Guy Beaucamp

Einführung in das Verfassungsrecht der USA


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[55]

      The Federalist Papers Nr. 47, S. 294 f.; Branum, Journal of Legislation 28 (2002), 1, 13 ff. u. 20.

       [56]

      BVerfGE 125, 175, 223; 133, 112, 132; 139, 19, 45 ff.; 143, 38, 53 f.; s.a. Morlok/Michael, Rn. 343 ff.; Sachs, in: ders., GG, Art. 20, Rn. 113 ff.; Jarass/Pieroth, Art. 20, Rn. 71 ff.; Sodan/Ziekow, § 7, Rn. 25 ff.

       [57]

      Art. 48 WRV.

      B. Zentrale Institutionen der US-amerikanischen VerfassungI. Der Präsident › 6. Übersicht über Gemeinsamkeiten und Unterschiede

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       Gemeinsamkeiten:

Staatsoberhaupt
Für Ernennungen zuständig
Begnadigungsrecht
Unterschreibt völkerrechtliche Verträge
Kann des Amtes enthoben werden

       Unterschiede durch zusätzliche Befugnisse des US-Präsidenten:

Chef der Exekutive mit dem Machtinstrument der Durchführungsanordnungen
Regierungschef
Oberbefehlshaber der Streitkräfte
Zentraler Akteur der Außenpolitik
Vorschlagsrecht für Richter und Verwaltungsmitarbeiter
Unbeschränktes Vetorecht im Gesetzgebungsverfahren
Direktwahl durch das Volk, zusammen mit Vizepräsidenten

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      Die Gegenüberstellung führt insgesamt zu dem Ergebnis, dass wir es mit einem „false friend“ zu tun haben. Zwar verfügen beide Verfassungen über einen Präsidenten als Staatsoberhaupt, doch sind die Ämter völlig unterschiedlich ausgestaltet.

      B. Zentrale Institutionen der US-amerikanischen VerfassungI. Der Präsident › 7. Erklärungsansätze für die Unterschiede zwischen US-Präsidenten und Bundespräsidenten

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      Anmerkungen

       [1]

      BVerfGE 136, 277, 309 ff.; Sodan/Ziekow, § 14, Rn. 2; Heringa, S. 42 u. 189; Morlok/Michael, Rn. 867; Nierhaus, in: Sachs, Art. 54, Rn. 2.

       [2]

      Amar, (2006), S. 186.

       [3]

      Heringa, S. 35; Tushnet, S. 10 f.; Lindenblatt, S. 9; Brugger, S. 28; Abrams, S. 3; s.a. Lepore, S. 114 u. 121.

       [4]

      Barron/Dienes, 8. Aufl., S. 163; ähnlich Endler/Thunert, S. 88.