Geldwäsche hin. Jedoch können die Anhaltspunkte, insbesondere bei entsprechender Sensibilisierung der Mitarbeiter, dazu beitragen, Geldwäsche rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.
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Derartige Typologienpapiere existieren sowohl auf internationaler als auch nationaler Ebene. Im internationalen Zusammenhang ist die FATF zu nennen, die regelmäßig Publikationen zu aktuellen Trends im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung herausgibt.
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Ebenfalls hilfreich und von der BaFin explizit genannt sind die Leitlinien des Joint Committee of the European Supervisory Authorities.[51] Sie enthalten wertvolle Hinweise auf potentiell risikoreduzierende bzw. -erhöhende Faktoren.
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Auf nationaler Ebene werden Typologienpapiere bzw. Verdachtskataloge in erster Linie von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) herausgegeben.
b) Im Institut vorhandenes Wissen
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Im Institut vorhandenes Wissen ist eine der wichtigsten Quellen für die Identifizierung von Risiken. So sollten die vergangenen Risikoanalysen regelmäßig kritisch betrachtet und hinsichtlich ihrer Aktualität geprüft werden. Während viele Risikoindikatoren alljährlich in die Risikoanalyse einfließen, kann es von Zeit zu Zeit erforderlich sein, neue Risikoindikatoren aufzunehmen. So können beispielsweise Verdachtsmeldungen von Mitarbeitern neue Anhaltspunkte liefern.
c) Erfahrungsaustausch mit Geldwäschebeauftragten anderer Institute
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Auch durch den Erfahrungsaustausch mit Geldwäschebeauftragten anderer Institute, beispielsweise durch die Teilnahme an Arbeitskreisen, können wertvolle Informationen gewonnen werden. So kann es durchaus vorkommen, dass die durch Verdachtsmeldungen in einem Institut gewonnenen Anhaltspunkte auch auf andere Institute anwendbar sind.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
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In Schritt 3 geht es darum, die im Vorfeld identifizierten Risiken zu bewerten. Analog zu Schritt 2 wird zwischen dem Vorgehen zur Bewertung der Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und jenem zur Bewertung der Risiken der sonstigen strafbaren Handlungen unterschieden. Ausführungen zu letzterem finden sich weiter unten ab Rn. 177.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 1. Institutsspezifisches Risikomodell
1. Institutsspezifisches Risikomodell
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Die in Schritt 2a identifizierten und für das Institut einschlägigen Risikofaktoren fließen nun in das institutsspezifische Risikomodell ein.
a) Methodik des Risikomodells
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Die Bewertung der Risikofaktoren erfolgt auf Basis einer Risikoskala. Für jede mögliche Ausprägung eines Risikofaktors wird ein Wert, der sog. Risikoscore, festgelegt. Die Höhe des Risikoscores spiegelt das Risiko der jeweiligen Ausprägung. Kombiniert ergeben die Risikoscores der einzelnen Risikofaktoren das Risiko der jeweiligen Risikodimension.
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Die Höhe bzw. Verteilung der in der Risikoskala enthaltenen Risikoscores kann von jedem Institut festgelegt werden. Meist werden lineare Risikoscores vergeben, wobei implizit unterstellt wird, dass die Risiken gleichmäßig verteilt sind. Eine andere Möglichkeit wäre es, exponentielle Risikoscores zu vergeben. Dabei wird unterstellt, dass auf eine kleine Zahl an Kunden ein sehr großer Teil des Risikos entfällt. Ein Beispiel für mögliche Werte findet sich in der untenstehenden Tabelle.
Tabelle 1: Beispielhafte Risikoscores
Risiko | Lineare Risikoscores | Exponentielle Risikoscores |
---|---|---|
Niedrig | 1 | 1 |
Mittel | 2 | 3 |
Hoch | 3 | 9 |
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Dieses Kapitel legt drei Abstufungen des Risikos zugrunde: niedrig, mittel und hoch. In der Praxis kommt es auch vor, dass Institute eine vierstufige Skala wählen, um noch genauer zu differenzieren. Während die BaFin grundsätzlich eine dreistufige Skala empfiehlt, stellt sie es den Instituten frei, eine detailliertere oder weniger detaillierte Abstufung zu wählen. So wären theoretisch auch fünf oder nur zwei unterschiedliche Risikoscores möglich.
b) Individuelle Risikobewertung
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Für jeden Risikofaktor existiert eine Vielzahl an möglichen Ausprägungen, wobei jede Ausprägung einen anderen Risikogehalt hat. Die konkrete Risikoeinschätzung der unterschiedlichen Ausprägungen muss jedes Institut selbst festlegen. Konkrete Beispiele für eine mögliche Risikoeinstufung finden sich unter anderem in den „Frequently Asked Questions on Risk Assessments for Money Laundering, Sanctions and Bribery & Corruption“ der Wolfsberg-Gruppe von 2015.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 2. Einzubeziehende Risikodimensionen
2. Einzubeziehende Risikodimensionen
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Während es grundsätzlich jedem Institut freisteht, wie es sein Risikomodell ausgestaltet, hat sich in der Praxis eine Reihe von Risikodimensionen etabliert, die gemeinsam ein holistisches Bild des Geldwäscherisikos des Instituts zeichnen. Die BaFin nennt in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen das kunden-, produkt- und transaktionsbezogene Risiko, sowie geografische Risiken.
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Die Risikodimension „Kunde“ ist vermutlich die wichtigste Risikodimension. Das Risiko der Geldwäsche