sind, wissen wir nicht40. Bekannt ist nur, daß am 23. September 1380 die Herausgabe der Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury lieferte sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart mehrerer englischer Großen im Palast zu Westminster aus41. Obwohl die Hansen in die Hinzufügung der zuletzt genannten Bedingung hatten willigen müssen, war der Sieg in diesem Streit durchaus auf ihrer Seite. Schritt für Schritt hatten die englischen Kaufleute zurückweichen müssen. Sie hatten nicht einmal die Zurücknahme der gegen ihren Handel auf Schonen gerichteten Bestimmungen erreicht.
Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte Richard II. die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft. Er befahl seinen Zolleinnehmern, die Bürgschaften der Kaufleute aufzuheben und sie für gezahlte höhere Abgaben zu entschädigen. Außerdem erneuerte er die Verordnungen Eduards III. vom Jahre 1361, welche die Hansen von den neuen Tuchzöllen befreiten42.
Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen Umfange wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor die Stelle eines Ältermanns der hansischen Kaufleute annahm43, konnte es scheinen, als ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem guten Verhältnis zwischen der Hanse und England wiedergekehrt seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegensätze, die den Streit verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht erreicht hatten, nicht auf. Eine viel größere Gefahr erwuchs aber den Hansen aus der zunehmenden Schwäche des Königtums und seiner steigenden Abhängigkeit von den großen Parteien des Landes. Da die Macht fehlte, die wie unter Eduard III. die verschiedenen Interessen auszugleichen imstande war, erlangten die Städte mit ihren fremdenfeindlichen Bestrebungen immer mehr Einfluß.
Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang des Streits nicht befriedigte. In Preußen wollte die Mißstimmung gegen die Engländer nicht weichen, weil jene für die zahlreichen Plünderungen preußischer Schiffe keinen Schadenersatz leisteten, ja sogar die Überfälle auf hansische Kauffahrer fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der Hochmeister und Danzig für die Wiederherstellung der hansischen Freiheiten bedankten, forderten sie dringend die schleunige Abstellung der Übergriffe und Mißbräuche und beschwerten sich bitter über das geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein Rat gezeigt hatten44. Die Preußen fanden jetzt aber noch weniger als vorher die Unterstützung der andern Hansestädte. Diese stellten auf der Johannisversammlung von 1381 den Antrag, die 1379 gegen die Engländer gefaßten Beschlüsse aufzuheben, und teilten dem Hochmeister mit, daß sie eine Gewaltpolitik gegen die Engländer nicht mehr mitmachen würden; jetzt, wo die Privilegien ausgehändigt, der ungewöhnliche Zoll abgeschafft und den Geschädigten Genugtuung versprochen sei, würden sie es nicht verantworten können, wenn die Engländer in ihren Ländern gemieden und gehindert würden. Sie baten den Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst der gemeine Kaufmann großen Schaden erleiden könne45. In demselben Sinne beschlossen sie später, nur die Schädigung der Engländer, die sich an den Plünderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten. Die wendischen und die westlichen Städte, die eine englische Konkurrenz nicht zu fürchten hatten, waren zufrieden, ihrem Handel in England wieder die gesetzmäßige Grundlage verschafft zu haben, und verspürten keine Lust, sich für die weitergehenden Forderungen der Preußen einzusetzen. Die Konflikte, die in den nächsten Jahrzehnten entstanden, hatten immer den preußisch-englischen Gegensatz zum Anlaß. Die andern Hansestädte traten in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer Privilegien in England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Bürger über englische Gewalttaten überhandnahmen46. Mit vollem Recht sagte daher 1387 ein Thorner Ratsherr, daß von dem Verhältnis Preußens zu England die Beobachtung der hansischen Privilegien abhinge47.
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