Josef Parzinger

Falltraining Insolvenzrecht


Скачать книгу

target="_blank" rel="nofollow" href="#u90c26228-69ba-5a54-95da-78df1600e284">Elf kurze Einführungsfälle › Sachverhalte › 1. Einführungsfall

      1. Einführungsfall

      Das Insolvenzverfahren über die Pellet GmbH, einer Herstellerin von Elektroautos, wird am 4.11.2021 eröffnet. Um welche Klasse von Forderungen handelt es sich jeweils?

a) Der Insolvenzverwalter schließt am 5.11.2021 mit der Oily AG einen Vertrag über Lieferung von Heizöl gegen einen Kaufpreis von 5 000 EUR.
b) Die Oily AG hat noch einen Zahlungsanspruch wegen einer Heizöllieferung aus dem Jahr 2014.
c) Die Südbank AG hatte am 20.8.2021 ein Darlehen an die Pellet-GmbH vergeben. Das Darlehen ist in Höhe von 500 000 EUR valutiert und am 8.12.2021 zur Rückzahlung fällig.

      Elf kurze EinführungsfälleSachverhalte › 2. Einführungsfall

      2. Einführungsfall

      Die Lumos AG liefert der Pellet-GmbH Anfang 2021 Aluminium für die Herstellung von Anhängerkupplungen. Es wird vereinbart, dass die Ware bis zur Bezahlung Eigentum der Lumos AG bleiben soll und sich das vorbehaltene Eigentum am Endprodukt fortsetzen soll. Über das Vermögen der Pellet-GmbH wird am 4.11.2021 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Lumos AG verlangt Herausgabe der Anhängerkupplungen. Zu Recht?

      Elf kurze EinführungsfälleSachverhalte › 3. Einführungsfall

      3. Einführungsfall

      Die Pellet-GmbH hat zur Sicherheit eines Kredits alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen an ihre Hausbank abgetreten. Einige Zeit später liefert die Get-it AG der Pellet-GmbH GPS-Navigationsgeräte unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die Get-it AG hatte vor der Lieferung deutlich gemacht, dass sie ohne die Sicherheit eines verlängerten Eigentumsvorbehalts nicht liefern würde. Die Pellet-GmbH veräußert die Navigationsgeräte umgehend weiter. Schließlich wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pellet-GmbH eröffnet. Welche Rechte hat die Get-it AG?

      Elf kurze EinführungsfälleSachverhalte › 4. Einführungsfall

      4. Einführungsfall

      Am 17.8.2021 hat die Pellet-GmbH einen LKW an Herrn Sükat verkauft. Er sollte am 1.12.2021 geliefert werden. In der Zwischenzeit, am 4.11.2021, wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pellet-GmbH eröffnet. Herr Sükat hat den Kaufpreis bereits vollständig bezahlt. Welche Rechte hat Herr Sükat?

      Elf kurze EinführungsfälleSachverhalte › 5. Einführungsfall

      5. Einführungsfall

      Eine Woche nach Verfahrensbeginn veräußert der Insolvenzschuldner ohne Mitwirkung des Verwalters sein Grundstück an Herrn Krause, der von der Insolvenz keinen Wind bekommen hatte. Das Grundbuch enthält keinen Insolvenzvermerk. Herr Krause wird als Eigentümer eingetragen. Ist die Veräußerung wirksam?

      Variante: Wie wäre die Rechtslage, wenn der Insolvenzschuldner sein Grundstück bei im Übrigen gleicher Sachlage nach Stellung des Insolvenzantrags, aber noch vor Eröffnung des Verfahrens veräußert hätte?

a) Wenn kein Verfügungsverbot erlassen worden war?
b) Wenn das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt angeordnet hatte?
c) Wenn das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet hatte?

      Elf kurze EinführungsfälleSachverhalte › 6. Einführungsfall

      6. Einführungsfall

      Nach Eröffnung des Verfahrens verkauft die Pellet-GmbH ohne Kenntnis des Verwalters Lagerbestände an die Kronum AG zum Verkehrswert von 70 000 EUR. Die Geschäftsführung der Pellet-GmbH leitet das Geld sofort an den Insolvenzverwalter weiter. Der Insolvenzverwalter ist mit dem Geschäft nicht einverstanden.

a) Kann der Verwalter das Geschäft mit der Kronum AG anfechten?
b) Muss die Kronum AG die erhaltenen Gegenstände zurückgeben?
c) Kann die Kronum AG den Kaufpreis zurückverlangen?
d) Wie verhält es sich, wenn die Kronum AG die Gegenstände wiederum an ihren Geschäftspartner, die FIHO-AG, weiterverkauft hat. Die FIHO-AG war gutgläubig und der Verwalter hatte die betroffenen Gegenstände noch nicht in seinen Besitz genommen, § 148 InsO.

      Elf kurze EinführungsfälleSachverhalte › 7. Einführungsfall

      7. Einführungsfall

      Der Pheul KG verkauft der Pellet-GmbH im Oktober eine Drehmaschine für 80 000 EUR. Der Kaufpreis wird für zwei Monate gestundet. Die Übereignung der Drehmaschine steht unter dem Vorbehalt der Kaufpreiszahlung. Am 4.11.2021 wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pellet-GmbH eröffnet. Kann die Pheul KG Herausgabe oder Bezahlung der Maschine verlangen?

      Variante: Die Maschine wurde gleich vollständig übereignet.

      Elf kurze EinführungsfälleSachverhalte › 8. Einführungsfall

      8. Einführungsfall

      Herr Brock ist seit mehr als zehn Jahren in der Pellet-GmbH als Controller beschäftigt. Am 4.11.2021 wird über das Vermögen der Pellet-GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Herr Brock hatte im September das letzte Gehalt bekommen.

a) Zu welchem Zeitpunkt kann ihm der Verwalter frühestmöglich kündigen oder sich anderweitig ohne das Einverständnis des Herrn Brock von dem Vertrag lösen?
b) Welche Ansprüche hat Herr Brock?
c) Aus Frust verprügelt Herr Brock einen Mitarbeiter des Insolvenzverwalters.