Konstanze Marx

Internetlinguistik


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(jfml) sind aber korrekt mit „In:“ bibliographiert.

      Wir betrachten nun die Publikationsformen, die uns im Web begegnen, und prüfen jeweils inwieweit die obigen Parameter identifiziert werden können.

      GooglebooksBlickt man der bitteren studienalltagspraktischen Wahrheit ins Auge, muss man sich wohl eingestehen, dass viele Studierende den Gang in die Bibliothek als vermeidbar erachten, seitdem Google dazu übergegangen ist, partielle Scans von Büchern im Web zu veröffentlichen. Oftmals kann man anhand des Inhaltsverzeichnisses abschätzen, ob die Publikation relevant für die eigene Fragestellung ist. Sollte das der Fall sein, empfehlen wir dringend, sich nicht mit der von Google vorgenommenen Auswahl an Textabschnitten zufriedenzugeben. Nehmen Sie das Buch stattdessen in die Hand, blättern Sie darin und entscheiden Sie selbst, ob es nicht andere/weitere wichtige Stellen darin gibt, die beachtet und ggfs. auch zitiert werden müssen. Entsprechend verfahren Sie bei der Aufnahme in das Literaturverzeichnis auf die oben angegebene herkömmliche Weise, denn ein bei Googlebooks gescanntes Buch ist keine Online-Publikation.

      Der Vorteil von DOI-Angaben (Digital Object Identifier) ist, dass diese auf das jeweilige Objekt und nicht den Veröffentlichungsort verweisen. Werden also Objekte von einer Seite entfernt, sind sie u.U. mit dem vorliegenden URL nicht mehr auffindbar, bei DOI-Angaben besteht diese Gefahr nicht.

      Monographien/E-BooksInzwischen ist es häufig so, dass wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten wie Dissertationen oder Habilitationen eine mit dem Verlag vereinbarte Zeit (meist zwei Jahre) nach der Buchpublikation als Online-Publikation erscheinen oder gar nicht mehr in Buchform publiziert, sondern direkt ins Web gestellt werden. Auch Neuauflagen können in Form von Online-Publikationen erscheinen.

      Bücher, die Jahre nach ihrem Erscheinen unverändert als E-Book im Web veröffentlicht werden, sollten wie eine herkömmliche Buchpublikation ins Literaturverzeichnis übernommen und bestenfalls um die DOI-Angabe (mindestens aber um den URL) ergänzt werden. Korrigierte und/oder aktualisierte Neuauflagen von Büchern, die als E-Publikation erscheinen, werden mit einem Hinweis versehen, siehe (1-12).

      (1-12)

      Spiegel, C. (2006): STREIT. Eine linguistische Untersuchung verbaler Interaktionen in alltäglichen Zusammenhängen. Mannheim: Verlag für Gesprächsforschung. http://verlag-gespraechsforschung.de/2011/pdf/streit.pdf, (korrigierte Neuauflage, Erstauflage 1995, Tübingen: Narr).

      Inzwischen hat sich der zusätzliche Verweis auf das Datum des letzten Zugriffs als wissenschaftliche Praxis etabliert. Runkehl/Siever (32001: 96) zeigen jedoch, dass der Mehrwert eines solchen Datums gering ist und den Zitierenden in eine Rechtfertigungssituation im Sinne von ‚möglicherweise ist die Seite nicht mehr verfügbar, aber als ich die Arbeit verfasst habe, gab es sie noch‘ manövriert. Ein Ausdruck der Veröffentlichung, der ggfs. nachgereicht werden kann, ist viel zweckmäßiger.

      Wichtig ist es, das Datum der (Erst-)Veröffentlichung und ggf. das Datum der letzten Überarbeitung/Aktualisierung anzuführen. Diese Daten sind dann vergleichbar mit dem Erscheinungsjahr und der Neuauflage, die für Offline-Publikationen relevant sind. Das Internet ist dynamisch, weshalb „ein Datum den aktuellen Stand dokumentieren muss, sofern es sich nicht um die erste und damit vorläufig einzige Fassung handelt“ (Runkehl/Siever 32001: 97).

      „Es ist aber […] wenig sinnvoll, das Download-Datum anzugeben, wenn ein Revisionsdatum eine bestimmte Version dokumentiert. [Es] wird das im Dokument verzeichnete Datum der Erstellung oder – falls bereits modifiziert – das der letzten Änderung angegeben. [Nur!] [f]alls dies nicht ersichtlich ist, wird das Datum der Sichtung genannt.“ (Runkehl/Siever 32001: 97)

      Um in der bibliographischen Angabe unterscheiden zu können, ob es sich beim angegebenen Datum um ein Revisionsdatum oder um das Datum des letzten Zugriffs handelt, wird dem Datum entsprechend ein „Rev:“ (für Revision) oder ein „Acc:“ (für Access) vorangestellt. Als Datumsform bietet sich die folgende Variante an: JJJJ-MM-TT (nach DIN 5008 resp. ISO 8601). Diese wird sowohl national und auch international richtig interpretiert. Möchte man eine Versionsnummer einfügen, kann diese mit Vers. indiziert werden (1-13).

      Tipp: Wenn keine anderen Daten verfügbar sind, ist es mit Hilfe des Zugriffsdatums möglich, auf http://archive.org/web/ die Version der Seite vom Zugriffstag einzusehen.

      (1-13)

      Mustername, M. (2013): Musterartikel auf einer Musterseite. Musterseitenname. http://www.musterseite.de/muster_muster, Vers. 2, Rev: 2020-01-12.

      Wird keine Datums- oder Versionsangabe gemacht, ist das Publikationsdatum ausschlaggebend und es ist davon auszugehen, dass an dem entsprechenden Dokument seit der Veröffentlichung keine nachvollziehbaren Veränderungen vorgenommen worden sind, dass es sich also um ein Dokument handelt, dass von der Druckversion nicht abweicht (1-14).

      (1-14)

      Runkehl, J./Schlobinski, P./Siever, T. (1998): Sprache und Kommunikation im Internet. Überblick und Analysen. Opladen: Westdeutscher Verlag. www.mediensprache.net/archiv/pubs/3-531-13267-9.pdf

      Dass das Dokument zum Zeitpunkt, an dem die wissenschaftliche Arbeit geschrieben wurde, unter der im bibliographischen Eintrag angegebenen Adresse erreichbar war, ist deshalb evident, weil anderenfalls nicht daraus hätte zitiert werden können. Damit entfällt das Datum des letzten Zugriffs. Wenn es sich eruieren lässt, seit wann die Publikation im WWW zugänglich ist, kann das der bibliographischen Angabe hinzugefügt werden.

      AufsätzeEbenso ist mit wissenschaftlichen Aufsätzen zu verfahren, die nach dem Erscheinen in einem Sammelband oder in einer Zeitschrift unverändert als PDF im WWW zur Verfügung gestellt wurden. Das Beifügen eines URLs soll in diesen bibliographischen Angaben lediglich signalisieren, dass der Artikel auch online einsehbar ist (1-15). Ist eine DOI-Angabe verfügbar wird diese praktischerweise anstelle des URLs aufgeführt.

      (1-15)

      Döring, N./Pöschl, S. (2006): Images of Men and Women in Mobile Phone Advertisements. A Content Analysis of Advertisements for Mobile Communication Systems in Selected Popular Magazines. Sex Roles. A Journal of Research 5-6, 173–185. www.nicola-doering.de/wp-content/uploads/2014/08/D%C3%B6ring-P%C3%B6schl-2006-Images-of-Men-and-Women-in-Mobile-Phone-Advertisements.pdf

      Bei der Recherche kann es durchaus vorkommen, dass man auf ein PDF-Dokument stößt, das neben den Namen der Autor*innen und dem Titel keinerlei bibliographische Angaben enthält. Das reicht natürlich für den bibliographischen Eintrag nicht aus. Es muss also gründlich recherchiert werden, in welcher Umgebung der Artikel möglicherweise bereits erschienen ist. Die auf diese Weise in Erfahrung gebrachten Angaben werden entsprechend in den bibliographischen Eintrag integriert. Ein naheliegender Schritt ist in diesem Zusammenhang ein Blick in die Publikationslisten des Autors/der Autor*in(nen), die auf persönlichen Webseiten einsehbar sind.

      Bei wissenschaftlichen Publikationen, die vorab online veröffentlicht werden, ist ein entsprechener Vermerk notwendig, siehe (1-16a). Prüfen Sie jedoch vor Abgabe Ihres Manuskripts, ob die Druckfassung inzwischen erschienen ist. Falls ja, bietet es sich an, sich in der wissenschaftlichen Arbeit auf den gedruckten (vermutlich auch aktualisierten) Aufsatz zu beziehen (1-16b).

      (1-16a)

      Storrer, A. (2011): Sprachstil und Sprachvariation in sozialen Netzwerken.