zur Ermittlung der Verdrehsteifigkeiten lassen sich unter anderem in [K18] und [K44] wiederfinden. Dabei ist darauf zu achten, dass für die Ermittlung der Verdrehsteifigkeit CϑD,k nach Formel (K.12) die Querschnittswerte in [cm] einzusetzen sind.
(K.12)
NCI DIN EN 1993-1-1/NA
zu BB.2.2
Die Tabelle BB.1 ist durch die folgende neue Tabelle BB.1 zu ersetzen:
Tabelle BB.1. Faktor Kϑ zur Berücksichtigung des Momentenverlaufs und der Art der Lagerung in Abhängigkeit von der Biegedrillknicklinie nach Tabelle 6.5 (Gl. (6.57))
Bild BB.1. Angaben zu Nachweisen für Bauteile ohne Vouten
BB.3 Größtabstände bei Abstützmaßnahmen für Bauteile mit Fließgelenken gegen Knicken aus der Ebene
BB.3.1 Gleichförmige Bauteile aus Walzprofilen oder vergleichbaren geschweißten I-Profilen
BB.3.1.1 Größtabstände zwischen seitlichen Stützungen
(1)B Biegedrillknicken darf vernachlässigt werden, wenn die Abschnittslänge L, gerechnet von einem Fließgelenk bis zur nächsten seitlichen Stützung, nicht größer als Lm ist:
(BB.5)
sofern das Bauteil am Fließgelenk entsprechend 6.3.5 gehalten ist und das andere Abschnittsende wie folgt gestützt wird, siehe Bild BB.1, Bild BB.2 und Bild BB.3:
– entweder am Druckflansch, wenn ein Flansch über die gesamte Abschnittslänge im Druckbereich liegt;
– oder durch eine Verdrehbehinderung;
– oder durch seitliche Abstützung des Abschnittsende und eine zusätzliche Verdrehbehinderung, die den seitlichen Größtabstand Ls erfüllt.
Dabei ist
N Ed | die einwirkende Druckkraft, in N; |
A | die Querschnittsfläche, in mm2; |
W pl,y | das plastische Widerstandsmoment; |
I t | das Torsionsflächenmoment 2. Grades; |
f y | die Streckgrenze, in N/mm2; |
C l |
ein von der Belastungssituation und den Lagerungsbedingungen abhängiger Faktor und kann als |
Anmerkung: Im Allgemeinen ist Ls größer als Lm.
Zu BB.3
Die Regelungen in diesem Abschnitt beruhen auf einer Tradition in England, Rahmentragwerke plastisch, also unter Ausnutzung der Schnittgrößenumlagerung aufgrund des nichtlinearen Werkstoffverhaltens, zu bemessen. Dies erfordert nach 6.3.5.1 eine seitliche Stützung an allen Fließgelenken mit Rotationsanforderungen entsprechend 6.3.5.2 und einen Stabilitätsnachweis für die Tragwerksabschnitte zwischen solchen Stützungen und anderen seitlichen Lagerungen entsprechend 6.3.5.3. Anhang BB.3 enthält detaillierte Regeln für den Stabilitätsnachweis in 6.3.5.3.
Man kann entweder den Nachweis führen, dass der Druckgurt in einem entsprechend engen Raster von Lm gestützt ist, oder man weist eine dichte Stützung am Zuggurt und eine entsprechende Verdrehbehinderung des Druckgurtes im Abstand Lk bzw. Ls nach. Die Regeln liegen in BB3.1 für parallelgurtige Profile und in BB3.2 für Voutenbereiche vor. Erläuterungen zur Anwendung des Verfahrens mit Beispielrechnungen sind in [K24] und [K25] zu finden.
Bild BB.2. Angabe zu Nachweisen für Bauteile mit dreiflanschigen Vouten
Bild BB.3. Angabe zu Nachweisen für Bauteile mit zweiflanschigen Vouten
BB.3.1.2 Größtabstand zwischen Verdrehbehinderungen
(1)B Biegedrillknicken darf vernachlässigt werden, wenn die Abschnittslänge, gerechnet von einem Fließgelenk bis zur nächsten Verdrehbehinderung bei konstanter Biegemomentenbeanspruchung, nicht größer als Lk ist:
(BB.6)
sofern das Bauteil am Fließgelenk entsprechend 6.3.5 gehalten ist und mindestens eine Zwischenabstützung zwischen den Verdrehbehinderungen besteht, die die Abstandsbedingung für Lm nach BB.3.1.1 erfüllt.
(2)B Biegedrillknicken darf vernachlässigt werden, wenn die Abschnittslänge L gerechnet von einem Fließgelenk zur nächsten Verdrehbehinderung bei linearem Momentenverlauf und einer Druckkraft nicht größer als Ls ist:
(BB.7)
sofern das Bauteil am Fließgelenk entsprechend 6.3.5 gehalten ist und mindestens eine Zwischenabstützung zwischen den Verdrehbehinderungen besteht, die die Abstandsbedingung für Lm nach BB.3.1.1 erfüllt.
Dabei ist
C m | der Modifikationsfaktor für linearen Momentenverlauf nach BB.3.3.1; |
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