ist normalerweise ein sogenanntes Oder-Konto. Jeder Kontoinhaber ist allein verfügungsberechtigt. Über ein Und-Konto dagegen können beide Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen. Dies ist jedoch eher die Ausnahme und nicht zweckmäßig. Das Guthaben eines Gemeinschaftskontos gehört grundsätzlich beiden Partnern zur Hälfte.
Für die Schulden des Partners haften
Dürfen beide Partner auf ein gemeinsames Konto zugreifen und über das Geld des anderen auf dem Gemeinschaftskonto verfügen, dann müssen auch beide für die Schulden des Kontos bürgen. Die Bank würde sich also mit ihren Forderungen auch an den einen Partner wenden, wenn der andere Partner sie verursacht hat. Außerdem kann das Konto gepfändet werden, unabhängig davon, wer wie viel einbezahlt hat.
Schenkungsteuer macht Gemeinschaftskonten teuer
Wenn alle Einzahlungen über das gemeinsame Konto laufen, ist Vorsicht geboten. Hohe Gutschriften, die ganz eindeutig für einen Kontoinhaber bestimmt sind, sind auch für den Fiskus interessant. Daher sollten Sie in solch einem Fall besonders aufmerksam sein. Die Freude über ein fettes Plus auf dem Gemeinschaftskonto kann schnell von der Schenkungsteuer vermiest werden. Folgende höhere Einzahlungen, die nur einem der beiden Kontoinhaber zuzurechnen sind, sollten Sie mit Vorsicht genießen:
Erbschaften und Schenkungen
Verkaufserlöse
Honorare
Boni
Dividenden
Abfindungen
Der Freibetrag für Schenkungen bei Ehegatten beträgt alle zehn Jahre nach deutschem Recht 500.000 Euro. Bei Nichtverwandten – also auch Partnern ohne Trauschein – ist der Freibetrag deutlich niedriger: nur 20.000 Euro innerhalb von zehn Jahren. Hierbei wird immer die Summe aller Zahlungen beziehungsweise Schenkungen über zehn Jahre berücksichtigt. So ist eine Bonuszahlung vielleicht noch nicht so schlimm, aber über einen Zeitraum von zehn Jahren sieht es oft anders aus.
Überlegen Sie sich deshalb genau, welche Gelder auf das gemeinsame Konto überwiesen werden. Der Fiskus kann bei höheren Summen auf die Idee kommen, dass einer den anderen beschenkt. Da das Konto zwei Personen gehört, wird nur hinter der Hälfte der Einzahlungen eine Schenkung vermutet. Wird der Freibetrag überschritten, dann müssen Sie unter Umständen Schenkungsteuer bezahlen.
Nur falls vom Geld auf dem gemeinsamen Konto laufende Ausgaben bezahlt werden, ohne Vermögen aufzubauen, handelt es sich aus Sicht des Finanzamts nicht um eine Schenkung. Der Kauf von Wertpapieren oder Immobilien dagegen hat nichts mehr mit dem täglichen Lebensunterhalt zu tun. Auch regelmäßiges Luxusshoppen gehört nicht dazu. Halten Sie die Verfügungsmöglichkeiten des Gemeinschaftskontos genau schriftlich fest. Wenn Sie nicht in diesem schenkungsteuerlichen Grenzbereich landen möchten, dann sollten auf einem Oder-Konto keine höheren Überweisungen eingehen. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie statt eines solchen Gemeinschaftskontos ein Einzelkonto mit Vollmacht eröffnen.
Drei-Konten-Modell
Das gängigste Modell bei Paaren ist das Drei-Konten-Modell. Es gibt ein Gemeinschaftskonto und jeder Partner hat sein eigenes Konto für die individuellen Ausgaben.
Dabei gibt es zwei Versionen:
1 Die Einnahmen fließen zuerst auf das jeweilige eigene Konto. Von dort überweist dann jeder Partner einen zuvor festgelegten Betrag auf das gemeinsame Konto, um die gemeinsamen Ausgaben zu bestreiten.
Ist Ihnen das auch schon passiert? Zum Monatsbeginn werden Miete, Telefon et cetera abgebucht. Plötzlich wird der Dispo ausgenutzt, denn das Konto ist im Minus. Einer von beiden hat vergessen, seinen Teil aufs Gemeinschaftskonto zu überweisen. Es ist nicht nur ärgerlich, weil Dispozinsen ein teures Vergnügen sind, sondern auch weil die Schufa davon Wind bekommen könnte. Diesen Ärger können Sie sich ganz einfach mit einem Dauerauftrag sparen. Die ausgehenden Zahlungen sind gedeckt. Sie vermeiden Mahnungen und im schlechtesten Fall sogar Schufa-Einträge.
1 Alle regelmäßigen Einnahmen fließen auf das gemeinsame Konto. Von diesem Konto werden alle Ausgaben für die Familie bestritten. Außerdem gehen vom gemeinsamen Konto Überweisungen auf die individuellen Konten, um die eigenen Ausgaben zu bestreiten.
Variante 2 eignet sich besonders für Eltern. Die Kindererziehungszeit führt oftmals zu sehr unterschiedlichen Einkommensentwicklungen. Da das Einkommen aufgrund der Kinderbetreuung insbesondere in den ersten Jahren stark schwanken kann, bleibt Ihnen eine ständige Neuaufteilung der Kosten erspart.
Gewaltiges Einsparpotenzial
Das Leben und insbesondere eine gemeinsame Wohnung zu teilen, senkt in der Regel die gemeinsamen Ausgaben. Selbst Unverheiratete können sich über zahlreiche Einsparmöglichkeiten durchs Zusammenziehen freuen:
Sie benötigen als Paar nur noch ein Streaming-Abo, einen Internetanschluss und einen Telefonanschluss. Auch Rundfunkgebühren müssen Sie nur noch einmal bezahlen.
Gewaltig ins Gewicht fallen die Mietkosten, die man sich teilt. Paare wohnen im Schnitt zusammen auf 92 qm. Singles dagegen auf 74 qm. Der Mietpreis pro qm sinkt darüber hinaus mit steigender Wohnfläche.
Auch Mobilität kann günstiger werden. Sie können sich ein eigenes Auto teilen.
Leidenschaftliche Bahnfahrer bekommen die Partner-Bahncard zum halben Preis, sobald Sie eine gemeinsame Meldeadresse haben.
Und noch lukrativer wird die Liebe, wenn es um Versicherungen geht. Paare, die zusammenleben, benötigen nur eine Haftpflichtversicherung. Auch Hausrat- und Rechtsschutzversicherung können Sie zusammenlegen.
Bevor Sie einen Ihrer Verträge kündigen und in den Vertrag des Partners einsteigen, lohnt sich eine Tarifüberprüfung. Nutzen Sie die Gelegenheit, wenn es einen besseren Tarif gibt, in diesen zu wechseln.
Das Thema an den Mann bringen
Über Geld streiten 41 Prozent aller Paare. Meistens kann einer die finanziellen Entscheidungen und das Verhalten des anderen nicht verstehen und würde sich selbst anders entscheiden. Genau das führt zu Auseinandersetzungen. Falls Sie bereits einmal solche Diskussionen hatten, haben Sie dadurch den idealen Anknüpfungspunkt. Ihre Beweggründe sind löblich:
Sie wollen Streit vermeiden.
Sie möchten die Einstellung und finanziellen Ziele des anderen verstehen.
Durch offene Geldgespräche stärken Sie das gegenseitige Vertrauen.
Eine Beziehung auf Augenhöhe kann ein offenes Gespräch über Finanzen verkraften und profitiert sogar davon.
Sie können mit Ihrem durch dieses Buch neu erworbenen Wissen glänzen.
Ihr Partner wird von Ihnen dazulernen oder seine eigenen Ansichten überprüfen. So erfahren Sie automatisch mehr über seine Strategie zum Vermögensaufbau.
Dann kann ein ergiebiger Austausch beginnen. Seien Sie offen, was Ihre finanziellen Ziele angeht und wie Sie sie erreichen wollen.
Sollten Sie und ihr Partner die Organisation Ihrer gemeinsamen Finanzen ewig vor sich herschieben, lohnt sich eine feste Terminvereinbarung. Blocken Sie sich