Sean D. McCarthy

Das Israfil-Komplott


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Delegation oder die anwesende Führungsspitze von Al-Kaida, wann immer sie heute oder morgen entscheiden, nicht an dem von mir vorgeschlagenen Vorhaben teilzunehmen, unbeschadet und unter meinem persönlichen Schutz abreisen können!“

      Es war erneut Ayman al Sawahiri, der dachte „Nicht ungeschickt, wie sich dieser Sohn einer Hündin verhält. Er weiß, dass wir wissen, dass dieses, wie jedes Ehrenwort vom ihm einen Dreck wert ist und wir hier sterben werden, wenn wir uns jetzt zurückziehen.“

      Die nächsten Stunden nach dem Mittagessen zwischen 13 Uhr und 19 Uhr verflogen während der extrem intensiven Befragungen der Mitglieder der „Trompeten des Israfil“ wie im Fluge, und am Abend bestätigten die iranische Delegation und die beiden Führungskräfte der „Al-Kaida“ einem dann sichtlich entspanntem Saddam Hussein ihr Einverständnis zu seiner Auswahl.

      Dann schworen sie alle auf Allah, denn dies ist der einzige erlaubte, gültige und heilige Schwur im Islam, dass sie alle, wie sie hier versammelt waren, von heute an im Kampf gegen die Ungläubigen vereint wie Brüder zusammenstehen würden.

      Und Barsan Ibrahim schwor auf die Frage von Ayman al Sawahiri, ob ihr heutiges oder das morgige Treffen denn in irgendeiner Form dokumentiert oder aufgezeichnet würde „dass er der Gnade Allahs nach seinem Tode niemals würdig sein würde, wenn er so hinterhältig und dumm handeln würde.“

      Kapitel 11

      Mittwoch, 2. November 1977

      Hardthöhe, Bonn

      Pünktlich zu Dienstbeginn an diesem nebligen Morgen um 7:15 h, betrat Dr. Wolfgang Billardier, seit zwei Jahren Regierungsdirektor und Abteilungsleiter der geheimen Stabsabteilung C12-12 des Deutschen Verteidigungsministeriums in Bonn, einer Abteilung mit neunzehn Mitarbeitern, sein Büro auf der Hardthöhe.

      Diese Abteilung, welche so geheim war und ist, dass sie in keiner Organisationskarte des Ministeriums gezeigt oder in keinem Handbuch jemals erwähnt wurde oder wird, hatte damals und hat bis heute Zugriff – jeweils über die Ressortleiter der Verteidigungs- Innen-, Finanz- und Justizministerien – zu der gesamten, gesammelten staatlichen Macht der Bundesrepublik Deutschland.

      Die Mitarbeiter dieser Abteilung kommen und kamen allesamt nicht aus der üblichen Hierarchie der deutschen Staatsdiener; sie waren extern angeworben worden.

      Deutsche Universitäten, Groß-Industrie, auch mittelständische Unternehmen wurden angezapft und zur Ader gelassen, um die Besten der Besten für diese Abteilung anzuwerben. Ihr Gehalt entsprach niemals Beamtentarifen; jedes Mitglied dieser Abteilung erhält zwischen dem 2- und 4-fachen der normalen, monatlichen Beamtenbesoldung.

      Ihre Bezahlung erfolgt aus dem, keiner Kontrolle des Deutschen Bundestages unterworfenen, Etat des Bundeskanzleramtes, Abteilung 6, deren Leiter gleichzeitig Geheimdienst-Koordinator ist.

      Der eingeplante, geheime Zuschuss aus dem Bundeshaushalt für diese Abteilung betrug im Jahre 1977 fast 25 Millionen D-Mark, stieg aber in den folgenden Jahren sehr rasch an und betrug im Jahr der Einführung des Euro rund 108 Millionen Euro.

      Das gesamte Vorleben eines zukünftigen Mitarbeiters dieser Abteilung wurde zuerst exzessiv durchleuchtet und bei der geringsten Ungereimtheit wurde seine Anwerbung abgebrochen, weiterhin musste er verheiratet und durfte weder homosexuell noch bisexuell sein. Vorstrafen, egal welcher Art, Spiel- oder Trunksucht waren absolute Auschlußkriterien für eine Anwerbung; das gleiche galt für Familienbande von Mitarbeitern in alle Länder des Ostblocks, beider Chinas, von Cuba und beider Koreas.

      Mitarbeiter von C12-12 werden nach vierzehn Jahren Dienstjahren – unabhängig von ihrem Alter – in den Ruhestand versetzt.

      Denn zu diesem Zeitpunkt beginnen die ersten Ermüdungserscheinungen bei Menschen, welche mehr als ein Jahrzehnt einem ungeheuren Stress unterworfen waren.

      Es versteht sich, dass diese Mitarbeiter zu vollen Bezügen in den Ruhestand gehen; es versteht sich auch, dass diese Mitarbeiter während ihrer Dienstzeit und anschließend den Rest ihres Lebens niemals über ihre Tätigkeit reden oder ihre Dienstvorschriften verletzen würden.

      Es war erst 21 Jahre später, dass diese Dienstvorschriften erstmalig verletzt wurden.

      Dr. Wolfgang Billardier, mit Spitznamen „böser Wolf“ rief an diesem grauen Novembermorgen des Jahres 1977 seine beiden besten Strategen der Abteilung, den Diplom-Mathematiker Dr. Sonnfried Müritz und die wohl hässlichste, aber auch gescheiteste Frau, welche jemals Psychologie studiert hatte, Frau Prof. Dr. Sophie Redder, in sein Büro.

      Er war kurz angebunden, denn er fühlte sich das erste Mal in seiner Haut unwohl. Er wusste, dass er lügen sollte, denn ihm war aus dem ihm vorliegenden Geheimpapieren klar, dass sein Auftrag nicht theoretischer Natur, sondern absolut real war.

      Nur durfte gemäß diesen Papieren dies niemand seiner Leute auch nur ahnen, geschweige denn wissen.

      Er ärgerte sich maßlos über diese Einschränkung, denn wer auch immer diese Einschränkung verfasst hatte, musste wissen, über welch intellektuelle Kaliber seine Abteilung verfügte. Und dass jeder mit dem hier anstehenden Thema in seiner Abteilung ganz schnell auf die Wahrheit kommen würde.

      Aber da er eigentlich sich keinem gegenüber verpflichtet sah, außer seinem eigenen Gewissen und seiner Pflichterfüllung, beschloss er, während er auf das Eintreffen seiner beiden Mitarbeiter wartete, diese dümmliche Einschränkung zu ignorieren, seinen Mitarbeitern die Wahrheit zu sagen und nicht zu lügen.

      Er fühlte sich sofort besser.

      Entgegen den üblichen, deutschen Gepflogenheiten duzte er die Mitarbeiter seiner Abteilung und bestand darauf, auch geduzt zu werden. Seine vergnügte, aber logische Begründung dafür war, und seine Mitarbeiter teilten hier seiner Meinung.

      „Was wir alle hier machen ist intensiver und intimer als jeder Sex mit unseren Ehepartnern; und wer siezt schon jemand im Ehebett?“

      „Sophie, Sonnfried, ich habe eine Aufgabe für Euch, die unserer Abteilung von unseren Mandarinen gestellt wurde. Eigentlich bin ich angewiesen, Euch dahin gehend zu informieren, dass die Aufgabe hochtheoretisch ist und unsere Abteilung lediglich wieder einmal einer internen Leistungs- und Befähigungsüberprüfung unterworfen werden soll, aber ich pfeife auf diese Anweisung!

      Ich will, werde und habe meine Mitarbeiter niemals angelogen. Unser tatsächlicher Auftrag lautet im staatlichen Auftrag unseres Landes, der Bundesrepublik Deutschland, die Tötung von Terroristen zu planen.

      Um es auf den Punkt zu bringen: Unser Land fühlt sich in seinen Grundfesten bedroht und wir sollen vorbeugenden Mord von Terroristen planen und auch durchführen, bevor diese unser Land bedrohendes Unheil anrichten können.

      Die einzigen Vorgaben, die ich für unsere Planung aus meinen Unterlagen erkennen kann, sind, dass es offensichtlich ein 3-Mann-Team werden soll, denn der schon festgelegte Code-Namen „Odin und seine Raben Hugin und Munin“ beinhaltet dies.

      Es sollen auch keine Soldaten-Typen sein. Aber sie müssen völlig skrupellos sein.

      Wenn dies einem von Euch oder gar Beiden gegen den Strich geht, und glaubt mir, auch ich war anfänglich innerlich sehr stark von dieser neuen Gangart verwirrt und unangenehm berührt, verstehe ich dieses.

      Aber ich habe meinen Frieden mit diesem neuen Auftrag nach gründlichem Lesen des Deutschen Strafgesetzbuches am vergangenen Wochenende geschlossen.

      Ich fand hier zwei Paragraphen, nämlich § 32, der sich um Notwehr dreht, und ich zitiere die beiden Ziffern dieses Paragraphen: „1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig und 2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“

      Und dass wir nur in einer Notwehr-Situation handeln würden, ist wohl unzweifelhaft.

      Hinzu kommt Paragraph 34, welcher den rechtfertigenden Notstand abhandelt, und ich zitiere erneut: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes