dürfen vernachlässigt werden.
(2) Der Knicknachweis für die Gurtstäbe ist in der Regel wie folgt zu führen:
(6.71)
Dabei ist
N ch,Ed | der Bemessungswert der einwirkenden Druckkraft im Gurtstab in der Mitte der mehrteiligen Stütze nach 6.4.1(6); |
N b,Rd | der Bemessungswert der Biegeknicktragfähigkeit des Gurtstabes abhängig von der Knicklänge Lch aus Bild 6.8. |
(3) Die Schubsteifigkeit SV der Gitterstäbe kann Bild 6.9 entnommen werden.
(4) Das effektive Flächenträgheitsmoment der Gitterstützen ist wie folgt anzunehmen:
(6.72)
6.4.2.2 Konstruktive Durchbildung
(1) Einfache Vergitterungen auf gegenüberliegenden Seiten von Gitterstützen mit zwei parallelen Ebenen sollten möglichst in gleichläufiger Anordnung ausgeführt werden, siehe Bild 6.10 (a), so dass eine Seite die Projektion der gegenüberliegenden Seite darstellt.
(2) Im Falle einer einfachen Vergitterung mit gegenläufiger Anordnung, siehe Bild 6.10 (b), sind in der Regel die zusätzlichen Verformungen infolge Torsionsbeanspruchung zu berücksichtigen.
(3) An den Enden von Gitterstützen und an Stellen, an denen die Vergitterung unterbrochen wird, sowie an Anschlüssen zu anderen Bauteilen sind Querverbindungen zwischen den Gurtstäben erforderlich.
6.4.3 Stützen mit Bindeblechen (Rahmenstützen)
6.4.3.1 Tragfähigkeit von Komponenten von Stützen mit Bindeblechen
(1) Für die Gurtstäbe und die Bindebleche, sowie deren Anschlüsse an die Gurtstäbe, sind in der Regel die Tragfähigkeitsnachweise mit den tatsächlichen Momenten und Stabkräften im Endfeld und in Bauteilmitte der Stütze nach Bild 6.11 zu führen.
Bild 6.11. Stabkräfte im Endfeld von Stützen mit Bindeblechen
Anmerkung: Vereinfachend darf die einwirkende maximale Gurtstabkraft Nch,Ed mit der maximalen Querkraft VEd kombiniert werden.
(2) Die Schubsteifigkeit ist in der Regel wie folgt anzunehmen:
(6.73)
(3) Das effektive Flächenträgheitsmoment der Stütze mit Bindeblechen darf wie folgt angenommen werden:
(6.74)
Dabei ist
I ch | das Flächenträgheitsmoment eines Gurtstabes in der Nachweisebene; |
I b | das Flächenträgheitsmoment eines Bindebleches in der Nachweisebene; |
μ | der Wirkungsgrad nach Tabelle 6.8; |
n | die Anzahl der parallelen Ebenen mit Bindeblechen. |
Zu 6.4.1(7)
Die Angabe der Querkraft nach Gleichung (6.70) beruht auf der Annahme einer sinusförmig verteilten Querlast. Die Wirkung von stark davon abweichenden Querlasten wie zum Beispiel größere Einzellasten sind gesondert nach den Regeln der Schnittgrößenermittlung nach Theorie II. Ordnung zu erfassen.
Tabelle 6.8. Wirkungsgrad μ
6.4.3.2 Konstruktive Durchbildung
(1) Bindebleche sind immer an den Enden der Stütze vorzusehen.
(2) Bei Anordnung von Bindeblechen in mehreren parallelen Ebenen sollten diese gegenüberliegend angeordnet werden.
(3) Bindebleche sollten auch an den Lasteinleitungsstellen und Punkten seitlicher Abstützung vorgesehen werden.
6.4.4 Mehrteilige Bauteile mit geringer Spreizung
(1) Mehrteilige druckbeanspruchte Bauteile nach Bild 6.12, bei denen die Teile Kontakt haben oder mit geringer Spreizung durch Futterstücke verbunden sind, sowie Bauteile aus übereck gestellten Winkeln, die mit paarweise rechtwinklig zueinander angeordneten Bindeblechen nach Bild 6.13 verbunden sind, sind in der Regel als ein Einzelbauteil auf Knickversagen zu überprüfen. Dabei kann die Wirkung der Schubsteifigkeit (SV = ∞) vernachlässigt werden, solange die Voraussetzungen der Tabelle 6.9 eingehalten werden.
Tabelle 6.9. Maximaler Abstand zwischen den Bindeblechen für mehrteilige Bauteile mit geringer Spreizung oder mehrteilige Bauteile aus übereck gestellten Winkeln
(2) Die durch die Bindebleche zu übertragende Querkraft ist in der Regel nach 6.4.3.1(1) zu ermitteln.
(3) Im Falle von ungleichschenkligen Winkeln, siehe Bild 6.13, darf der Nachweis gegen Biegeknicken um die y-y-Achse mit:
(6.75)
geführt werden, wobei i0 der kleinste Trägheitsradius des mehrteiligen Bauteils ist.
Bild 6.12. Mehrteilige Bauteile