Robert Esser

Handbuch des Strafrechts


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foltert sie drei –, viermal, sie werden schon bekennen. Bleiben sie noch immer verstockt, dann exorziert, sengt ihnen die Haare vom Leib, sie schützen sich durch Zauberei, der Teufel macht sie gefühllos. Fahrt nur fort, sie werden sich endlich doch ergeben müssen. Wollt ihr dann noch mehr, so packt Prälaten, Kanoniker, Kirchenlehrer, sie werden gestehen, denn wie sollen diese zarten, feinen Herren etwas aushalten können? Wollt ihr immer noch mehr, dann will ich euch selbst foltern lassen und ihr dann mich. Ich werde nicht in Abrede stellen, was ihr gestanden habt. So sind wir schließlich alle Zauberer…!“ (Cautio Criminalis, S. 96).

       [29]

      Hilgendorf, Die Geburt des modernen Strafverfahrens aus der Erfahrung ungerechter Verfolgung: Friedrich von Spee und seine Nachfolger, in: ders./Osthoff/Weis-Dalal (Hrsg.), Vernunft gegen Hexenwahn, 2017, S. 159, 174.

       [30]

      Nellen, Hugo Grotius. A Lifelong Struggle for Peace in Church and State, 1583-1645, 2014; McGill (Hrsg.), Grotius and Law, 1024. Zu den strafrechtlichen Lehren des Grotius Schmidt, Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, S. 158 f.

       [31]

      H. Grotius, De Jure Belli Ac Pacis. Libri Tres. Drei Bücher vom Recht des Krieges und des Friedens. Paris 1625, nebst einer Vorrede von Christian Thomasius zur ersten deutschen Ausgabe des Grotius vom Jahre 1707. Neuer deutscher Text und Einleitung von Schätzel, 1950.

       [32]

      Schmidt, Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, S. 164.

       [33]

      De Jure Belli ac Pacis, S. 33.

       [34]

      De Jure Belli Ac Pacis, S. 325. Die lateinische Fassung lautet: Strafe ist ein „malum passionis quod infligitur propter malum actionis“.

       [35]

      A.a.O.

       [36]

      De Jure Belli Ac Pacis, S. 329.

       [37]

      De Jure Belli Ac Pacis, S. 334.

       [38]

      De Jure Belli Ac Pacis, S. 327.

       [39]

      De Jure Belli Ac Pacis, S. 326.

       [40]

      Siehe unten Rn. 36.

       [41]

      De Jure Belli Ac Pacis, S. 338.

       [42]

      De Jure Belli Ac Pacis, S, 340.

       [43]

      De Jure Belli Ac Pacis, S. 336 ff.

       [44]

      Die Literatur zum Thema „Humanismus“ ist uferlos. Umfassend etwa Buck, Humanismus. Seine europäische Entwicklung in Dokumenten und Darstellungen, 1987.

       [45]

      Bainton, Erasmus. Reformer zwischen den Fronten, 1969/1972; Benziger, Erasmus von Rotterdam. Eine Biographie, 1989; zuletzt Christ-von Wedel, Erasmus von Rotterdam. Ein Portrait, 2016.

       [46]

      Friedrich, Montaigne, 3. Aufl. 1993; Starobinski, Montaigne. Denken und Existenz, 1986.

       [47]

      Hazard, Die Krise des europäischen Geistes.

       [48]

      Joas, Die Sakralität der Person. Eine neue Geschichte der Menschenrechte, 2015, stellt diese neue Humanorientierung zu Unrecht in einen religiösen Kontext. Die Hinwendung zum Menschen vollzog sich im Gegenteil unter Abwendung von den alten und in den Augen der führenden Intellektuellen weitgehend diskreditierten religiösen Instanzen.

       [49]

      Wooton, The Invention of Science. A New History of the Scientific Revolution, 2015.

       [50]

      Eingehend Loewenstein, Der Fortschrittsglaube. Europäisches Geschichtsdenken zwischen Utopie und Ideologie, 2. Aufl. 2015.

       [51]

      Die Formel wird oft Bentham zugeschrieben, findet sich aber auch schon bei Helvetius und Beccaria.

       [52]

      Hilgendorf, „Aufklärung“, in: ders./Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, S. 137 ff.

       [53]

      T. Hobbes, Leviathan. Aus dem Englischen übertragen von J. Schlösser. Mit einer Einführung und herausgegeben von H. Klenner, 1996, Einleitung, S. XVII. Die Literatur ist nahezu unüberschaubar, vgl. etwa Höffe, Thomas Hobbes, 2010; Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung, 2002; Schelsky, Thomas Hobbes. Eine politische Lehre, 1981, Willms, Thomas Hobbes. Das Reich des Leviathan, 1989.

       [54]

      Kremkus, Die Strafe und Strafrechtsbegründung von Thomas Hobbes, 1999.

       [55]

      Hobbes, Leviathan, S. 262.

       [56]

      Grotius hatte seine Abgrenzung zur Theologie allerdings noch mit einer ausdrücklichen Rückversicherung versehen, s.o. Rn. 24.

       [57]

      Überblick bei Geis, „Gesellschaftsverträge“,