Hans-J. Kiene

Wohneigentum schaffen


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1 Eigentumswohnung (ETW) Meistens stadtnäher und geringere anteilige Grundstücks- und Baukosten. Sehr energiesparend. Ähnlich einer Mietwohnung, Alles muss sich der Wohngemeinschaft unterordnen. Bauliche Änderungen sind nur mit deren Genehmigung zulässig. 2 Reihenhaus (RH) Preisgünstig und wegen der Nachbarwände energiesparend. Niedrige Grundstückskosten. Mehr Lärm durch die Nachbarn, oft langer Weg zum Parkplatz, kleines Grundstück. Vieles muss mit der Wohngemeinschaft beraten werden. 3 Doppelhaushälfte (DHH) Fast ein Einzelhaus mit dessen Vorteilen und preiswerter. Nur ein Nachbar. Eine (evtl. laute) Nachbarwand. Weil meistens Wohneigentum (WE), ist auch hier oft noch die Zustimmung des Nachbarn erforderlich. 4 Einzelhaus (EH) Der Traum: Nachbar braucht nicht gefragt zu werden, mehr Gartenfläche, Einliegerwohnung möglich Mehr Wärmeverlust, höhere Bau- und Unterhaltskosten, größeres Grundstück erforderlich. Hauptbaustoff: 5 Massivhaus Außen meistens besserer Schall- und Brandschutz. Höchste Haltbarkeit. Keller oder Gründung gehören zur Gesamtausführung Hohes Gewicht. Bauzeit 3-8 Monate für EH oder DHH 6 Fertighaus Die Bauzeit wird in die Fabrik verlegt. Dadurch z. T. geringere Zwischenfinanzierungskosten (in ca. 4 Wochen fertig). Keller oder Gründung werden bei der Bauzeit und Herstellung oft ausgeklammert. Wände durch Folie (EnEV) abgesperrt. 7 Holzhaus Vermittelt das Gefühl eines gesunden Raumklimas (ist es meistens auch). Gründung wird bei der Bauzeit oft ausgeklammert. Folienabsperrung der Wände (EnEV) z. T. notwendig (wird bei ausl. Bietern leicht vergessen.).

      Und immer gehört dazu der

      ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude - nach dem Bedarf anhand der Hausdaten ermittelt - evtl. mit Vorschlägen zur Verbesserung.

      d) Die Gebraucht-Immobilie

      Immobilienmakler haben heute meistens damit zu kämpfen, dass Rentner – die in ein privates Alten- oder Pflegeheim einziehen wollen oder müssen – leidvoll erfahren, dass sie weniger für ihr Eigenheim erhalten als ihr Nachbar noch vor wenigen Jahren. „Woher kommt dies?“ fragen sie dann ungläubig. Sie glauben es oft nicht, gehen zum nächsten Makler und bleiben oft bei demjenigen, der ihnen hohe Preise verspricht. Sie verkaufen dann nicht, warten ein Jahr – und schon wieder sind die Preise gefallen. Selbst der „Gutachterausschuss“ der die Preise des Vorjahres gesammelt und ausgewertet hat, liegt folglich mit seinen Preisangaben oft nicht mehr richtig. Die Rufnummer des Gutachterausschusses kann man meistens auf dem Bauamt oder am „Bürgertelefon“ erfragen.

      Der Erwerb: Wenn der Nachbar gerade in gleicher Größe und Lage seine völlig gleiche Immobilie verkauft hat, ist der Wert leicht im Vergleichsverfahren zu ermitteln. Doch dies kommt sehr selten vor.. Für die reinen Grundstückskosten gibt es allerdings sehr häufig Vergleichswerte. Der Gutachterausschuss (im Telefonbuch oder bei der Baubehörde die Rufnummer erfragen) kennt meistens die Grundstücks-Vergleichspreise, die allerdings frühestens aus dem Vorjahre stammen können. Bei fallenden Preisen sind die Preise des Gutachterausschusses immer zu hoch und bei steigenden zu niedrig.

      Und immer gehört dazu der

      ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude - nach dem Bedarf anhand der Hausdaten ermittelt - evtl. mit Vorschlägen zur Verbesserung

      e) Erwerb durch eine Versteigerung

      Weil die Versteigerungsobjekte meistens oft zu hoch belastet sind, wollen die Banken einen möglichst hohen Preis erzielen. Oft ist liegt dieser Preis nur 10 bis 30 % unter dem Verkehrswert der Schätzung. Und da ist Vorsicht geboten. Allein die heutigen Bestimmungen zur Energieeinsparung machen ältere Häuser oft fast wertlos. Zuerst erkundigt sich der Interessent nach den Versteigerungsobjekten und Terminen: Info bei den Amtsgerichten und z. B. www.immobilien-auktionen.de , www.argetra.de

      Dann werden die interessanten Objekte, eventuell mit einem Bauberater zusammen, soweit wie möglich besichtigt, manchmal können auch Nachbarn zusätzlich Auskunft erteilen. Das Ergebnis der Besichtigungen sollten Preislimits unter Einbeziehung aller Kosten und Reparaturen sein. Dann geht es los: Die Versteigerung beginnt und bei 30 % unter der Wertschätzung hat auch die Bank beim ersten Versteigerungstermin häufig ein Limit gesetzt. Vielleicht war ja die Schätzung auch viel zu hoch und orientierte sich an alten Preisen der Gutachterausschüsse. Es kann ja noch preiswerter werden.

      Und richtig: Ein nächster Termin wird bekannt gegeben. Innerhalb von 30 Minuten können Gebote aufsteigender Art abgegeben werden. Wer dann den Zuschlag erhält, muss 10 % des Wertes als Sicherheit in bar oder als Scheck mit Bankbestätigung als Anzahlung hinterlegen. Das „Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung von Grundstücken (ZVG 108)“ regelt den Ablauf der Versteigerung genau. Einfach im Taschenbuch vom Verlag C.H. Beck aus München erwerben und schon weiß man mehr.

      Interessant wird eine Versteigerung erst, wenn man ein richtiges Schloss in schönster Lage, vielleicht sogar mit Nebengebäuden, ersteigern kann. Dankwart Guratzsch berichtet (14. 3. 04 in WamS), „seit die Kulturstaatsministerin Christina Weiss das Förderprogramm Dach & Fach gekippt hat, ist es um das Überleben bedeutender Kulturdenkmale schlecht bestellt. Auf Auktionen werden Kleinodien der Baukunst nun zu Wurstbudenpreisen feilgeboten.“ Also das Schloss ist in Deutschland billiger als das Einfamilienhaus. Dazu gibt es dann noch Fördergeld, also nichts wie ran!

      Bei der Versteigehrung ist er oft nicht vorhanden (rund 1.000,- € + MWST) der

      ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude - nach dem Bedarf anhand der Hausdaten ermittelt - evtl. mit Vorschlägen zur Verbesserung.

      f) Weitere Wege zum Wohneigentum

      A Um- und Anbau: Diese Baumaßnahme ist, wegen der vorhandenen Erschließung und vieler zusätzlicher Vorteile, fast immer von rechnerischem Vorteil. Nicht vermietbare Räume werden dadurch oft vermietbar, oder durch Aufstockung wird preiswerter Zusatzwohn- oder Büroraum geschaffen. Bewährt hat sich hierbei eine neue Bauweise aus Betonfertigteilen, die die untere Einrüstung bei schneller Fertigstellung spart. Die übrigen Hinweise entsprechend weitgehend denen des Neubaues.

      B Wohneigentum bei der Eigentumswohnung: Zuletzt noch die große Frage, will man beim Wohneigentum mit allen Miteigentümern gemeinschaftlich haften, vielleicht sogar die Kosten zahlungsunfähiger Miteigentümer mit übernehmen müssen - oder kann man sich ein Haus auf eigenem Grundstück erlauben. Die Beantwortung ist von vielen Faktoren abhängig. Das Wohneigentumsgesetz bestimmt die Rechte und Pflichten der Wohneigentümer. Siehe unter www.gesetze-im-internet.de . Wenn viele Häuser auf kleinem Grundstück stehen, ist meistens keine reale Teilung möglich. Dann ist auch dies Wohneigentum (z. B. RH, DHH).

      Und immer gehört zu A und B der

      ENERGIEAUSWEIS