Michael Groß

Der Lizenzvertrag


Скачать книгу

– Lismont v. Binzel, GRUR Int. 2016, 1034 ff.; US Supreme Court, 22.2.2017 – SCA Hygiene Aktiebolag et al. v. First Quality Baby Products, LLC, et al., Ausschluss des Einwands der Verwirkung bei nicht verjährtem patentrechtlichem Schadensersatzanspruch; BGH, 26.3.2019, GRUR Int. 2019, 799 ff. – Spannungsversorgungseinrichtung (Herausgabe des Patentverletzergewinns auch nach Verjährung). 92 Palandt/Ellenberger, § 195 Rn. 5, 15; Schmidt-Räntsch, §§ 195, 217.

       II. Ausübungspflicht

       1. Entstehen der Ausübungspflicht

       a) Allgemeines

      150

      b) Ausübungspflicht bei einer ausschließlichen, alleinigen Lizenz99

      151

      c) Ausübungspflicht bei einer einfachen Lizenz103

      152

      Im Allgemeinen wird man bei der einfachen Lizenz eine Ausübungspflicht verneinen müssen, wenn nicht besondere Umstände für sie sprechen, weil hier dem Lizenznehmer keine Monopolstellung eingeräumt wird und der Lizenzgeber die Möglichkeit hat, neben dem Lizenznehmer selbst herzustellen und zu vertreiben oder weitere Lizenzen zu vergeben.

      Lüdecke und Schade sind der Auffassung, dass die zusätzliche Vereinbarung einer Mindestlizenz den Schluss nahelegt, dass eine Ausübungspflicht nicht gewollt sei, weil dem Lizenzgeber durch die Mindestlizenz die Lizenzgebühr unabhängig von der Herstellung und vom Umsatz gesichert sei. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass derartige Mindestlizenzen gerade vereinbart werden, um die Ausübung durch den Lizenznehmer sicherzustellen.107

       2. Umfang der Ausübungspflicht

       a) Beginn der Produktion

      154