die ohne Ausschnitte und Endkröpfungen angeschweißt ist, darf für Biegeknicken in und aus der Ebene mit 0,75L angenommen werden. Geringere Knicklängen können basierend auf Prüfungen und Berechnungen verwendet werden. In diesem Fall darf die Knicklänge der Strebe nicht verringert werden.
Anmerkung: Weitere Informationen zu Knicklängen können im Nationalen Anhang angegeben sein.
NDP DIN EN 1993-1-1/NA
zu BB.1.3(3)B Anmerkung
Für den Hochbau dürfen die Hinweise zu Knicklängen von Hohlprofilstäben in Fachwerkträgern in [1] verwendet werden.
Falls für die Streben ein Knicklängenfaktor von 0,75 oder niedriger verwendet wird, dann darf in derselben Einwirkungskombination die Knicklänge für die Gurtstäbe nicht reduziert werden.
BB.2 Kontinuierliche seitliche Abstützungen
BB.2.1 Kontinuierliche seitliche Stützung
(1) B Wenn trapezförmige Bleche nach EN 1993-1-3 an jeder Rippe mit dem Träger verbunden werden und die Gleichung (BB.2) erfüllt wird, darf der Träger in der Ebene der Bleche als starr gelagert betrachtet werden.
Dabei ist
S | die Schubsteifigkeit der Bleche (auf den untersuchten Träger entfallenen Anteil) im Hinblick auf die Verformungen des Trägers in der Blechebene; |
I w | das Wölbflächenmoment des Trägers; |
I T | das Torsionsflächenmoment des Trägers; |
I z | das Flächenträgheitsmoment des Trägerquerschnitts um die schwache Querschnittsachse; |
L | die Länge des Trägers; |
h | die Höhe des Trägers. |
Falls das Blech lediglich an jeder zweiten Rippe mit dem Träger verbunden ist, so sollte S durch 0,20 S ersetzt werden.
Anmerkung: Die Gleichung (BB.2) kann auch für den Nachweis der Seitenstabilität von Trägerflanschen bei anderen Scheibenkonstruktionen verwendet werden, wenn die Verbindungen geeignet sind.
BB.2.2 Kontinuierliche Drehbehinderung
(1) B Ein Träger darf als ausreichend gegen Verdrehung gestützt angesehen werden, wenn das folgende Kriterium erfüllt wird:
Zu NDP zu BB1.3(3)B Anmerkung
Wird durch Berücksichtigung einer gegenüber der Stablänge reduzierten Knicklänge für die Strebe eine Einspannung in die Gurtstäbe berücksichtigt, kann nicht gleichzeitig auch für die Gurtstäbe eine Einspannung in die Strebe angenommen werden.
Zu BB.2.1(1)B
Die Regel entspricht der Regel in Element (308) in Abschnitt 3.3.2 in DIN 18800-2 [K2]. Dort wird für die Ermittlung der vorhandenen Schubsteifigkeit der Bleche Bezug genommen auf DIN 18807 [K26], die nur zum Teil gleichwertig durch EN 1993-1-3 ersetzt wird.
Untersuchungen [K36] zeigen, dass der Einfluss der Verbindungsmittelsteifigkeit bei der Berechnung der Schubsteifigkeit S eines Trapezprofils eine zentrale Bedeutung hat. Die Verbindungsmittelsteifigkeit wird im ECCS-Dokument [K37], auf das in EN 1993-1-3 verwiesen wird, beachtet. Im zu EN 1993-1-3 gehörigen deutschen Nationalen Anhang DIN EN 1993-1-3/NA:2017 wird im NCI zu 10.3.1 derzeit zusätzlich auf DIN 18807-3 [K26] verwiesen. Die Werte in DIN 18807-3 ignorieren die Steifigkeit der Verbindungsmittel, womit die beiden Verweise also im Widerspruch zueinander stehen. Eine Überarbeitung des Verweises auf DIN 18807-3 ist in Arbeit.
(BB.3)
Dabei ist
C ϑ,k | die Verdrehsteifigkeit (je Längeneinheit Trägerlänge), die durch das stabilisierende Bauteil (z. B. die Dachkonstruktion) und die Verbindung mit dem Träger wirksam ist; |
K υ | = 0,35 für die elastische Berechnung; |
K υ | = 1,00 für die plastische Berechnung; |
K ϑ | der Faktor zur Berücksichtigung des Momentenverlaufs und der Art der Verdrehbarkeit des drehbehindert gestützten Trägers, siehe Tabelle BB.1; |
M pl,k | der charakteristische Wert der plastischen Momententragfähigkeit des Trägers. |
(2) B Die Verdrehsteifigkeit (je Längeneinheit Trägerlänge) durch das durchgehende Stabilisierungselement (z. B. die Dachkonstruktion) ist wie folgt zu berechnen:
(BB.4)
Dabei ist
C ϑR,k | die Verdrehsteifigkeit (je Längeneinheit) des stabilisierenden Bauteils unter der Annahme einer steifen Verbindung mit dem Träger; |
C ϑC,k | die Verdrehsteifigkeit (je Längeneinheit) der Verbindung zwischen dem Träger und dem stabilisierenden Bauteil; |
C ϑD,k | die Verdrehsteifigkeit (je Längeneinheit) infolge von Querschnittsverformungen des Trägers. |
Anmerkung: Weitere Informationen zur Bestimmung der Verdrehsteifigkeit, siehe EN 1993-1-3.
Zu BB.2.2(1)B
Bei der Unterscheidung für K ist mit den Begriffen elastische Berechnung plastische Berechnung tatsächlich die Ausnutzung des elastischen bzw. plastischen Querschnittswiderstands gemeint.
Zu BB 2.2(2)B und NCI
Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Bezeichnungen für die Drehbettung und die Drehbettungsanteile unterschiedlich zu EN 1993-1-3 (Abschn. 10.1.5.2(1)) definiert sind. Im Folgenden sind die unterschiedlichen Bezeichnungen zusammenfassend dargestellt: