Erwin Hollecker

Bauen plus Wohnen


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sind sehr viele unterschiedliche Bauformen erhältlich. Zusammen mit einer Photovoltaik Anlage auf dem Dach des neuen Hauses und weiteren Energie einsparenden Mitteln kann ein neues Haus durchaus zum Null-Energie-Haus werden.

      Mit LED Lampen ist das Energie Sparen nicht nur einfach, sondern auch sehr vielseitig. Waren in der Vergangenheit die inzwischen einem Verbot unterliegenden Glühbirnen und die aufgrund ihrer Giftigkeit in Verruf geratenen Stromsparlampen die einzigen Alternativen, so kam mit der LED ein wirklicher Tausendsassa ins Spiel.

      Der Vorteil einer LED Lampe ist, dass sie eigentlich keine Lampe im herkömmlichen Sinne ist. Es handelt sich hier um eine elektronisch angesteuerte Leuchtdiode und genau in der elektronischen Steuerung ist der große Vorteil zu finden.

      Nicht nur, dass mit entsprechend angeordneten Dioden in einer Lampe das gesamte Spektrum der Lichtfarben dargestellt werden kann, auch die Lichtstärke und wenn es sein muss, auch bestimmte Effekte können erzeugt werden.

      Im Gegensatz dazu sind herkömmliche Stromsparlampen nur mit relativ großem Aufwand dazu zu bringen, ein Licht abzustrahlen, das dem Tageslicht wenigstens etwas ähnelt. Wer kennt nicht dieses komisch kalte Licht, das dazu noch einige Sekunden benötigt, bis es volle Stärke erreicht.

      Im Gegensatz dazu bietet die LED alles was das Herz begehrt und noch dazu in extrem kompakter Bauform. LED Lichtleisten lassen sich überall unauffällig installieren und bieten ein blendfreies Licht bei äußerst geringem Stromverbrauch.

       Wärmedämmverbundsysteme

      Ein Wärmedämmverbundsystem stellt die komplette Dämmung eines Hauses vom eigentlichen Dämmstoff, dem in einem Armierungsmörtel, oder Unterputz, eingebetteten Armierungsgewebe und schlussendlich dem Oberputz, der farblich verändert werden kann, dar.

      Wärmedämmsysteme werden in Deutschland bereits seit den siebziger Jahren eingesetzt. Der damalige erste Ölpreisschock veranlasste die Regierung entsprechende Verordnungen zur Wärmedämmung zu erlassen. Diese Verordnungen wurden im Laufe der Jahre modifiziert und besitzen Ihre momentane Gültigkeit in der Wärmeschutzverordnung, die auf Neu- und Umbauten anzuwenden ist.

      Die Dämmung eines Hauses erfolgt durch Anbringung bestimmter wärmeisolierender Stoffe, die neben der dämmenden Eigenschaft auch eine geringe Wasseraufnahme sowie schlechte Brennbarkeit vorweisen müssen.

      Dazu bieten sich auf dem Markt verschiedene synthetische und organische Materialien an.

      Das auf die Dämmung anzubringende Armierungsgewebe besteht in der Regel aus Glasfaser und verhindert die Rissbildung im Putz des Hauses.

      Der darüber gelegte Außenputz schließt das Wärmeverbundsystem ab. Keller und tief liegende Fundamente sind Teil des Verbundsystems, werden aber aufgrund des ständigen Kontakts mit dem Erdreich mit anderen Mitteln gedämmt. Speziell die äußerste Sicht muss eine hohe Dichte gegen eindringendes Wasser vorweisen. Die Verbindung von Fundamentdämmung zur übrigen Hausdämmung erfolgt über das Anbringen des Unterputzes und der Armierung.

      Ein Wärmedämmverbundsystem kann auch von innen nach außen erfolgen. Das bedeutet, dass die Dämmung im Hausinnern erfolgt. Dies Möglichkeit wird zum Beispiel genutzt, wenn die Außenfassade sichtbar bleiben soll wie bei einem Fachwerkhaus.

      Eine große Problematik im Bereich der Wärmedämmverbundsysteme ist die Aufnahme von Wasser. Aufgrund der unterschiedlichen Temperaturen und dem Feuchtigkeitsgehalt der Luft innen und außen ergibt sich die Bildung von Kondenswasser, das zu Schimmelbildung führen kann, wenn die Lüftung im Gebäude nicht ausreichend ist und die sogenannte Dampfsperre unzureichend ausgeführt wurde. Die Dampfsperre ist eine Kunststofffolie, die das Haus möglichst komplett von innen nach außen abschirmt. Die im Haus entstehende Feuchtigkeit kann nicht durch die Dampfsperre in das Wärmedämmverbundsystem abwandern und dort für Schimmelbildung sorgen. Gleichzeitig führt das Lüftungssystem die Feuchtigkeit nach außen ab.

      Für Wärmedämmverbundsysteme bestehen zurzeit keine Normen. Die Verwendung der einzelnen Systeme wird über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung genehmigt.

      Für die gesetzlichen Vorgaben der Wärmeschutzverordnung ist auch nicht das verwendete Material wichtig, sondern lediglich die Einhaltung des Jahres-Heizwärmebedarfs des betreffenden Gebäudes.

      Neue Regelungen zum Wärmeschutz

      Das Energieeinsparverordnung löste gleich zwei andere Verordnungen ab, die Wärmeschutzverordnung sowie die Heizungsanlagenverordnung. Diese Energieeinsparungsverordnung, die seit 2002 in Kraft ist, besagt das die Heizungsanlage und der Wärmeschutz des Gebäudes, also dessen Isolierung, in einer gemeinsamen Energiebilanz bewertet werden. Hier darf ein bestimmter vorgegebener Vergleichswert nicht überschritten werden.

      Aufgrund dieser Vorgaben wird jedem neuen Haus ein sogenannter Energiepass ausgestellt. Um diese Vorgaben zu erfüllen, brachte die Industrie und das Handwerk eine Vielzahl an Neuerungen im Bereich der Wärmedämmung und auch in der Wärmerückgewinnung auf den Markt. Jedes neue Fenster und auch jede nach außen führende Tür besitzt inzwischen einen verbesserten Wärmeisolationswert.

      Hauseingangstüren sind ein großes Einfallstor für Kälte und ein großes Ausfalltor für Wärme. In geöffnetem Zustand ist dagegen relativ wenig zu machen, in geschlossenem Zustand aber schon.

      Türen aus Vollholz weisen bereits einen sehr guten Wärmedämmwert aus. Hier ist die Devise einfach, je dicker desto besser. Türen aus Aluminium benötigen unbedingt eine wärmeisolierende Füllung aus Hartschaum, die dazu noch einen Luftzwischenraum einhalten, denn Aluminium leitet Wärme wie Kälte gleichermaßen gut.

      Kunststofftüren bestehen meist aus Hohlraumprofilen, die einfach entsprechend mit Isolationsmaterial befüllt sind.

      Glaseinlassungen in der Türe sollten aus Wärmeschutzglas bestehen. Das sind aus mehreren Scheiben bestehende Gläser mit einer Füllung aus Edelgas und einer hauchdünnen Beschichtung aus Silber auf der Innenseite. Diese reflektiert die Wärme zusätzlich.

      Die Hersteller und Händler von Hauseingangstüren sind gerne bereit, den sogenannten U-Wert einer Tür anzugeben.

      Ein weiterer wichtiger Punkt sind zusätzliche Profile an den Türen, die das Eindringen von Kälte an der Türfüllung verhindern. Gerne wird dabei aber der untere Türabschluss vergessen. Doch auch dafür sind spezielle Profile auf dem Markt zu finden. Auch die Türzarge sollte überprüft und an Schwachstellen mit Silikon der Eintritt von Zugluft verhindert werden.

      Massive Schrauben zur Befestigung sowie Beschläge aus Metall dienen einerseits der erhöhten Sicherheit, können andrerseits aber auch Kältebrücken sein. Hier muss ein vernünftiges Mittelmaß gefunden werden.

      Wetterfeste Materialien beim Hausbau

      Nicht jedes Material passt zu jedem Hausstil. So würde sich eine moderne Stahlkonstruktion als Wetterdach an der Haustüre eines alten Fachwerkhauses einfach befremdlich ausmachen.

      Moderne, neu gebaute, Fachwerkhäuser haben einen anderen Anspruch an Design und Funktionalität als ihre Vorgänger.

      So wurde aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz durch neue Imprägnationsverfahren ein extrem wetterfestes Material zum Einsatz im Hausbau.

      Welches Material zum Schutz des Hauses an Fassade und Dach nun angewandt wird, bleibt natürlich dem Erbauer des Hauses überlassen. Aber durch die neuen Wärmeschutzverordnungen im Hausbau mit den damit verbundenen Auflagen zur Dämmung des Hauses ergibt sich die Frage, wie die „Haut“ des Gebäudes über dem Dämmmaterial denn nun aussehen soll.

      Hier ist nun die Qual der Wahl groß. Die Klassiker sind natürlich Zementputze mit anschließendem Anstrich in wetterfester Dispersionsfarbe oder eine Holzverkleidung. Neuere Materialien sind Aluminium, Stahl und Platten auf der Basis von Steinwolle oder Kunststoffen.

      Aluminium