Peter U. Schäfer

Erleuchtet? Im Namen des Volkes...


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Hammer ging zur Staatsanwaltschaft. Er übergab dem Kreisstaatsanwalt Schleich die Vernehmungsprotokolle von Petra Schöne und Johann Klinger. Der Kreisstaatsanwalt überflog beide Protokolle. „Sind Sie sicher, dass die Schöne an der Tat nicht beteiligt war?“ „Nein, aber im Moment habe ich gegen sie nicht viel in der Hand, im Gegensatz zu dem Klinger kann ich bei ihr kein Motiv erkennen. Wir sollten hier die weiteren Ermittlungsergebnisse abwarten. Sie läuft uns nicht weg.“ Der Kreisstaatsanwalt nickt und bemerkt: „Den Antrag für den Erlass des Haftbefehles habe ich fertig gestellt und unterschrieben. Sie haben den Beschuldigten mehr als 24 Stunden festgehalten, ohne ihn dem Haftrichter vorzuführen“, stellt er fest. „Das war erforderlich, wir mussten ihn erst schmoren lassen. Außerdem brauchte ich zunächst das Ergebnis der Vernehmung seiner Freundin. Hätten wir die Vernehmung des Klinger früher beendet, so wäre es fraglich, ob das gleiche Resultat herausgekommen wäre. Wir haben schließlich binnen 48 Stunden den Täter ermittelt.“ „Gut, auch ich sehe darin kein Problem. Besondere Ereignisse verlangen auch nach kreativen Vorgehensweisen. Ich habe allerdings Bedenken wegen des Motivs.“ Der Hauptmann steht auf. „In der Tat, auch ich habe Zweifel, ob das Motiv tatsächlich im persönlichen Bereich des Täters liegt. Aber auch hier sind wir noch am Anfang der Ermittlungen. Die katholische Bindung des Täters, seine Erziehung in einem katholischen Waisenhaus und seine Mitarbeit im ökologischen Arbeitskreis der katholischen Gemeinde schließen eine klassenfeindliche Einstellung nicht aus. Ich nehme an, dass die Ermittlungen zur Person des Täters hier weiteren Aufschluss bringen werden.“ Beide verabschieden sich voneinander. Kreisstaatsanwalt Schleich wies seine Sekretärin an, den Antrag auf Erlass des Haftbefehles gegen Johann Klinger zur Eingangsgeschäftsstelle des Kreisgerichtes zu bringen.

      Johann wachte auf. Vor ihm auf dem Hocker stand der Rest der am frühen Morgen nicht verzehrten Brote. Es war draußen hell. Er richtete sich auf und setzte sich auf den Rand des Bettes. Er starrte vor sich hin. Sein Blick war weit entrückt. Wie lang hatte er so dagesessen? Er hatte kein Zeitgefühl mehr. Er lauschte den Geräuschen im Gebäude. In weiter Entfernung hörte er, wie eine Tür klappte, Bewegungen auf dem Gang, sich nähernde Schritte und gedämpfte Stimmen.

      Die Tür der Zelle wurde aufgeschlossen. Ein uniformierter Polizist betrat den Raum, ein zweiter wartete auf dem Gang. Johann wurde aufgefordert, zu folgen. Beim Abgang war vom Haftrichter die Rede. Durch ein für ihn verwirrendes System von Treppen und Gängen wurde er in einen Raum im Erdgeschoss gebracht. Dort saß ein Polizist an einer alten mechanischen Schreibmaschine. Johann wurde aufgefordert, sich zu setzen. Beim Hinsetzen bemerkte er, dass auch dieser Stuhl am Boden unverrückbar befestigt war. Der Polizist stellte Fragen nach seinem Namen, Geburtsdatum, Familienstand, Eltern, Einkommen, Arbeitsverhältnis und nach weiteren persönlichen Angaben und übertrug die Antworten im Ein-Finger-System mit der Schreibmaschine offenbar in ein Formular. Bei den meisten Fragen gab der Polizist selbst die Antworten, denn die Angaben wurden von Johann schon mehrfach gegeben und der Polizist musste sie nur den bereits vorliegenden Unterlagen entnehmen. Es dauert eine Ewigkeit. Wiederholt wurde Johann aufgefordert, sich zu konzentrieren. Er fühlte sich völlig apathisch, als stünde er neben sich und beobachtete den eigenen Albtraum. Der Polizist stellte das Formular fertig. Er telefonierte, Johann konnte den Inhalt des Telefonates nicht verstehen. Nach geraumer Zeit erschienen erneut zwei Polizisten. Johann wurde aufgefordert, aufzustehen und die Hände vorzustrecken. Man legte ihm Handschellen an und führte ihn auf einen umschlossenen Hof. Dort wurde er in einen Pkw gesetzt und die 150 Meter zum Kreisgericht gefahren. Das Tageslicht war hell, die Sonne schien. Johann war nach dem langen Aufenthalt in den halbdunklen und dunklen Räumen des Volkspolizeikreisamtes geblendet von dieser Helligkeit.

      Über den Hof des Kreisgerichtes ging es durch einen Nebeneingang ins Gebäude. Im Keller wurde er erneut eingeschlossen. Der fensterlose Raum war zwei Meter lang und einen Meter breit, ein fensterloses Loch. Einziger Einrichtungsgegenstand war ein an der Wand gegenüber der Tür befestigtes Brett, das offenbar als Sitzgelegenheit dienen sollte. Auch hier war es unheimlich schmutzig. Er setzte sich auf das an der Wand befestigte Brett. Erneut versank er in einen Wach-Schlaf-Zustand. Wie lange er hier verblieb, konnte er auch später nicht nachvollziehen. Längst hatte er jedes Zeitgefühl verloren. Irgendwann wurde die Tür aufgeschlossen. Erneut mit Handschellen versehen, wurde Johann über eine enge Treppe aus dem Keller in den ersten Stock des Gebäudes und über einen Flur in den Gerichtssaal geführt.

      Auch der Verhandlungssaal wirkte auf ihn dunkel und einschüchternd. Johann wurde durch eine kleine Nebentür im hinteren Bereich des Verhandlungssaals auf einen einzelnen Stuhl geführt. Die Handschellen wurden ihm abgenommen und er wurde aufgefordert, sich hinzusetzen. Zwei Polizisten setzten sich auf zwei Stühle hinter ihm.

      Johann sah sich um. Außer den zwei Polizisten war niemand im Raum. Dieser war rundum mit einer dunklen Holztäfelung bis zur Höhe von etwa 1,80 Meter versehen. Die Decke war mit dunklen Holzbalken in gleichförmige Quadrate aufgeteilt. Von der Decke hing ein schmiedeeiserner Kronleuchter. Dieser bestand aus schwarz geschmiedeten Eisenteilen mit aufrecht stehenden Glühlampen in Glasschalen. Der Leuchter hing an Ketten von der Decke herunter. Vor Johann waren an beiden Wänden von gleicher Machart zwei Wandlampen befestigt. Der Richtertisch befand sich auf einem Podest genau vor ihm, eigentlich über ihm. Die Barriere war mit einer durchgehenden Verkleidung bis zum Boden gegen den übrigen Raum abgeschirmt. Sie bildete links von ihm einen rechten Winkel, der zum Haupteingang des Raumes hin mit einer halbhohen Pendeltür von dem übrigen Raum abgesperrt wurde. Über dem Richtertisch befanden sich drei Leuchtstofflampen. Diese waren jetzt ausgeschaltet, nur die Wand- und die Deckenlampen waren eingeschaltet. Der Raum machte auf Johann einen düsteren und bedrückenden Eindruck. Dieser wurde auch durch drei Bogenfenster zur Straßenseite des Gebäudes nicht gemildert. Die Fenster hatten kleinflächige Scheiben, unterbrochen durch ein Gitter von Rahmenteilen. Die Scheiben waren undurchsichtig, die Rahmen in dunklem braun. Johann saß auf seinem Stuhl wie ein Häufchen Unglück. Hinter ihm waren für Zuschauer etwa fünf Sitzreihen aufgestellt, die gegenwärtig leer waren. Der Hauptzugang zum Gerichtssaal, eine hohe Tür aus zwei Flügeln öffnete sich und Hauptmann Hammer betrat den Gerichtssaal. Er setzte sich im hinteren Bereich in der letzten Stuhlreihe auf einen der vorhandenen Stühle.

      Die Leuchtstofflampen über der Richterbank wurden offenbar von außen eingeschalten. Sie verbreiteten über dem Richtertisch und dem Stuhl, auf dem Johann saß, helleres Licht. Der hintere Teil des Raumes blieb im Zwielicht, weil die auch dort zur Ergänzung der rustikalen Wand- und Deckenbeleuchtung angebrachten Leuchtstofflampen ausgeschalten blieben. Durch eine hinter dem Richtertisch befindliche weitere Tür betraten ein großer, gewichtiger Mann und eine junge Frau den Raum.

      Der unmittelbar hinter Johann Klinger sitzende Polizist forderte Johann auf, aufzustehen. Der Mann hinter dem Richtertisch setzte sich. Auch im Sitzen war sein Kopf weit über dem von Johann. Um ihn anzusehen, musste Johann auch stehend noch steil nach oben blicken. Der Mann sah sich im Raum um. Der neben Johann stehende Polizist drückte ihm auf die Schulter und machte ihm so klar, dass er sich nun ebenfalls zu setzen hätte. Der Richter wirkte teilnahmslos, mit seinen sparsamen Gesten routiniert. Er schaute von oben auf Johann Klinger, dann zur Seite. Am Richtertisch hatte sich die Frau ebenfalls hingesetzt und reichte dem Richter einen roten Schnellhefter. Dieser schlug die Akte auf.

      „Ich bin Richter Schmiedel am Kreisgericht, anwesend sind die Justizangestellte Frau Schönemann als Protokollführer und der Beschuldigte, vorgeführt. Es erfolgt nun die richterliche Vernehmung zur Person und zum Antrag des Staatsanwaltes des Kreises auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten Johann Klinger.“ Monoton ging er die Personalien von Johann Klinger durch und ließ sich diese bestätigen.

      „Durch den Staatsanwalt des Kreises werden Sie beschuldigt, am 27. 9. gegen 19:00 Uhr in den Räumen des VEB Musikinstrumentenbaus an mehreren Stellen, und zwar in den Räumen der Buchhaltung und der Produktionshalle mittels mehrerer Brandsätze einen Brand gelegt zu haben. Der Brand wurde am 27.9. gegen 19:45 Uhr festgestellt. Trotz des Einsatzes der Feuerwehr sind das Hauptgebäude, die Produktionsanlagen und die Lagerbestände zerstört worden. Es ist ein bedeutender volkswirtschaftlicher Schaden entstanden. Dieses Verhalten ist strafbar als Verbrechen entsprechend der §§ 185 und 186 des Strafgesetzbuches der DDR. Johann Klinger wurde durch den Richter aufgefordert, sich zur Beschuldigung zu äußern. Er habe auch das Recht, sich nicht zu äußern.