Lisa Breloer

Finanzielle Unabhängigkeit für Frauen für Dummies


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Erfolg bei. Die beitragsfreie Krankenversicherung verleitet leider immer noch dazu, dass viele von ihnen unentgeltlich mitarbeiten. Auf den ersten Blick scheint es günstiger zu sein. Schließlich sparen Sie sich Steuern, Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge. Allerdings würde Ihr Gehalt für die Arbeit im Familienbetrieb als Betriebsausgabe den steuerpflichtigen Gewinn senken und Ihre Rentenansprüche erhöhen. Darüber hinaus hätten Sie im Fall einer Schwangerschaft Anspruch auf Mutterschaftsgeld und die Möglichkeit auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder auf Arbeitslosengeld bei längerer Beschäftigung als zwölf Monate.

Julia und Thomas sind verheiratet und haben zwei Kinder. Nach der Geburt des zweiten Kindes ist Julia nicht mehr zu ihrem alten Arbeitgeber zurückgekehrt, sondern schmeißt das Büro ihres Mannes. Thomas hat schließlich einen gut laufenden Handwerksbetrieb und benötigt Unterstützung für den Papierkram und die Buchführung. Julia ist so flexibler und kann tagsüber auch Einkäufe erledigen oder ihre Kinder abholen. Der Betrieb hat immer viel Gewinn gemacht. Da Julia und Thomas ein gemeinsames Konto haben, hatte Julia immer genug Geld zur Verfügung. Zu Beginn haben beide zwar noch darüber nachgedacht, Julias Hilfe als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu melden, sich dann allerdings dagegen entschieden, weil Julia am Anfang noch sehr unregelmäßig unterstützt hat. Kurz vor der Rente bekam Thomas zu viel Konkurrenz aus Osteuropa und musste seinen Betrieb schließen. Julia erhält nun weder Arbeitslosengeld noch hat sie Hoffnung auf eine eigene nennenswerte Rente. Thomas hat den Untergang seines Handwerksbetriebes nicht verkraftet. Die glücklichen Ehejahre sind vorbei. Julia kann sich eine Trennung oder Scheidung aber nicht leisten. Sie hat auch nach Teilung der Versorgungsbezüge nicht genug Rente und es wurde zudem nicht viel Vermögen aufgebaut. (Was Trennung und Scheidung für Ihre Finanzen bedeuten, lesen Sie in Kapitel 4 und 5.) Alles wurde immer in den Handwerksbetrieb gesteckt.

      Mehr Netto vom Brutto

      Beim Betrachten der Lohnabrechnung kann einem manchmal übel werden. Der Bruttolohn sieht noch ganz nett aus. Doch auf dem Weg zur Nettoauszahlung bleiben einige Euros auf der Strecke. Steuern und Sozialabgaben sind die Übeltäter. Wenn Sie eine Steuererklärung machen, können Sie sich meist über eine Erstattung freuen. Jede von uns hat Ausgaben, die sie in der Steuererklärung angeben kann und die dann zu einer niedrigeren Steuerlast führen. Kennen Sie bereits folgende legale Tricks?

       Bewerbungskosten: Haben Sie Bewerbungsunterlagen erstellt oder sind zu einem Vorstellungsgespräch gefahren, dann dürfen Sie die Kosten hierfür absetzen. Als Beleg für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch reicht die Einladung per Mail.

       Ökologischer Arbeitsweg: Aus Sicht des Finanzamts muss es weder Auto noch Bahn sein. Selbst wenn Sie zu Fuß zur Arbeit gehen oder mit dem Fahrrad fahren, erhalten Sie die Kilometerpauschale.

       Kosten Steuererklärung: Nicht nur den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, sondern auch jegliche Software oder die Fahrten zum Finanzamt können Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.

       Fachzeitschriften und -bücher: Passen Sie inhaltlich zu Ihrem Beruf, dann können Sie Ihren Lesespaß als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Auch die Kosten für die Stadtbücherei können Sie absetzen, wenn Sie dort Fachliteratur leihen.

       Krankheitskosten: Wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, dann können Sie diese aber trotzdem als außergewöhnliche Belastung angeben.

       Spenden: Sie werfen bei jedem Gottesdienst Geld in den Klingelbeutel? Dann können Sie das in der Steuererklärung angeben. Auch Altkleider- oder andere Sachspenden können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Bei Spenden bis 200 Euro geht das sogar ohne offizielle Spendenbescheinigung.

       Glück im Unglück: Wurden Sie Opfer eines Feuers oder Diebstahls? Wenn Ihr Bankkonto wegen der Neuanschaffungen oder Kosten für die Renovierung in Mitleidenschaft gezogen wurde, können Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

       Homeoffice: Wenn Sie mit Ihrem eigenen PC gelegentlich von zu Hause arbeiten, dann können Sie diesen als Werbungskosten absetzen.

       Doppelt genutztes Arbeitszimmer: Dass Sie ein Arbeitszimmer absetzen können, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Wenn Sie und Ihr Partner es gemeinsam benutzen, dann dürfen Sie doppelt kassieren.

       Nebenkostenabrechnung: Sind in Ihrer Nebenkostenabrechnung vom Vermieter Reinigungs-, Garten- oder Handwerkerleistungen enthalten, dann handelt es sich um steuerlich absetzbare haushaltsnahe Dienstleistungen. Falls Sie Kosten für eine Reinigungskraft haben, sind auch diese absetzbar.

      Die Folgen des Lebensverlaufs spüren Sie auch bei Ihren Ausgaben. Sie haben in der Vergangenheit wahrscheinlich einige Entscheidungen getroffen, die Einfluss darauf haben wie und wo Sie leben. Vielleicht sind Sie auch mit einem gewissen Standard aufgewachsen, den Sie nun selbst aufrechterhalten. Es gibt zwei zentrale Fragen, wenn es darum geht, Ausgaben zu senken:

       Geben Sie Ihr Geld für die Dinge aus, die Sie selbst wollen oder brauchen?

       Wofür geben Sie jeden Monat wie viel aus?

      Um diese zu beantworten, verschaffen Sie sich am besten erst einmal einen Überblick über Ihre regelmäßigen Ausgaben. Ermitteln Sie dazu Ihre Fixkosten und dann Ihre variablen Kosten.

      Fixe Kosten

      Den Großteil Ihrer fixen Kosten finden Sie auf Ihren Kontoauszügen. Überlegen Sie, welche Ausgaben wirklich notwendig sind. Sie können sowohl eine Jahres- als auch eine Monatsbetrachtung erstellen. Falls bestimmte Kosten nur jährlich anfallen, dann teilen Sie sie durch zwölf, wenn Sie sich für eine Monatsbetrachtung entschieden haben. Wenn Sie niedrige regelmäßige Ausgaben wie die Rundfunk- und Fernsehgebühren berücksichtigen, haben Sie auch noch das Kleinvieh, das Mist macht, eingefangen.

Fixkosten monatlich jährlich Einsparmöglichkeit jährlich
Wohnen
Lebensmittel und Drogerieartikel
Versicherungen
Mobilität (inklusive Wertverlust Auto)
Telefon/Handy/Internet