oder

      „Wieso ist ihm sein Sport und seine Kumpels wichtiger als ich?“

      Oder:

      “Wenn Du mich verlässt, dann bringe ich mich um“,

      sind Aussagen, die im Namen der Liebe gemacht werden.

       Aber was hat das mit Liebe zu tun?

      Solche Aussagen oder Denkprozesse sind eher Ausdruck von Besitzanspruch. Und so wird Liebe eben auch oft falsch verstanden. Kein Mensch gehört dem Anderen! Man kann sich mit einem anderen Menschen verbunden fühlen, aber kein Mensch wird durch eine Beziehung zum Eigentum des Anderen. Liebe mit Besitzanspruch zu verwechseln, führt immer dazu, dass sich ein Partner in seiner persönlichen Freiheit beschnitten fühlt.

      Wer sich in seiner Freiheit beschnitten fühlt, erlebt das als ein negatives Gefühl, was für ihn keine Bereicherung darstellt. Es fördert die Liebe nicht, es engt ein und zerstört sie, wie jedes Glücksgefühl, jede Spontaneität und jede Freude.

       Liebe und Fürsorge ist etwas Freiwilliges.

       Man kann sie nicht einfordern, denn es gibt keinen Anspruch darauf.

       Liebe ist ein Geschenk!

       Und sie entsteht aus Fülle - nie aus einem Mangel.

      Sie entsteht aus dem Wunsch seinem Partner etwas Gutes zu tun, ihm etwas Gutes zu geben, ihn zu beschützen, um ihn vor Schaden zu bewahren - ohne Hintergedanken, ohne ihm das Gegebene in Rechnung zu stellen, ohne Gegenleistung.

      Liebe ist kein Tauschgeschäft. Und vor allem, Liebe tut gut und verursacht keine Schmerzen.

      Warum sollte ein Partner damit glücklich sein, wenn der andere Partner ihm jede Freiheit nimmt? Warum sollte man sich von seinem Partner geliebt fühlen, wenn er ihm oder ihr jede Freiheit nimmt, glücklich zu sein?

      Warum soll ein Partner einem solchen Partner vertrauen? Warum sollte er glauben, dass der Partner in Liebe handelt?

       Und so lässt sich das Verständnis von Liebe in zwei Arten einteilen.

      In die reife Liebe! Es ist die bedingungslose Liebe, die nichts fordert und auf Vertrauen basiert.

      Und in die unreife, die bedingte oder auch Pseudo-Liebe genannt!

      Die reife Liebe entsteht aus einem gesunden Selbstwert und gesunder Selbstliebe. Sie kommt von innen, sie entsteht aus Fülle! Diese Liebe gibt ohne Hintergedanken.

      Die unreife, bzw. die sogenannte Pseudo-Liebe entsteht aus dem Gefühl von Minderwertigkeit, einem geringen Selbstwert, einer geringen oder fehlenden Selbstliebe. Sie entsteht aus Mangel! Diese Liebe nimmt, weil sie braucht. Und so ist Liebe, die nichts gibt, sondern nimmt, keine Bereicherung.

      Eine Person, die keine Selbstliebe in sich trägt, ist emotional bedürftig, wenn sie eine andere Person benötigt, die ihr die fehlende Liebe, Fürsorge und Wertschätzung gibt, weil sie es für sich selbst nicht empfindet. Grundsätzlich aber ist eine Person bedürftig, die einen anderen Partner BRAUCHT, um einen Mangel auszugleichen. Diese emotionale Bedürftigkeit ist eine Wunde der Kindheit, wenn ein Kind nicht geliebt wurde, oder glaubte, nicht geliebt worden zu sein.

      Sucht sich eine Person einen Partner, weil sie selbst Mangel in ihrem Leben empfindet und einen Partner braucht, um diesen Mangel auszugleichen, spricht man von der unreifen, egoistischen Pseudoliebe.

       Liebe ist oder sie ist nicht! Liebe ist etwas Freiwilliges! Nichts, was sich kaufen lässt! Nichts, was man sich erdienen, erbetteln oder erzwingen kann. Auf die Liebe eines Anderen gibt es kein Recht, denn Liebe ist und bleibt freiwillig!

      Die unreife, bzw. die bedingte Liebe, oder die sogenannte Pseudoliebe ist die egoistische Liebe. Ein Mensch, der diese Form der Liebe lebt, fordert vom Anderen, dass er die Dinge so zu tun hat, dass sie ihm gefallen. Der Andere wird nicht um seiner Person Willen geliebt, sondern nur, um das eigene Bedürfnis zu befriedigen.

      Das heißt, dass der unreife Partner vom Anderen verlangt, dass er ihn glücklich machen muss. Der Andere hat dem unreifen Partner all die Liebe zu geben, damit der Unreife glücklich ist. Macht der Andere ihn nicht glücklich und füllt diesen Mangel nicht aus, dann wird auch der Andere dafür verantwortlich gemacht. Das heißt, der Andere bekommt auch die Schuld für das Misslingen dieser Beziehung. Der Unreife fühlt sich jetzt als Opfer, dass sich das Recht auf Verurteilung nimmt.

       Grundsätzlich aber ist kein Mensch für den anderen verantwortlich, geschweige denn für sein Wohlbefinden. Mit 18 sind wir volljährig und jeder für sich selbst verantwortlich.

      Eltern haften nur für ihre Kinder! Die Kindheit ist der Zeitraum von der Geburt bis zur Volljährigkeit, in der Eltern voll oder beschränkt für ihre Kinder oder großen Kinder haften. Ab Volljährigkeit ist man erwachsen und als Erwachsener für sich selbst verantwortlich. Für sich, für seine Entscheidungen, für sein Verhalten und auch für seine Gefühle! Niemand sonst!

      Natürlich hat jeder seine Erwartung an eine Beziehung. Wird aber dem einen die ganze Last aufgebürdet, dem Anderen alle Sicherheit und Liebe zu geben, damit der Andere glücklich ist, dann zerbricht jede Liebe daran. Wenn der eine den Anderen braucht, weil er ohne ihn nicht mehr leben kann.

      Begegnen sich zwei Unreife, entsteht der Wunsch nach dauerhafter Verschmelzung. Beide wollen die Sicherheit, dass keiner den Anderen je verlässt. Der Wunsch nach dauerhafter Verschmelzung hat zur Folge, dass man sich den Partner mit Haut und Haar einverleiben will. Man will ihn besitzen, ihn festhalten. Jeder muss die Hälfte seiner Persönlichkeit zum Fenster herausschmeißen, damit sie ein Ganzes werden können. Durch den Verzicht auf die Hälfte ihrer Persönlichkeit wird dem Anderen die Sicherheit gegeben, die jeder braucht. Durch den Verzicht auf die Hälfte ihrer Persönlichkeit wird auch das persönliche Wachstum beider verhindert.

      Besonders deutlich zeigt sich die Konsequenz daraus bei den Hinterbliebenen, wenn einer der Partner verstirbt. Im Gegensatz zu gleichaltrigen Personen, die entweder ein Singleleben oder eine reife Beziehung führten, sind sie auf den geistigen Entwicklungsstand eines Kindes verblieben. Sie haben Selbstverantwortlichkeit nicht gelernt, denken und benehmen sich wie Kinder,