Günter Dippold

Kleine Geschichte Oberfrankens


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da doch mehrere Bischöfe im Reich aus ihrer unbotmäßigen, den Status einer Reichsstadt erringenden Domstadt (Augsburg, Speyer, Köln etc.) abzogen. Der Bamberger Bischof residierte in der einstigen Königspfalz neben dem Dom. Im 15. und frühen 16. Jh. diente immer öfter die Altenburg oberhalb der Stadt als Residenz, im späten 16. Jh. auch das Geyerswörth-Schloss am linken Regnitzarm mit seinem prächtigen Garten. 1602 begann der Bau eines neuen Schlosses innerhalb der Domburg, das ab 1697 unter Lothar Franz von Schönborn zur Neuen Residenz erweitert wurde.

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       Lothar Franz von Schönborn, 1693–1729 Bischof von Bamberg und 1695–1729 Erzbischof von Mainz. – Kupferstich, 1702

       Die Neue Residenz zu Bamberg

       Mit einem Werk von Leonhard Dientzenhofer (1660–1707), der Neuen Residenz zu Bamberg, beginnt die große Epoche barocken Bauens im Hochstift. Dientzenhofer, sowohl Planer als auch ausführender Baumeister, stammte aus dem oberbayerischen Gericht Aibling und war in Prag sowie auf Oberpfälzer Baustellen eines älteren Bruders geschult worden. Unter Einbeziehung eines 1605 entstandenen Residenzbaus errichtete er im Auftrag des Bamberger Fürstbischofs Lothar Franz von Schönborn ab 1698 einen langgestreckten, winkelförmigen Bau. Die spätere Idee, ihn zu einer Dreiflügelanlage auszubauen, blieb unausgeführt.

       Das Residenzschloss birgt heute Schauräume aus der Bauzeit, aber auch aus der Phase als griechischer Exilhof (ab 1862). Ferner sind in ihm die auf 1811 zurückgehende, Teile der fürstbischöflichen Sammlung einschließende Staatsgalerie sowie seit 1966 die Staatsbibliothek Bamberg untergebracht. Deren Grundlage bildeten 1803 die Buchbestände der aufgehobenen Universität sowie der aufgelösten Klöster und Stifte.

      Der Bischof verfügte zusätzlich über Nebenresidenzen. 1563 empfahl das Domkapitel ihm ausdrücklich, er solle nicht das ganze Jahr hindurch in Bamberg bleiben, sondern im Fürstbistum reisen. Im 15. und frühen 17. Jh. wurde die hochmittelalterliche Giechburg als Residenzschloss ertüchtigt. In der Stadt Forchheim, die seit dem 16. Jh. kontinuierlich zur südlichen Landesfestung ausgebaut wurde, hatte sich Bischof Lamprecht von Brunn (reg. 1374–1399) ab 1377 eine Pfalz errichtet, die mehrere seiner Nachfolger von 1515 an erweiterten. Wiederholt hielt sich der Bischof auf der Festung Rosenberg ob Kronach, der nördlichen Bastion des Hochstifts Bamberg, auf. In der Regel saß er jedoch in Bamberg, wenn nicht die Personalunion mit einem anderen Hochstift, wie sie zwischen 1617 und 1795 öfters vorkam, seine Abwesenheit verursachte. Ein Sommerschloss errichtete sich Bischof Marquard Sebastian Schenk von Stauffenberg (reg. 1683–1693) ab 1687 nahe seiner Hauptstadt: „Marquardsburg“ nannte man es anfangs nach dem Erbauer, später meist „Seehof“ wegen der großen Teichflächen, die an den ausgedehnten Park angrenzten.

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       Dom und Neue Residenz in Bamberg, im Vordergrund links das ehemalige Dominikanerkloster. – Fotografie des späten 19. Jhs.

      Der neugewählte Fürstbischof zog, zuweilen erst nach Jahren, durch sein Land und ließ sich von seinen Untertanen einen Treueid schwören; so war es von 1459 bis 1750 üblich. Die Städte, in die er kam, waren dann mit Triumphpforten geschmückt, und örtliche Würdenträger hießen den Landesherrn mit ausgezirkelten Reden oder kunstvoll gefügten Poemen willkommen.

       Das Domkapitel

      Der Bischof war im Hochstift der Landesherr, jedoch herrschte er nicht unumschränkt. Eine bescheidene Rolle spielten die Landstände – sie mussten die Steuern genehmigen –, seit die Ritterschaft ab 1560 nicht mehr an Landtagen teilnahm. Die Städte und Klöster allein vermochten sich den Bitten des Landesherrn um Gewährung einer Steuer immer weniger zu entziehen. In der zweiten Hälfte des 17. Jhs. beseitigte der fürstliche Absolutismus die landständische Organisation vollends: Landtage wurden in Bambergischen nicht mehr einberufen; Steuern erhob der Fürstbischof ohne ihre Zustimmung.

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       Schloss Seehof mit Park. – Stich nach einer Zeichnung von Salomon Kleiner, Mitte der 1720er Jahre

      Umso größeren Einfluss gewann das Domkapitel, dem schon von seiner Gründung 1007 an vornehmlich Adlige angehörten. Diese Praxis schrieben die Domherren 1390 fest: Wer ins Kapitel aufgenommen werden wollte, hatte nachzuweisen, dass er adliger Abstammung war, und zwar mehrere Generationen zurück. Diese Ahnenprobe wurde im Lauf der Zeit verschärft. Im 18. Jh. mussten sämtliche 32 Urururgroßeltern mindestens ritterlichen Familien entstammen.

      Das Domkapitel bestand aus bis zu 34 Personen: aus 20 stimmberechtigten Domkapitularen (Vollmitglieder) sowie sechs emanzipierten und acht nichtemanzipierten Domizellaren (ohne Stimmrecht). Die Domherren hatten Anteil am Kapitelsvermögen, das zum größten Teil der Dompropst verwaltete. Ihn kürten sie aus ihrer Mitte. Daneben besaß jeder Domherr eine Reihe von kleinen Besitzgruppen, sogenannten Obleien, für sich allein.

      Wichtigste Befugnis der Domkapitulare war die Wahl des Bischofs im Gefolge des Wormser Konkordats von 1122. Sie verschaffte ihnen Macht. Dank ihres Wahlrechts wurden die Domherren, wie sie 1576 selbstbewusst formulierten, zu des Stifts regirendt Mitglidt. Seit dem 14. Jh. war es üblich, dass die Neugewählten eine Wahlkapitulation beschworen, die alle Wähler zuvor beschlossen hatten. Dadurch versuchten die Domherren nicht nur, den künftigen Bischof auf eine bestimmte Politik festzulegen. Vor allem waren sie bestrebt, dem Domkapitel einen Anteil an der Herrschaft zu sichern. So errangen die Domherren im 15. Jh. Einfluss auf die Bestellung der hochstiftischen Beamten, und 1501 setzten sie den Anspruch durch, künftig das Finanzwesen des Staates mitzuprüfen. Ihre eigenen Ämter entzogen sie dagegen weitgehend der bischöflichen Herrschaft. Zwar verbot der Papst 1695 Wahlkapitulationen grundsätzlich, doch gab es sie weiterhin, nun eben unter anderer Bezeichnung.

      Entscheidend für die Verfassung waren die Persönlichkeiten, die hinter dem geschriebenen Wort standen. Ein schwacher Bischof hatte dem Domkapitel viel zuzugestehen und dies dann auch einzuhalten; ein starker Fürstbischof, zusätzlich gestützt durch Kaiser, Papst oder mächtige Fürsten, konnte dagegen regieren, ohne allzu viel Rücksicht auf seine Domherren und auf seine Wahlkapitulation zu nehmen.

       Klösterliche Unabhängigkeitsbestrebungen

      Im Hochstift Bamberg gelang es keiner Stadt und keinem Stift oder Kloster, sich von der bischöflichen Herrschaft zu befreien. Dabei ließ es zumal das Zisterzienserkloster Langheim nicht an entsprechenden Versuchen fehlen. Der langheimische Besitz blieb also Teil des Hochstifts Bamberg, sofern er nicht im Herrschaftsbereich eines anderen Fürsten lag. Erst 1741 gab Langheim sein Streben nach Reichsunmittelbarkeit auf; im Gegenzug machte der Fürstbischof der Abtei Zugeständnisse, indem er seine Herrschaftsausübung in langheimischen Orten einschränkte oder dem Kloster besondere Befugnisse wie die Jagd auf Hochwild einräumte.

      Wie Langheim wollte auch dessen Mutterkloster Ebrach, die erste Zisterze rechts des Rheins, die Reichsunmittelbarkeit erlangen. Die Abtei im Steigerwald, in deren Kirche sowohl Angehörige des staufischen Hauses als auch (bis 1573) die Herzen der Würzburger Bischöfe beigesetzt wurden, erlangte kaiserliche Privilegien, die ihr umfassende Steuer- und Gerichtshoheit über ihre Zinspflichtigen zugestanden. Dennoch glückte es Ebrach nicht, sich aus der Herrschaft des Würzburger Fürstbischofs zu lösen. Jedoch beharrte das Kloster bis zu seiner Auflösung darauf, nur dem Kaiser untertan zu sein.

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