Hans-J. Kiene

Wohneigentum schaffen


Скачать книгу

      b) Das Portal: Bau-Information.de

      c) Anhang: Formular Generalunternehmer Umsatzsteuer-Ausnahme

      Kapitel 1

       Welches Wohneigentum?

      a) Was kann oder will ich bezahlen?

      b) Übersicht über Immobilieneigentumsarten

      c) Vor- und Nachteile bei Wohneigentumsarten

      d) Die Gebraucht-Immobilie

      e) Erwerb durch eine Versteigerung

      f) Weitere Wege zum Wohneigentum

      g) Fertighaus als Holz- oder Massivbau

      h) Der Architekt oder Bauingenieur als ehrlicher Vertreter

      i) Festpreis vom Bauträger oder Baugemeinschaft.

      a) Was kann oder will ich bezahlen?

      Der Traum vom eigenen Haus erfüllt sich in der Fernsehlotterie meistens nicht. Deshalb sollte jeder lieber selbst rechnen, ob er sich nicht vielleicht doch diesen Traum erfüllen kann. Einsparungen bei dem Keller, der Küche, der Ausstattung und der Grundstücksgröße bringen oft die monatliche Belastung, durch rund 30.000 € bis 100.000 € Einsparung unter diejenige einer Mietwohnung.

      Weil man sich meistens lange mit dem Traum beschäftigt, kennt man auch die Abkürzungen: EFH, DHH, RH, ETW

      Zusammengefasst beim Neubau-Eigenheim zuerst beachten:

      1. Richtige Finanzplanung - 60 % vom Nettoeinkommen soll übrig bleiben. Finanzen deshalb genau überprüfen. Kann vielleicht auf das Zweitauto oder den Raucherkonsum verzichtet werden?

      2. Preisangebote, Lage des Objekts und wirklichen Bedarf vergleichen. (Dies weiß fast jeder Interessent.) Das billige Schnäppchen kann aber auch von jemandem stammen, der alle 2 Jahre Insolvenz anmeldet, obwohl er das größte Auto fährt und eine gute Bankauskunft (weil er immer betrügt) mitbringt. Dann wird es teuer. Kosten für ökologische und gesunde Baumaßnahmen richtig einplanen (siehe dort).

      3. Höhere Leistung bringt höhere Kosten: Bessere Ausstattung und Absicherung sind nicht kostenlos. Kosten für Bürgschaften für Fertigstellung, Gewährleistung und Qualitätskontrollen oder –siegel werden immer auf den Preis aufgeschlagen.

      4. Geringes Risiko bei Grundstückskauf vor Baubeginn und Zahlung nach Baufortschritt (wie es beim Architektenbau üblich war und ist). Die Gesamtbaukosten vermindern sich dadurch meistens um die Einsparung der Grunderwerbssteuer für den Hauspreis. Der angeblich teure Bau kann dadurch zum preiswerten Bau werden.

      5. Eigengeld und/oder Eigenleistung sollten 20 bis 30 Prozent sein.

      6. Machbarer Zeitplan: Der Vorlauf sollte ausreichend sein, damit alle Planungsarbeiten und Besprechungen vor Baubeginn erledigt sind. Beim Fertighaus wird ein Teil der Bauzeit in die Fabrik verlegt. Vorarbeiten, wie Baugrund-Untersuchung, eventuelle Wasserhaltung, Keller- und Fundamentarbeiten, Stellung eines Wasser- und Elektroanschlusses, Herstellung einer Zufahrt, kosten zusätzlich Geld, das eingeplant werden muss und auch Zeit. Ein Terminplan bestimmt dann den Fertigstellungstermin. Von einem gewissen Zeitpunkt an sollte möglicherweise eine Konventionalstrafe festgesetzt werden (beispielsweise nach 6 Monaten).

      7. Alle Kosten sollen enthalten sein. Ökologische Maßnahmen aller Art erhöhen zunächst die Baukosten. Kosten der Genehmigungen und einer vielleicht geforderten Prüfung der Festigkeitsberechnung oder Statik, Kosten der Architekten und Ingenieure, der Außenanlagen, der öffentlichen Hausanschlusskosten und Anliegerbeiträge. Wer sich gerne streitet, sollte auch die Anwaltskosten (vorher genau erfragen) einrechnen, denn selten wird ein Prozess gewonnen. Gesundes wohnen und „Home wellness“ sind meistens weitaus preiswerter als häufiger Urlaub, trotzdem müssen die Kosten vorher eingeplant werden.

      8. Mit oder ohne Keller bauen? (siehe hier Problemfall Keller?) .

      9. Reale Teilung oder Wohneigentum? Zuletzt noch die große Frage, will man beim Wohneigentum mit allen Miteigentümern gemeinschaftlich haften und viel Wohngeld für Arbeiten, Gärtner etc. zahlen - oder kann man sich ein Haus auf eigenem Grundstück erlauben. Die Beantwortung ist von vielen Faktoren abhängig. Häufig werden die Grundstücke so eng bebaut, dass eine reale Teilung, bei der nur ein/e Eigentümer/in im Grundbuch steht, nicht möglich ist. Trotzdem ist jedes Eigentum abgeschlossen. Darum müssen die Bauvorlagen zur Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Baubehörde – genau wie bei der Eigentumswohnung – eingereicht und von der Behörde genehmigt werden.

      10. Kann es auch gebraucht sein? Für und gegen die Gebrauchtimmobilie sprechen fast gleich viele Gründe. Zuerst ein paar Gründe dafür: Oft erheblich geringerer Anschaffungspreis und damit wenig Eigengeld erforderlich Nach Einzug ergeben eigene Arbeiten Eigenleistung. Möglichkeit in Gegenden mit geringem Angebot zu ziehen. Gründe dagegen: Meistens erheblich geringere Wärmedämmung und damit höherer Energieverbrauch. Reparaturarbeiten in oft größerem Umfang notwendig. Wärmedämmung, Heizung und Energiezufuhr müssen häufig verbessert werden.

      b) Übersicht über Immobilieneigentumsarten

Nr. Immobilienart Einige Vor- und Nachteile*
1 Gebrauchtimmobilie alt Sanierungskosten, Umbau oder Abbruch
2 Gebrauchtimmobilie neuwertig Energieeinsparmaßnahmen evtl. hinzu
3 Denkmalschutz-Immobilie Preiswertkauf mit höchster AfA, oft teure Auflagen
34 Neubau Einfamilienhaus (EFH) + DHH + Reihenhaus Größte Freiheit, Grundstückspreise durch kleinere Grundstücke senken.
5 Neue ETW Eigentümergemeinschaftsverwaltung verteuert
6 Alte ETW Hausrenovierung durch Gemeinschaft oft teuer
7 Vermietwohnungen Bei Nachfrage + Lage (prüfen) ob gute Rendite
8 Um- und Anbau Oft die preiswerte Lösung zur rentablen Nutzung
9 Vermietung- Gewerbeimmobilien z.T. große Leerstände (überprüfen- z.b. HH 1 Mio. qm) evtl. Umbau in Wohnungen bei Leerstand.
10 Eigenbedarf-Gewerbeimmobilien. Scharf kalkulieren u. Unterhaltskosten verringern
11 Immobilien-Investment Evtl. zukünftige Leerstände (prüfen)

      *Ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit (Bauberater zum speziellen Fall befragen).

      c) Vor- und Nachteile bei Wohneigentumsarten

      (Wärmedämmung mindestens gemäß EnEV)

Nr. Maßnahme