Gerhard Dannecker

Insolvenzstrafrecht


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Lebenspartner (auch nach Auflösung der Partnerschaft) sowie schließlich eine (zumindest früher einmal) in gerader Linie mit ihm verwandte[107] oder verschwägerte[108], in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandte oder bis zum zweiten Grad verschwägerte Person. Teleologisch betrachtet dürfen auch solche Tatsachen nicht verwertet werden, zu denen die Auskunft den Weg gewiesen hat, es sei denn, die Tatsachen waren der Strafverfolgungsbehörde bereits bekannt.[109] Eine Auskunft des Schuldners darf ohne dessen Zustimmung auch nicht als Ermittlungsansatz dienen.

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