Björn Gercke

Arbeitsstrafrecht


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Überschreitung der Überlassungshöchstdauer, § 16 Abs. 1 Nr. 1e AÜG

       h)Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe, § 16 Abs. 1 Nr. 1f AÜG

       i)Entleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung, § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG

       j)Verstoß gegen Anzeigepflicht bei erlaubnisfreier Überlassung, § 16 Abs. 1 Nr. 2a AÜG

       k)Nichterfüllung von Auflagen, § 16 Abs. 1 Nr. 3 AÜG

       l)Verstöße gegen Anzeige-, Auskunfts-, Aufbewahrungs- und Duldungspflichten, § 16 Abs. 1 Nr. 4–6a AÜG

       m)Verstoß gegen den Grundsatz des „Equal Treatment“, § 16 Abs. 1 Nr. 7a AÜG

       n)Verstoß gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindeststundenentgelts, § 16 Abs. 1 Nr. 7b AÜG

       o)Verstoß gegen Beurkundungs- und Aushändigungspflichten, § 16 Abs. 1 Nr. 8 AÜG

       p)Verstoß gegen das Streikbrecherverbot, § 16 Abs. 1 Nr. 8a AÜG

       q)Verstoß gegen Pflicht zur Information des Leiharbeitnehmers, § 16 Abs. 1 Nr. 9 AÜG

       r)Verstoß gegen Pflicht zur Gewährung des Zugangs zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten, § 16 Abs. 1 Nr. 10 AÜG

       s)Verstoß gegen Pflichten nach SchwarzArbG, § 16 Abs. 1 Nr. 11–13 AÜG

       t)Verstoß gegen Anmeldepflichten, § 16 Abs. 1 Nr. 14–16 AÜG

       u)Verstoß gegen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, § 16 Abs. 1 Nr. 17 und 18 AÜG

       2.Der subjektive Tatbestand des § 16 Abs. 1 AÜG

       3.Verbotsirrtum

       4.Rechtsfolgen

       a)Unmittelbare Bußgeldandrohung

       b)Sonstige Rechtsfolgen

       5.Verjährung

       VI.Annex: Sonstige typische (Begleit-)Delikte im Zusammenhang mit der illegalen Arbeitnehmerüberlassung

       1.Beitragshinterziehung, § 266a StGB

       a)Grundzüge der §§ 9, 10 AÜG

       b)Auswirkungen auf das Strafrecht

       2.Steuerhinterziehung, § 370 AO

       a)Lohnsteuerhinterziehung

       b)Umsatzsteuerhinterziehung

       VII.Konkurrenzen

       1.Mehrere Ordnungswidrigkeiten nach § 16 AÜG

       2.Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

       3.Wahlfeststellung

       F.Illegale Arbeitnehmerentsendung

       I.Einleitung

       1.Entstehung und Ziele des Gesetzes

       2.Funktionsweise des AEntG

       a)Geltung „allgemeiner Arbeitsbedingungen“

       b)Tariferstreckung durch staatlichen Akt (Allgemeinverbindlicherklärung oder Rechtsverordnung)