der Patentanmeldung
die wirtschaftliche Möglichkeit der Verwertung
die (drohende) Gefahr der Verletzung bzw. das Bekanntwerden einer Verletzung
jede Patentanmeldung wird mit einem Prüfungsantrag versehen.
(52) Ein Großteil der Anmelder nimmt in DE demnach vielfach einen mehr oder weniger eingeschränkten Schutz ihrer technischen Erfindung hin, um eine spätere Stellung des Prüfungsantrags nochmals unter eingehender Überprüfung von wichtigen technischen und wirtschaftlichen Aspekten der relevanten Erfindung vornehmen zu können.
(53) Die insgesamt steigende Zahl von Prüfungsanträgen beim DPMA weist auf die zunehmende innovationspolitische Bedeutung eines umfassenderen Patentschutzes hin. Insbesondere exportaktive und forschungsintensive Unternehmen haben ein erhöhtes Interesse daran, ihre technischen Erfindungen sowohl mit einem in- als auch mit einem wirksamen ausländischen Schutz-„Mantel“ zu versehen, um - hierauf aufbauend - sich eine starke Marktposition zu „erkämpfen“ und konkurrierende Nachahmer mit einem gerichtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch „bekämpfen“ zu können. Der mit einer Patentanmeldung verbundene eingeschränkte Schutzumfang und -anspruch genügt vielen Unternehmen nicht mehr, um im Zuge der steigenden technologischen Wettbewerbsintensität ihre Marktposition zu behaupten bzw. hinreichend gut abzusichern.
Welche Bedeutung haben Patente insbesondere für Exportaktivitäten? (Erfahrungen in DE)
(54) Im Zuge einer verstärkten Wettbewerbsintensität auf den Weltmärkten für hochtechnologische Produkte gewinnt der Patentschutz für bestimmte technische Erfindungen erheblich an Bedeutung. Dies trifft vor allem für die technischen Erfindungen zu, bei denen zur besseren Marktdurchdringung mehrere in- und ausländische Produktionsstätten von dem jeweiligen Patentinhaber errichtet und hierzu Schutzrechte für die jeweilig relevanten Produkt- und Prozessinnovationen beantragt bzw. erlangt werden. Die massiven Patentauseinandersetzungen zwischen japanischen und amerikanischen Unterneen der Mikroelektronik und Biotechnologie zum Beispiel zeigen recht deutlich, welche hohe Bedeutung diese „streitenden“ Unternehmen dem Patentschutz für ihre Exportstrategien zumessen. Dabei spielt der Patentschutz vor allem für die Länder eine große Rolle, die ein hohes Absatzpotential für die späteren patentgeschützten Produkte erwarten lassen.
(55) Ewa zwei Drittel aller deutschen Patentanmelder des DPMA nehmen für ihre technischen Erfindungen Auslandsanmeldungen vor. Infolge des Europäischen Patenterteilungsverfahrens stehen dabei natürlich die Mitgliedsländer bzw. Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens im Vordergrund der Auslandsanmeldeaktivitäten, ferner die USA und Japan als „Sitzländer“ der wichtigsten Konkurrenten.
Welche wettbewerbspolitische Bedeutung hat der Patentschutz? (Erfahrungen in DE)
(56) Die Schutzfunktion des Patents wird von den Anmeldern vor allem unter dem Aspekt beurteilt, ob überhaupt und ggf. in welcher Intensität der jeweilige Anmelder in dem Wettbewerbsprozess der marktlichen Verwertung engagiert ist. Selbständige und freie Erfinder schätzen in der Regel die wettbewerblichen Wirkungen des Patentschutzes hoch ein. Größere und kleinere Unternehmen sehen dagegen die wettbewerblichen „Grenzen“ des Patentschutzes häufiger. Die traditionellen Wettbewerbsinstrumente, wie z.B. Lieferbereitschaft und -zuverlässigkeit, Produkt- und Preispolitik werden in ihrer Marktwirkung von den Unternehmen häufig als wichtiger eingestuft.
(57) Diese vergleichende Beurteilung des Patentschutzes durch Patentanmelder geht davon aus, dass im Allgemeinen der Patentschutz allein nicht einen fühlbaren Wettbewerbsvorsprung für die jeweilige technische (Produkt)-Innovation bewirken kann, sondern dass dieser Marktvorsprung in der Regel nur in enger Verbindung mit den übrigen Wettbewerbsinstrumenten erarbeitet werden kann. In der Regel können auch ältere technische Lösungen vielfach dazu genutzt werden, das anstehende technische Problem zu lösen, wenn auch mit einem vergleichsweise geringeren Innovationsniveau, was vielfach mit höheren Kosten und Qualitätseinbußen verbunden ist.
(58) Der Grad der technischen Komplexität einer technischen Innovation ist bei der Markteinführung relativ hoch, was eine Nachahmung vielfach sehr erschwert und damit auch den Patentschutz etwas entwertet. Andererseits erhält insbesondere dann der Patentschutz eine vergleichsweise hohe Bedeutung, wenn die konkurrierenden Unternehmen über annähernd gleiche Forschungs- und Entwicklungsressourcen verfügen können und in der Lage sind, innerhalb kurzer Zeit den Lösungsweg für die technische Erfindung anhand der Patentdokumente und ihrer
FuE-Infrastrakturen und -einrichtungen nachzuvollziehen und darauf aufbauend modifizierte Lösungen zu entwickeln.
(59) Dies zeigt recht deutlich, dass der Patent- bzw. Ausschließlichkeitsschutz in wettbewerbspolitischer Hinsicht vor allem davon abhängt, über welche FuE-Ressourcen die konkurrierenden Mitbewerber verfügen. Unter den Schutzinstituten nimmt das Patent die erste Rangstelle ein, für einen beachtlichen Teil der Unternehmen spielen im Übrigen die Marken- und Zeichenschutzrechte eine annähernd gleiche Rolle.
Was für Rechte gewinne ich mit einem Patent?
(60) Jedermann hat Rechte. Sie werden ihm von der Rechtsordnung garantiert. Ein Großteil dieser Rechte sind Vermögensrechte. Diese zivilen bürgerlichen Rechte sind in RU im Zivilgesetzbuch (ZivG), in DE vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben.
(61) Sie haben also (Sach-)Eigentum z.B. an Ihrem Auto. Sie können aber auch geistiges Eigentum an einem Teil dieses Autos, z.B. am Rückspiegel oder am Vergaser, haben - und nicht nur an diesem Auto, sondern an einem Teil auch anderer Autos, die diesen Rückspiegel oder diesen Vergaser besitzen; dann nämlich, wenn etwas (z.B. der Rückspiegel, der Vergaser usw.) für Sie patentiert ist. Und das zahlt sich dann aus.
(62) Daneben entstehen für Sie beim Patent sogenannte Persönlichkeitsrechte, nämlich die offizielle Anerkennung Ihrer Urheberschaft an der Erfindung. Das ist für viele ebenso wichtig wie
die materielle/vermögensrechtliche Seite. Denn damit wird vor der Allgemeinheit Ihre kreative Leistung bestätigt. Das ist für Sie eine Ehre. Mancher nutzt die Nennung als Erfinder in Patentschriften legitimerweise auch als willkommenen Beleg seiner Befähigung bei der Bewerbung um eine Stelle in einem Unternehmen, einem Institut oder einer Universität.
Welche Wirkungen hat das Patent insgesamt?
(63) Im Vordergrund der Wirkungen des Patents steht, dass es dem Inhaber eine wettbewerbliche Vorzugsstellung gegenüber Konkurrenten vermittelt. Es verleiht dem Inhaber wie ein Eigentumsrecht die Befugnis, die Erfindung in dem geschützten Umfang nach Belieben zu nutzen und andere von der Benutzung auszuschließen.
(64) Das Ausschließlichkeitsrecht des Patentinhabers ist die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Erfindung entweder im eigenen Bereich oder u.a. durch Vergabe von Lizenzen. Dritten ist es verboten, ohne Zustimmung des Inhabers Gebrauch von der Erfindung zu machen. Hierzu zählt auch bereits das Anbieten und Importieren des geschützten Gegenstandes wie auch weitgehend das Anbieten und Liefern von Mitteln, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen (mittelbare Benutzung).
RU Art. 1229 ZivG
DE §§ 9, 9 a-c PatG
(65) Für die Allgemeinheit ist von Bedeutung, dass das Patent als publiziertes Dokument wissenschaftlich-technischer Erkenntnis den allgemeinen technologischen Kenntnisstand bereichert. Der Stand der Technik wird durch jedes Patent erweitert.
Zeitrang, Anmeldetag, Priorität - was bedeutet das praktisch?
(66) Wer der Allgemeinheit neue technische Kenntnisse von besonderem Niveau mitteilt, soll dafür (mit einem Patent) belohnt werden. Neu ist das Wissen nur, wenn es nicht bereits bekannt ist: maßgebender Zeitpunkt hierfür ist der Zeitrang(Altersrang) der Anmeldung.
(67)