Mike White

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung


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a)Methodik des Risikomodells

       b)Individuelle Risikobewertung

       2.Einzubeziehende Risikodimensionen

       3.Zu berücksichtigende Risikofaktoren

       a)Risikofaktoren der Dimension „Kunde“

       b)Risikofaktoren der Dimension „Produkt“

       c)Risikofaktoren der Dimension „Transaktion“

       d)Risikofaktoren der Dimension „Vertrieb“

       4.Berechnung eines Gesamtrisikoscores pro Kunde

       a)Mögliche Optionen bei der Kombination des Gesamtrisikoscores

       b)Institutsspezifische Gewichtung der Risikofaktoren

       5.Kategorisierung

       IV.Schritt 2b: Risikoerfassung und -identifizierung – sonstige strafbare Handlungen

       1.Definition der „sonstigen strafbaren Handlungen“

       2.Identifizierung von institutsspezifischen Szenarien

       V.Schritt 3b: Risikokategorisierung und -bewertung – sonstige strafbare Handlungen

       1.Kriterien zur Bewertung der Szenarien

       a)Eintrittswahrscheinlichkeit

       b)Erwartete Schadenshöhe

       c)Durchführung der Bewertung: Self Assessment

       2.Kategorisierung der bewerteten Szenarien

       VI.Schritt 4: Erfassung interner Sicherungsmaßnahmen

       1.Erläuterung der internen Sicherungsmaßnahmen

       2.Qualitative Bewertung der internen Sicherungsmaßnahmen

       a)Schwerpunkte des Self Assessments

       b)Auswertung der Ergebnisse

       c)Gesamteinschätzung

       VII.Schritt 5: Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen

       1.Ermittlung des Residualrisikos

       2.Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen

       3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung

       A.Einführung

       I.Gesetzgeberischer Zweck der kundenbezogenen Sorgfaltspflichten

       1.Identifizierung des Vertragspartners und der ggf. für ihn auftretenden Person und Identitätsüberprüfung

       2.Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten

       3.