target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_12bb86e3-1857-5583-b858-ebeb29af0697">Bestellung des Geldwäschebeauftragten und Stellung in Unternehmen
I.Bestellung durch die Geschäftsleitung
1.Beschluss der Geschäftsleitung
2.Anzeige der Bestellung an die Aufsicht
3.Widerruf der Bestellung und Abberufung
b)Abberufung durch die Geschäftsleitung
II.Stellung des Geldwäschebeauftragten im Unternehmen
1.Führungskraft mit entsprechender Einflussnahmemöglichkeit
2.Der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet
a)Kein Mitglied der Geschäftsleitung selbst
b)Unmittelbare Berichtslinie an die Geschäftsleitung
c)Verantwortliches Mitglied der Leitungsebene nach § 4 Abs. 3 GwG
d)Berichterstattung an das Aufsichtsorgan
4.Zusammenlegung mit anderen Funktionen
a)Interessenskonfliktfreie Ausgestaltung
e)Compliance-Funktion nach WpHG
5.Ansprechpartner im Unternehmen
6.Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden
E.Pflichten des Geldwäschebeauftragten
I.Durchführung und Erstellung der Risikoanalyse gemäß § 5 GwG
II.Implementierung von Sicherungssystemen gemäß § 6 GwG
1.Interne Grundsätze und Arbeitsanweisungen, Verfahren und Kontrollen
2.Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung
4.Einbindung in neue Produkte und Technologien
III.Laufende Überwachung der Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen