und Symptomen und legt dann eine von fünf Stufen potenzieller Gefährdung fest (
Abb. 1.1: Manchester Triage System (MTS)-Diagramm »Generelle Indikatoren« (Mackaway-Jones et al. 2018, S. 218, mit freundlicher Genehmigung des Hogrefe Verlages Bern)
Das Ergebnis der Ersteinschätzung nach MTS legt auch die maximal vertretbaren Zeiten bis zum ärztlichen Behandlungsbeginn fest: Stufe eins erfordert einen unmittelbaren Behandlungsbeginn, Stufe zwei nach spätestens 10 Minuten. In Stufe drei beträgt die Zeit 30, in Stufe vier 90 und in Stufe fünf 120 Minuten. Bei den Zeiten handelt es sich um die vom deutschen Netzwerk Ersteinschätzung festgelegten Intervalle, die Zeiten weichen von der britischen Version ab, die in den Stufen drei bis fünf längere Intervalle zulässt.
Tab. 1.1: Maximal empfohlene Wartezeit bis zum Arztkontakt (Klinger & Dormann 2019, Mackaway-Jones et al. 2018)
1.5 Interdisziplinarität und Interprofessionalität
Der klinische Bereich Notaufnahme ist von einem kooperativen Miteinander unterschiedlichster Professionen geprägt. Dieser Umstand resultiert aus einer allgemeinen Entwicklung, fachspezifische Notaufnahmen zu zentralen oder auch interdisziplinären Notaufnahmen zusammen zu fassen, wobei beide Begriffe oft synonym verwendet werden (Niehues 2012), aber unterschiedliche Dinge bedeuten können. Aus einer Interdisziplinarität resultiert eine Interprofessionalität. Hier agieren Notfall- und Rettungssanitäter zusammen mit Notärzten auf einer Ebene mit dem Pflegepersonal und den Klinikärzten. Nicht selten ist auch die Polizei vor Ort. Innerhalb der Klinik haben dann die verschiedenen Fachdisziplinen den gemeinsamen Auftrag, einen Behandlungspfad für den Patienten zu finden. Dabei kommen andere Professionen, wie Medizinisch-technische Assistenten, Laboranten, Reinigungs-/Transportkräfte und weitere hinzu. Diese fachliche und professionelle Vielfalt bietet Chancen des gegenseitigen Verständnisses und des Lernens voneinander. Aber gleichzeitig stellt es auch eine große Herausforderung dar, die nicht immer reibungslos verläuft. Dennoch ist sie in Zeiten der Zusammenführung von fachspezifischen Notaufnahmen zu zentralen Notaufnahmen alternativlos und muss von allen bewältigt und gestaltet werden.
Andere Fachbereiche, in denen Interdisziplinarität vorherrscht, z. B. auf den Intensivstationen, haben gezeigt, dass das Miteinander der Professionen sehr wohl funktionieren kann und für alle, letztlich auch für die Patienten von Vorteil ist. Damit alle Akteure tatsächlich miteinander und nicht nur nebeneinander agieren, können gemeinsame Konzepte oder teambildende Maßnahmen in Erwägung gezogen werden. Letztlich ist ein Konsens der Leitungsebenen für alle Instanzen richtungsweisend und kann eine Vorbildfunktion darstellen.
1.6 Das Besondere der Notfallpflege
Neben der zuvor beschriebenen Vielfalt der Berufe, mit denen sie in Kontakt tritt, weist die Notfallpflege einige weitere Besonderheiten gegenüber anderen Pflegebereichen auf. Wie im Rettungsdienst auch, sind pflegerische Prozesse in der Notaufnahme nur bedingt planbar. Keiner kann vorhersagen, wann wie viele Patienten mit welchen Symptomen oder Erkrankungen in der Notaufnahme erscheinen werden. Lediglich eine generelle Vorbereitung auf alle Eventualitäten ist leistbar. Dazu gehören natürlich das Vorhalten einer auf Erfahrung beruhenden Anzahl von Pflegekräften, entsprechende Raumressourcen und -strukturen und Notfallkonzepte, z. B. für Großschadenslagen (Kumle & Steinecke 2017).
Kommen die Patienten dann in die Notaufnahme, handelt es sich i. d. R. um akute Erkrankungen oder Verletzungen. Oftmals gibt es keine eindeutige Diagnose, selbst wenn sich die Patienten mit Einweisung eines niedergelassenen Arztes vorstellen oder vom Rettungsdienst gebracht werden. Symptomorientiertes Handeln steht dann im Vordergrund, parallel dazu findet die erforderliche Diagnostik statt. Ist diese dann abgeschlossen und eine Diagnose gefunden, erfolgen, wenn erforderlich, therapeutische Interventionen, z. B. eine Operation. Dazu, wie auch in allen anderen Fällen, muss der Patient die Notaufnahme wieder verlassen. Er wird also in andere Therapie- oder Pflegeeinheiten verlegt, sofern entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Patienten, die in der Notaufnahme verbleiben müssen, weil auf den peripheren Stationen Bettenkapazitäten fehlen, sind ein großes organisatorisches Problem. Zum einen belegen diese Patienten Ressourcen für eventuell eintreffende Notfälle, zum anderen sind die Notaufnahmebereiche primär nicht dafür ausgelegt, Patienten über einen längeren Zeitraum zu betreuen. Verzögerte Verlegung auf periphere Stationen (Access block) bindet Pflegekräfte der Notaufnahmen in allgemeinen Tätigkeiten (z. B. Grund- und Körperpflege, Ernährungsmanagement), die für ihren Bereich eigentlich nicht vorgesehen sind und reduziert die Zeitressourcen für die Notfallversorgung weiterer Patienten.
Im Idealfall kommt es nach einer ambulanten Behandlung wieder zu einer Entlassung mit entsprechenden Empfehlungen für die Weiterbehandlung (Eiff, von 2016).
Viele Patientenaufnahmen in kurzer Zeit bedingen schnell eine vollständige Auslastung der Personal- und Raumkapazitäten. Das führt regelmäßig zu erheblichen Verlängerungen der Wartezeit. Die inzwischen flächendeckend durchgeführten und eingangs beschriebenen Ersteinschätzungen steuern die Dringlichkeit der Behandlungen. Dies verlängert die Wartezeit der weniger dringlichen Fälle weiter. Die langen Wartezeiten in überfüllten Notaufnahmen machen Patienten und Angehörige unzufrieden und sorgen für ein Arbeiten unter hohem Druck. Offene Aggressionen seitens der Patienten und/oder Angehörigen sind dann häufig die Folge. Wenn dies noch unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geschieht, kommt es auch zu gewalttätigen, körperlichen Auseinandersetzungen. Einige Notaufnahmen haben deshalb ihren Anmeldekopf wieder mit Glas komplett verschlossen und nutzen zu bestimmten Zeiten, insbesondere nachts, die Dienste von privatem Sicherheitspersonal. Dies alles sind spezifische Merkmale der Notfallpflege und stellen die Akteure täglich vor neue Herausforderungen in ihrem Berufsalltag.
1.7 Gründe für die Einführung einer Fachweiterbildung Notfallpflege
Steigende Patientenzahlen, interdisziplinäres Fächerspektrum, massive Zunahme rettungsdienstlicher Einsätze mit Klinikaufnahme sowie eine gestiegene Erwartungshaltung der Bevölkerung mit kultureller Vielfalt stellen die Notfallversorgung vor neue Herausforderungen. Gleiches gilt für die interprofessionelle Zusammenarbeit an der Schnittstelle Notaufnahme mit dem Rettungsdienstpersonal. Neu hinzugekommen ist das Berufsbild des Notfallsanitäters, welcher seit 2014 wie auch die Gesundheits- und Krankenpflege über volle drei Jahre ausgebildet wird.
Ein weiterer Baustein diesen Herausforderungen zu begegnen, ist die neue Fachweiterbildung Notfallpflege. Hierbei handelt es sich um eine spezifische Weiterbildung für Pflegende, die in Notaufnahmen arbeiten.
Erkenntnisse aus pflegerischer und medizinischer Forschung anzuwenden, Modelle aus Kommunikation und Interaktion praxisgerecht aufzubereiten, Qualitätssicherung zu forcieren und dieses in einem interdisziplinären Qualifikationsprofil auszurichten, ist Ziel der Fachweiterbildung Notfallpflege.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.04.2018 Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstufen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGBV beschlossen. In diesem Beschluss, welcher am 19.05.2018 in Kraft getreten ist, sind u. a. auch die Anzahl und Qualifikationen des vorzuhaltenden Fachpersonals in Notaufnahmen geregelt. So ist neben dem fachärztlichen Bereich auch eine Pflegekraft zu benennen, die fachlich, räumlich und organisatorisch eindeutig der Versorgung von Notfällen zugeordnet ist und im Bedarfsfall in der Zentralen Notaufnahme verfügbar ist. Weiter muss diese Pflegekraft über die Zusatzqualifikation »Notfallpflege« verfügen, sobald diese in dem jeweiligen Land verfügbar ist (Gemeinsamer Bundesausschuss 2018).
Auch diese Neuregelung macht deutlich, welche