Björn Gercke

Arbeitsstrafrecht


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sonstige Gewerbe- und Industriebetriebe (KFZ, Maschinen etc.), 58,7 Mrd. € auf Dienstleistungsbetriebe (Gaststätten, Hotels etc.), 51,8 Mrd. € auf sonstige Gewerbebetriebe und haushaltsnahe Dienstleistungen (Nachhilfe, Friseur, Babysitten etc.) und 44,9 Mrd. € auf die Unterhaltungs- und Vergnügungsbranche.[4] Zwar wurde 2015 prognostiziert, dass der langfristige Rückgang zum Stillstand gekommen sei, da die steigenden Sozialbeiträge und die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € die Anreize wieder verstärken würden, in der illegalen Wirtschaft zu arbeiten.[5] Ungeachtet dessen sank die Schattenwirtschaft dennoch auch im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr von 11,6 % auf 11,2 %.[6] Der Rückgang der Schattenwirtschaft wird vor allem auf das kräftige Wirtschaftswachstum und die günstige Arbeitsmarktlage zurückgeführt.[7] Es wird davon ausgegangen, dass die Schattenwirtschaft in Deutschland trotz des verlangsamten Wirtschaftswachstums im Jahr 2020 weiter zurückgehen wird.[8] Allerdings bleibt die weitere Entwicklung – insbesondere auch mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie – abzuwarten. – Im Jahr 2019 wurden bei den Unfallversicherern der gewerblichen Wirtschaft 800.101 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert, weitere 71.446 Arbeitsunfälle bei den Unfallversicherern der öffentlichen Hand.[9] – Für das Jahr 2016 meldete die Deutsche Rentenversicherung 121.852 Verdachtsfälle hinsichtlich des Verstoßes gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten[10] – als besondere Begehungsweisen wurden unter anderem Scheinselbstständigkeit, Lohnsplitting und die Verwendung von Scheinrechnungen zur Verschleierung eigener, schwarz erbrachter Leistungen genannt.[11]

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      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. dazu beispielhaft die Ausführungen im Elften Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, BT-Drucks. 16/13768, S. 4 ff. oder jüngst das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v. 11.7.2019, BGBl. I 2019, S. 1066; vgl. auch BT-Drucks. 19/8691.

       [2]

      Möhrenschlager wistra 2010, Reg XXVI.

       [3]

      Pressemitteilungen des IAW vom 4.2.2020, S. 3; abrufbar unter www.iaw.edu/index.php/presse-detail/1166.

       [4]

      Nach eigenen Berechnungen von Schneider/Badekow S. 36.

       [5]

      Vgl. die Pressemitteilung vom 3.2.2015; abrufbar unter http://www.iaw.edu/index.php/presse-detail/510.

       [6]

      Pressemitteilung vom 6.2.2019, S. 3; abrufbar unter http://www.iaw.edu/index.php/presse-detail/901.

       [7]

      Vgl. nur die Pressemitteilungen vom 6.2.2018 („Schattenwirtschaftsprognose 2018: Gute wirtschaftliche Lage und positive Beschäftigungsentwicklung führen zu einem weiteren Rückgang“) und 6.2.2019 („Schattenwirtschaftsprognose 2019: Immer noch gute Arbeitsmarktentwicklung führt 2019 zu einem weiteren Rückgang“); abrufbar unter http://www.iaw.edu/index.php/pressemitteilungen; siehe auch BT-Drucks. 17/14800, S. 4 und Böttger/Gercke/Leimenstoll Kap. 11 Rn. 1.

       [8]

      Vgl. die Pressemitteilung vom 4.2.2020, a.a.O. („Trotz verlangsamten Wirtschaftswachstums im Jahr 2020 weiterer Rückgang der Schattenwirtschaft in Deutschland“).