Peter Behrens

Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht


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und EuGH, die durchaus wechselseitig praktiziert wird.[10]

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      Insgesamt zielt das EWR-Abkommen somit auf einen Zusammenschluss der nationalen Märkte der EFTA-Vertragsstaaten einerseits und des EU-Binnenmarkts andererseits zu einem den gesamten EWR umfassenden Binnenmarkt (jedoch ohne einheitlichen Außenzoll). Der Grundsatz offener Märkte sowie dessen Konkretisierung in den einzelnen Verkehrsfreiheiten des EWR-Abkommens gewährleistet Unternehmen und Verbrauchern wechselseitig den Marktzutritt zu allen Mitgliedstaaten des EWR. Er kann erforderlichenfalls mit rechtlichen Mitteln erkämpft werden, und zwar vor den jeweiligen nationalen Gerichten, welche die EWR-rechtlich begründeten Freiheiten der Bürger zu schützen haben. Die Teilnahme am EWR-weiten Wettbewerb ist somit für Unternehmen aus den EFTA-Staaten unter denselben Bedingungen möglich wie für die Unternehmen aus der EU.

      Literatur:

      Kramer Die Europäische Gemeinschaft und die Türkei (1988); Akyürek Das Assoziationsabkommen EWG-Türkei (2005); Marwedel Die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit den Staaten des Westlichen Balkans (2012); Schmalenbach Assoziierung und Erweiterung, in: von Arnaud (Hrsg.) Europäische Außenbeziehungen [Enzyklopädie Europarecht, Bd. 10] (2014) § 6, 321, Rn. 35 ff.; Verny Europa-Abkommen, in: Dauses (Hrsg.) Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts (Loseblatt), Abschnitt K.IV; Bieber/Epiney/Haag/Kotzur Die Europäische Union (12. Aufl. 2016) § 36 B.: Erweiterungen und „Beitrittspartnerschaften“, 686.

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III. Freihandelsassoziierungen

      Literatur:

      Felder/Kaddous (éds./Hrsg.) Accords bilatéraux Suisse – UE (Commentaires) – Bilaterale Abkommen Schweiz – EU, Erste Analysen (2001); Cottier/Evtimov Die sektoriellen Abkommen der Schweiz mit der EK – Anwendung und Rechtsschutz, ZBJV 2003, 177; Thürer/Weber/Portmann/Kellerhals Bilaterale Verträge I & II Schweiz – EU, Handbuch (2. Aufl. 2007); Benesch Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (2007); Schmalenbach Assoziierung und Erweiterung, in: von Arnauld (Hrsg.) Europäische Außenbeziehungen [Enzyklopädie Europarecht, Bd. 10] (2014) § 6, 321, Rn. 28.

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      Eine typische Freihandelsassoziation ist die EU zunächst mit der Schweiz eingegangen. Ausgangspunkt dafür war das Freihandelsabkommen von 1972, das den Handel mit Industrieprodukten und verarbeiteten Agrarprodukten liberalisierte. Für entsprechende Waren mit Ursprung in der Schweiz bzw. in der EG wurden Zölle und mengenmäßige Beschränkungen sowie Maßnahmen gleicher Wirkung abgeschafft.

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