Mike White

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_12bb86e3-1857-5583-b858-ebeb29af0697">Bestellung des Geldwäschebeauftragten und Stellung in Unternehmen

       I.Bestellung durch die Geschäftsleitung

       1.Beschluss der Geschäftsleitung

       2.Anzeige der Bestellung an die Aufsicht

       3.Widerruf der Bestellung und Abberufung

       a)Widerruf der Bestellung

       b)Abberufung durch die Geschäftsleitung

       4.Anzeige der Entpflichtung

       II.Stellung des Geldwäschebeauftragten im Unternehmen

       1.Führungskraft mit entsprechender Einflussnahmemöglichkeit

       2.Der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet

       a)Kein Mitglied der Geschäftsleitung selbst

       b)Unmittelbare Berichtslinie an die Geschäftsleitung

       c)Verantwortliches Mitglied der Leitungsebene nach § 4 Abs. 3 GwG

       d)Berichterstattung an das Aufsichtsorgan

       3.Weisungsunabhängigkeit

       4.Zusammenlegung mit anderen Funktionen

       a)Interessenskonfliktfreie Ausgestaltung

       b)Interne Revision

       c)Datenschutz

       d)Rechtsabteilung

       e)Compliance-Funktion nach WpHG

       f)Risikocontrolling

       5.Ansprechpartner im Unternehmen

       6.Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden

       7.Ausübung im Inland

       E.Pflichten des Geldwäschebeauftragten

       I.Durchführung und Erstellung der Risikoanalyse gemäß § 5 GwG

       II.Implementierung von Sicherungssystemen gemäß § 6 GwG

       1.Interne Grundsätze und Arbeitsanweisungen, Verfahren und Kontrollen

       2.Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung

       3.Gruppenweite Verfahren

       4.Einbindung in neue Produkte und Technologien

       5.Zuverlässigkeitsprüfung

       6.Schulung der Mitarbeiter

       7.Unabhängige Prüfung

       III.Laufende Überwachung der Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen

       IV.Berichtspflichten