› 9. Einführungsfall
9. Einführungsfall
Am 25.8.2021 beantragt Herr Guldrun zur Vollstreckung einer Geldforderung in Höhe von 100 000 EUR die Eintragung einer Zwangshypothek an einem Grundstück der Pellet-GmbH (§§ 866 I, 867 ZPO, § 1184 BGB).[1] Die Hypothek wird am 20.10.2021 eingetragen. Am 7.10.2021 war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt worden. Hat die Zwangshypothek in der Insolvenz Bestand?
Anmerkungen
Sicherungshypothek, da sie dem Gläubiger nur eine Sicherung und keine Befriedigung verschafft.
Elf kurze Einführungsfälle › Sachverhalte › 10. Einführungsfall
10. Einführungsfall
Die Pellet-GmbH hatte zwei Wochen vor Eröffnung des Verfahrens einen neuen Gabelstapler für marktgerechte 12 000 EUR gekauft. Sie hatte im Einklang mit dem Kaufvertrag den Gabelstapler sofort erhalten und eine Woche später den Kaufpreis beglichen. Der Insolvenzverwalter möchte den Kauf anfechten. Zu Recht?
Elf kurze Einführungsfälle › Sachverhalte › 11. Einführungsfall
11. Einführungsfall
Die Tilger AG hat eine Forderung von 75 000 EUR gegen die Pellet-GmbH. Sie weiß, dass die Pellet-GmbH zahlungsunfähig ist. Kurz vor der Eröffnung des Verfahrens kauft die Tilger AG die EDV-Anlage der Pellet-GmbH für marktgerechte 80 000 EUR. Im wenig später eröffneten Verfahren rechnet die Tilger AG gegen die Forderung der Pellet-GmbH auf. Ist die Aufrechnung zulässig?
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