Josef Parzinger

Falltraining Insolvenzrecht


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Zustimmungsvorbehalt (vgl. § 21 II Nr. 2 Alt. 2 InsO). § 80 InsO: Übergang der Verfügungsbefugnis auf den Verwalter.

      Einige Fragen zur Einführung in die InsO – Teil 2Lösung Fragen 11 – 20 › 13. Wozu dient die Insolvenzanfechtung?

      13. Wozu dient die Insolvenzanfechtung?

      Bei isolierter Anfechtung des Erfüllungsgeschäfts lebt die Forderung des Anfechtungsgegners nach Anfechtung des Erfüllungsgeschäfts wieder auf (§ 144 I InsO).

      Exkurs: Reform des Anfechtungsrechts 2017

      Zum 5.4.2017 trat eine Reform des Anfechtungsrechts in Kraft. Geändert wurden die §§ 133, 142 und 143 InsO.

      § 133 InsO: Die Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung wurde die Absätze 2 und 3 ergänzt. Der bisherige Absatz 2 wurde zum Absatz 4. Der neue § 133 III 2 verkürzt die Anfechtungsfrist für kongruente und inkongruente Deckungsgeschäfte von zehn Jahren auf vier Jahre. Deckungsgeschäfte sind die Sicherung oder Befriedigung des Schuldners (siehe § 130 InsO). Nach Absatz 3 Satz 1 tritt bei kongruenten Deckungen anstelle der drohenden Zahlungsunfähigkeit die eingetretene Zahlungsunfähigkeit. Aus Absatz 3 Satz 2 folgt die Anerkennung von Zahlungserleichterungen bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen durch die Vermutung der Nichtkenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. § 133 III InsO begrenzt damit die Vermutungswirkung des § 133 I 3 InsO.

      Im Rahmen des § 142 InsO wurde der Schutz vor Anfechtung bei einem Bargeschäft ausgeweitet. § 142 I InsO schützt nun auch vor der Anfechtung nach § 133 InsO, es sei denn der Anfechtungsgegner hat erkannt, dass der Schuldner unlauter handelte (z.B. weil er Vermögen verschleudert hat oder kollusiv mit dem Anfechtungsgegner zusammengewirkt hat). Mit dem neu eingeführten § 142 II InsO entschied sich der Gesetzgeber mit Blick auf divergierende Entscheidungen von BGH und BAG zugunsten des BAG und ließ für die Unmittelbarkeit des Leistungsaustausches für Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt drei Monate genügen.

      Anmerkungen

       [1]

      Diese Wirkung kann über §§ 21 II 1 Nr. 1, Nr. 2 Alt. 2, 22 InsO in das Eröffnungsverfahren vorgezogen werden.

       [2]

      Vgl. Zimmermann, Grundriss des Insolvenzrechts, 11. Aufl. 2018, Rn. 392 ff.

       [3]

      Bisher gibt es den Anspruch auf Prozesszinsen bereits ab Verfahrensbeginn, da Forderungen mit Verfahrenseröffnung fällig werden (§§ 41, 143 Abs. 1 S. 2 InsO, 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 291, 288 BGB), vgl. BGH, NZI 2007, 230, beziehungsweise da ein Anspruch auf tatsächlich gezogene oder vorwerfbar nicht gezogene Nutzungen besteht (§§ 143 Abs. 1 S. 2 InsO, 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 291 Abs. 2, 987 Abs. 1, Abs. 2 BGB), vgl. BGH, NZI 2005, 679.

      Einige Fragen zur Einführung in die InsO – Teil 2Lösung Fragen 11 – 20 › 14. Welche Haftungsrisiken gibt es für GmbH-Geschäftsführer im Vorfeld der Insolvenz?

      14. Welche Haftungsrisiken gibt es für GmbH-Geschäftsführer im Vorfeld der Insolvenz?

      Weitere Ansprüche können sich mit Blick auf Steuerforderungen ergeben (vgl. §§ 34, 69 AO).

      Exkurs: Insolvenzgründe

       a) Zahlungsunfähigkeit

      Schritt 1: Stichtagbetrachtung/Finanzstatus: Die verfügbare Liquidität und die fälligen Verbindlichkeiten werden gegenübergestellt. Verbindlichkeiten werden nicht berücksichtigt, wenn sie gestundet wurden oder eine Nichtvollstreckungsvereinbarung mit dem Gläubiger vereinbart wurde. Gesellschafterdarlehen werden als Verbindlichkeiten berücksichtigt, es sei denn ein Rangrücktritt mit Wirkung für die Zahlungsunfähigkeit wurde vereinbart. Wenn die Zahlungslücke kleiner als 10 % ist (vorsichtigere Ansicht: kleiner 0%), ist die Gesellschaft zahlungsfähig. Wenn die Zahlungslücke größer gleich 10 % ist (vorsichtigere