Peter Behrens

Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht


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Zwischen der EU und Südafrika besteht seit 1999 ein gesondertes präferentielles Abkommen.[47] Der handelspolitische Gehalt dieser ursprünglichen Abkommen hat stets in einer Präferenzbehandlung von Waren mit Ursprung in den AKP-Staaten bei der Einfuhr in die Union bestanden. Sie bewirkt die grundsätzliche Freiheit von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung sowie von mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung (mit erheblichen Ausnahmen für bestimmte landwirtschaftliche Produkte). Im entwicklungspolitischen Interesse hat sich die EU somit bezüglich des Warenverkehrs zu einer asymmetrischen Marktöffnung bereit erklärt. Allerdings gehen die entwicklungspolitischen Maßnahmen nach diesen Abkommen weit über die einseitige Handelsliberalisierung hinaus und erstrecken sich insbesondere auch auf finanzielle und technische Hilfe.

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V. Globalisierung

      Literatur:

      Benedek (Hrsg.) Die Rechtsordnung des GATT aus völkerrechtlicher Sicht (1990); Senti WTO – System und Funktionsweise der Welthandelsordnung (2000); Stoll/Schorkopf WTO – Welthandelsordnung und Welthandelsrecht (2002); Nowak/Cremer (Hrsg.) Individualrechtsschutz in der EG und der WTO (2002); Hauser/Schanz Das neue GATT (3. Aufl. 2003); Bieling Die Globalisierungs- und Weltordnungspolitik der Europäischen Union (2010); Hilf/Oeter (Hrsg.) WTO-Recht – Rechtsordnung des Welthandels (2. Aufl. 2010); Herrmann/Streinz Die EU als Mitglied der WTO, in: von Arnauld (Hrsg.) Europäische Außenbeziehungen [Enzyklopädie Europarecht, Bd. 10] (2014) § 11, 587; Tietje WTO und Recht des Welthandels, in: Ders. (Hrsg.) Internationales Wirtschaftsrecht (2. Aufl. 2015), § 3, 158; Altemöller Perspektiven für das Welthandelssystem, EuZW 2016, 374.

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